Moin,
jaja, das nächste Mal bring ich Satire-Tags an.
Aber wenn wir hier schon pingelig sein wollen, ich sag mal es gibt Leute, die übereifrig Gesetze falsch interpretieren, und welche die es einfach sein lassen. Keine Mitführpflicht für den PA weit und breit.
Und das aktuelle PersAuswG stammt aus dem Jahre 1986, jeder kann mal irren, auch der Artikel.
Und ich finde es eher nerviger bspw. keine Kreditkarte zu bekommen weil einen die Schufa noch gar nicht kennt, als das jemand sich vergewissern kann das meine angegebene Identität (Name, Wohnadresse) auch stimmt. Kann man sowieso schon beim Einwohnermeldeamt.
Und ja, 1984 sollte man gelesen haben, den Film kenn ich nicht, aber wie da so mit Verfilmungen ist dürfte viel ztu viel weggefallen sein.
In Berlin wurde im Dezember ein junger Mann nach einer Busfahrt ermordet, auch der Mörder saß mit im Bus. Da aber die Videoaufzeichnungen datenschutzkonform kurze Zeit nach der Fahrt vernichtet waren, noch bevor die Polizei sie sicherstellen konnte, wurde der Täter nur durch Zufall gefasst.
Wenn ich im Bus sitze ist mir klar das ich mich in der Öffentlichkeit bewege und gesehen werden kann, ob da nun eine Kamera ist oder nicht.
Hallo!
Manchmal frager ich mich, ob du wirklich liest, was andere schreiben.
Zum Gesetz:
steht alles im Link:
Somit stammt das aktuelle aus dem Jahre 2002 und nicht 1986.Geltung ab 01.11.1984(+++ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 21. 4.1986 I 548;
zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 2 G v. 25. 3.2002 I 1186 +++)(+++ Textnachweis ab: 1.11.1984 +++)
[url= http://bundesrecht.juris.de/persauswg/BJNR008070950.html ]PersAuswG[/url]
Keine Mitführpflicht für den PA weit und breit.
Und das Wort 'Mitführplicht' habe ich nicht verwendet, es ging um das Vorlegen 'auf Verlangen einer' 'zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde'. Polizeikontrollen sind jederzeit möglich, wenn auch durchaus nicht gerade alltäglich, mußt nur zur falschen Zeit am falschen Ort sein und in eine geraten. Ordnungswidrigkeitsverfahren wird es wohl nicht geben, aber die Nerverei seine Identität zu beweisen und die verlorene Zeit dürften langen.
Das ist das Ergebnis, wenn Überwachung hingenommen und allgemein akzeptiert wird, dann geht es irgendwann nicht mehr ohne. Und jetzt stell dir das in Bezug auf biometrische Ausweise vor, willst du keinen, war's das mit der Reisefreiheit. Und denk da jetzt mal nicht nur an dich, sondern auch an Nachfolgende, die letztes Jahr nicht die Möglichkeit hatten, sich einen alten Reisepaß zu besorgen, einfach weil sie noch gar nicht existieren, oder zu jung sind.Und ich finde es eher nerviger bspw. keine Kreditkarte zu bekommen weil einen die Schufa noch gar nicht kennt, als das jemand sich vergewissern kann das meine angegebene Identität (Name, Wohnadresse) auch stimmt. Kann man sowieso schon beim Einwohnermeldeamt.
Jo, hier in Hamburg gab es vor kurzem einen ähnlichen [url= http://www.radio-energy.de/hamburg/newsfeatures/news/2005-01/s-bahnmesserstecher/index.html ]Fall[/url] (hier sogar mit den Bildern der Kamera), der dadurch tatsächlich [url= http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID1881012_REF_SIX6,00.html ]aufgeklärt[/url] wurde, jedoch gibt es hier zwei Punkte zu bedenken:In Berlin wurde im Dezember ein junger Mann nach einer Busfahrt ermordet, auch der Mörder saß mit im Bus. Da aber die Videoaufzeichnungen datenschutzkonform kurze Zeit nach der Fahrt vernichtet waren, noch bevor die Polizei sie sicherstellen konnte, wurde der Täter nur durch Zufall gefasst.
1. Die Kameras haben weder dieses, noch das von dir beschriebene Verbrechen verhindert. Dies ist aber die Hauptargumentation für den Masseneinsatz: Verbrechensabwehr ergo Verhinderung (hat übrigens bei den U-Bahn-Bombern in England auch nicht funktioniert). Wenn nun aber die Abwehr nicht funktioniert und dies auch bekannt sein sollte, warum wird denn dann der Masseneinsatz propagiert und durchgeführt? Wenn wir nett sind, so würden wir nur annehmen, es geschieht, damit an der Polizei gespart werden kann.
