Hmm,
das muß aber dann in der Ausführungsverordnung oder dem Ausführungsgesetz beschrieben sein.
Aus der Ausweispflicht kann man durchaus ableiten, daß bei Verlangen der Behörde die Ausweisleistung umgehend zu erfolgen hat und daher mitzuführen ist.
Aber ich nehme an, daß in den Ausführungsbestimmungen wohl eine Reihe von Ersatzleistungen angeführt sind, die eine Mitführpflicht nicht notwendig machen.
Was gespeichert wird, ist einigemaßen klar geregelt.
Die Stammdaten lt. PersAuswG und die biometrischen Daten über Fingerabdrücke (welcher Finger, und eine Angabe von bis zu 15 Punkten, die per Scanner auf dem Abdrucksmuster erfaßt werden. Damit ist der Fingerabdruck identifizierbar und muß nicht selbst abgespeichert werden. Wenn doch, dann sind das so rund 15 kB Speicher pro Abdruck, das zahlt sich aber nicht aus), Hände (das ist etwas schwieriger, weil hier die gescannten Flächen der gesamten Hand abgespeichert werden müssen, das sind so rund 250 kB. Das dürfte aber nicht angewendet werden, weil zu speicherintensiv.) und dann noch die Gesichtsdaten (das ist komplizierter, weil es sich hier um eine Kombination eines Paßphotos mit Angaben zu verschiedenen Merkmalen wie z.B. Lage und Ausformung einiger Identitätsmerkmale handelt. Da wird z.B. die Lage, Form und Größe der Augen oder Backenknochen beschrieben. Das braucht so an die 500 kB Speicherplatz. Es dürfte aber auch hier kaum zum Einsatz kommen, sondern eine vereinfachte Form der Bescheribung der Geischtsform und der Lage und Ausprägung von Merkmalen, das geht dann schon mit rund 20 kB).
Die Daten werden dann aber noch verschlüsselt, dafür muß man nochmals so rund 15% zusätzlichen Speicherbedarf rechnen.
Also sollten so rund 64 kB Speicherbedarf ausreichen, um die Prüfzahlen verschlüsselt abzuspeichern.
Eine zentrale Speicherung für die biometrischen Daten muß es übrigens gar nicht geben, weil man über die Gesamtdatensumme eine Prüfzahl rechnen kann, deren Speicherung völlig ausreicht.
Diese Prüfzahl ist mehrteilig und hat so um 120 Bytes Größe.
Damit kann man alle Bewohner dieses Planeten (ich glaube da gibt es wegen der Prüfzahlenstruktur so um die 8 Mrd. Kombinationen) mit einem Ausweis versorgen.
Die Originaldaten mußt Du übrigens auch gar nicht rekonstruiren, die brauchst Du gar nicht, wenn es um eine Prüfung geht.
Es reicht, wenn Du die Daten nochmals erfaßt, per Scanner oder per Kamera und aus dem Bild die notwendigen Prüfzahlen rückrechnest.
Wenn die Prüfzahl mit der Zahl aus dem Ausweis übereinstimmt und die Ausweisnummer mit der Datenbank des Ausstellers, dann ist die Person schon identifiziert.
Also sollten für die ganzen Daten, nicht viel mehr als ein paar kB notwendig sein.
Dazu gibt es aber bereits eine Unmenge von Wünschen, jedoch keinen echten Standard, wie diese Datenbestände auszusehen haben, die Wünsche der USA werden sich hier wohl auf Dauer durchsetzen.
Sollte es eine Normierung geben, dann muß die von der UNO unterstützt werden, sonst wären das nur bilaterale Abkommen.
Vorschäge für eine solche Norm gibt es bereits von der International Civil Aviation Organization ICAO, einer UNO Organisation, die auch von der IDABC, der EU unterstützt werden.
Darin wird als Erkennungsmerkmal die Gesichtsform verwendet und diese per biometrischen Datensatz in einem RFID Chip gespeichert.
Die Fingerabdrücke selbst sind dann nicht auf dem Chip zu finden.
Das ist aber, wenn die Einreisen in Zukunft so organsiert werden wie in den USA auch nicht nötig.
Da wird dann bei der Einreise die IDD des Passes zusammen mit den gescannten Fingerabdrücken in einer Immigrationdatenbank gespeichert und mit den gescannten Daten bei der Ausreise wieder verglichen.
Wenn das System, nicht das US System, sauber wäre, dann würden diese biometrischen Daten auch nach erfolgter Ausreise wieder gelöscht.
Die USA tun dies nicht.
Das führt zu ziemlichen Problemen, wenn Du beider jeder neuen Einreise andere Finger auf den Scanner legst, dann müssen die nach den alten Daten suchen und Dir sagen, welche Finger sie akzeptieren, weil schon bekannt, oder nicht.
Wobei hier die Europäer, aus Gründen des Datenschutzes, die Daten auf dem RFID Chip verschlüsseln wollen, die USA nicht, aus Gründen des "Heimatschutzes".
Die EU hat übrigens auch angeregt, daß der RFID Chip nicht in den Paß integriert werden muß. sondern als Zusatz zum Paß ausgeführt werden muß, der nur im Falle der Notwendigkeit mitgeführt werden muß, sonst würden die alten Paßsysteme ausreichen.
Das Schlüsselwort für alle diese Technologien ist MRTD (machine readable travel documents) und da ist noch ein weiter Weg, bis es zu einer Einigung kommt.
Aktuell sind in den ASEAN Ländern und in Singapore RFID Chips mit den Paßbasisdaten im Einsatz, die aber keine biometrischen Daten verwenden.
Das reicht in der Regel völlig.
Sobald aber vollautomatisierte Grenzübergänge dir Norm werden (in ca. 15 bis 20 Jahren), wird es vermutlich eine genormte Lösung geben müssen.
Dennoch, das System ist keine Reisebeschränkung, sondern nur eine technische Änderung der Erfassung der Paßdaten.
Im Schengen Raum werden schon seit ein paar Jahren die Pässe per Scanner komplett erfaßt und überprüft und nicht nur die maschinenlesbare Zone.
Aber bis das alles genormt unter Dach und Fach ist, wird es wohl noch ein paar Jahre dauern.
Der Vorreiter ist leider sehr stark von den USA beinflußt.
Hmm,das muß aber dann in der Ausführungsverordnung oder dem Ausführungsgesetz beschrieben sein.
Aus der Ausweispflicht kann man durchaus ableiten, daß bei Verlangen der Behörde die Ausweisleistung umgehend zu erfolgen hat und daher mitzuführen ist.
Aber ich nehme an, daß in den Ausführungsbestimmungen wohl eine Reihe von Ersatzleistungen angeführt sind, die eine Mitführpflicht nicht notwendig machen.
Die Juristerei ist ja nicht umsonst eine Wissenschaft für sich. Da brauche man als Laie gar nicht erst anfangen sich das logisch zusammendenken zu wollen. Ich kann nur sagen das es so ist.
Bei den biometrischen Daten wäre in Hinblick auf Missbrauch durch Dritte von Interesse, ob der Chip sich auslesen lässt oder die Daten selbt validiert, ohne auf die gespeicherten Zugriff zu gewähren. Im ersteren Falle liefe eine Identifikation dann so, das man bspw. die frisch gescannten Gesichtsmerkmale mit denen aus aus dem Chip ausgelesenen extern vergleicht. Beim zweiteren würde man den Chip die eben erfassten Merkmale übergeben, und er würde nur zurückmelden ob diese mit den gespeicherten übereinstimmen. Lezteres würde verhindern das Dritte die Daten aus den Chips sammeln und eigene Datenbanken damit aufbauen.
Ich habs,
da gibt es ein AG PersPaß, in dem beschrieben wird, wie die Ausweisleistung zu handhaben ist.
Dort wird auch eine Reihe von Ersatzleistungen und Sicherstellungsleistungen angeführt, die eine Mitführpflicht nicht notwendig machen, allerdings im Falle der Ausweispflicht bei nicht mitgeführten Ausweis auch eine Amtshandlung mit finanziellen Folgewirkungen anführen.
Dann schaut der Staat selbst nach und verrechnet das ganze.
Dazu wird ein bundesweit gültiger behördlicher Ausweis mit Lichtbild als Grundlage genommen.
Na ja, das mit der Juristerei ist zwar sicher keine echte Wissenschaft, sondern mehr was zum Auswendiglernen, ich bin Jurist, aber logisch ist es leider doch nur in den seltensten Fällen.
Stimmt aber, das gibt es keine Mitführpflicht für Personalausweis oder Paß, aber eben Folgen, wenn man sie braucht und nicht dabei hat.
Was die Funktionen des RFID Chips anbelangt, da streiten sich die Geister und eine fertige Norm gibt es nicht.
Der Chip ist aber, aktuell angeblich aus Kostengründen wegen der Entwicklungsländer, kein intelligenter Chip, sondern nur ein Datenträger.
Der Stand der Dinge für die EU ist hier beschrieben http://europa.eu.int/idabc/en/document/3757/355.
Der Stand der Dinge bei der ICAO ist dieser http://www.icao.int/mrtd/Home/Index.cfm
Die haben aber auch noch keine entgültige Idee, was sie wirklich wollen, wenn Du Dir ansiehst, was im Annex I steht, dann haben die immer noch die Idee mit einem Typ A zu arbeiten, es kann aber auch ein Type B sein.
Eben mit und ohne Logik.
Hallo,vielleicht klingts abgdroschen oder zu esoterisch,aber ich verweise gerne auf das Neue Testament,Offenbarung 13,16+17.
Die neuen "Ausweise" sind rein technisch gesehen sicher nur ein Übergang zu Technologien die den genetischen Fingerabdruck als Beweis der überprüften Existenz ,dann aber per implantiertem chip lesbar machen.Im Bereich der Tierhaltung sind solche scanbaren Implantate schon Realität,es gab z.B.hier in Heidelberg eine Fa.die daran forschte.Adresse reiche ich in den nächsten Tagen nach.
Mehr Sorgen mache ich mir über die Vogelgrippe und die Einrichtung von sog.Schutz/Sperrgebieten:erst muss man die Hunde anleinen,doch welche Restriktionen lassen sich die Leute ohne Nachweis einer realen Gefahr noch gefallen?Schliesslich fragt ja auch keiner ob ich einen Ausweis brauche der mehr Info enthält als Bild,Name und Wohnort
Tony Blair hat jetzt den Vorschlag gemacht, Kinder schon vor der Geburt zu überwachen:
http://www.bbv-net.de/public/article/nachrichten/politik/ausland/350160
Bald auch in Deutschland?
Wo wird das hinführen? Dürfen sich Sozialhilfeempfänger, Muslime, Rucksackträger nicht mehr vermehren, weil sie vielleicht Terrorristen gebären?