2. Zumindest im Hamburger Fall hätte der Bengel schon lange vorher aus dem Verkehr gezogen werden können. Auch wenn er bei vielen seiner zurückliegenden Delikte unter 14 Jahren war, so bestanden trotzdem Möglichkeiten ihn aus dem Verkehr zu ziehen und Maßnahmen zu ergreifen. Offensichtlich scheinen dafür aber weder Personal noch Ausstattung vorhanden zu sein. Wobei auch hier zu fragen wäre, ob das Problem wirklich in zu wenig Polizisten, überarbeiteten Richtern und Staatsanwälten und überfüllten Gefängnissen liegt oder nicht doch wo anders.
Kameras lösen die Probleme nicht, schaffen aber neue Möglichkeiten und im harmlosesten Fall ist dies die Belustigung der Person vor dem Monitor.
dark knight13
Bin zwar kein Jurist, aber wenn darum geht woher etwas "stammt" dann ist sicher eine Neufassung gemeint und nicht ein kleine Änderung. Aber ist auch egal, der Kommentar bezog sich darauf dass man das Schreckgespenst überall finden kann wenn man eben will. Mir geht es darum auf dem Boden der Tatsachen zu bleiben.
Und das Wort 'Mitführplicht' habe ich nicht verwendet, es ging um das Vorlegen 'auf Verlangen einer' 'zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde'. Polizeikontrollen sind jederzeit möglich, wenn auch durchaus nicht gerade alltäglich, mußt nur zur falschen Zeit am falschen Ort sein und in eine geraten. Ordnungswidrigkeitsverfahren wird es wohl nicht geben, aber die Nerverei seine Identität zu beweisen und die verlorene Zeit dürften langen
Schau lies nochmal oben was andere Schreiben, ich habe davon gesprochen denb PA zu Hause zu lassen. Bei einer Kontolle hast Du den PA nur vorzulegen wenn Du ihn auch bei Dir hast, wenn nicht dann nicht, eben weil es keine Mitführpflicht gibt.
Auf einem ganz anderen Blatt steht dass die Polizei berechtigt ist Personenlien aufzunehmen und zu prüfen, und kann im Zeifel auch Massnahmen zur Überprüfung ergreifen. Vor Unannehmlichkeiten wie Warterei bewahrt das einem auch nicht immer. Aber eine Ordnungswidrigkeit ist es trotzdem nicht sich nicht ausweisen zu können. Und selbst wenn es eine wäre, das Risiko würde ich doch eingehen wenn ich die Befürftung hätte man würde mich durch den Chip im PA überwachen können.
Das ist das Ergebnis, wenn Überwachung hingenommen und allgemein akzeptiert wird, dann geht es irgendwann nicht mehr ohne. Und jetzt stell dir das in Bezug auf biometrische Ausweise vor, willst du keinen, war's das mit der Reisefreiheit. Und denk da jetzt mal nicht nur an dich, sondern auch an Nachfolgende, die letztes Jahr nicht die Möglichkeit hatten, sich einen alten Reisepaß zu besorgen, einfach weil sie noch gar nicht existieren, oder zu jung sind.
Warum immer diese Übertreibungen wie Abschaffung der Reisefreiheit? Das hat doch garnichts damit zu tun, es soll nur dafür gesorgt werden dass man überprüfen kann ob der vorgelegte Ausweis auch zu dem Vorlegenden gehört, und das dieser überhaupt echt ist (digitale Signatur). Es wird ja auch keinem Bundesbürger die Ausreise aus Deutschland verwehrt, höchstens die Einreise durch ein anderes Land.
An die jüngeren hatte ich tatsächlich nicht gedacht, aber das schwere Los der späteren Geburt trifft halt auch alle Generationen irgendwie.;) Aber es gibt ja bspw. noch vorläufige Ausweise/Pässe, die haben auch keinen Chip. Damit kann man dann die erwünschte Reise in ein Land tun welches einen Pass verlangt gut ist. Ich wurde zwar auch mal gefragt warum ich noch solch einen grünen und keinen roten Pass hätte, aber das war schnell erklärt. Nothings happen.
Kameras lösen die Probleme nicht, schaffen aber neue Möglichkeiten und im harmlosesten Fall ist dies die Belustigung der Person vor dem Monitor.
Es wäre doch auch vällig unrealistisch anzunahmen das man jede Straftat im Vorfeld verhinden könnte. Solch ein Argument taugt doch höchstens dazu eine totale Überwachung zu fordern, wo auf jeden Mensch zu jeder Zeit ein Auge gerichtet ist und auch eine Streife max. 100 Meter entfernt bereitsteht um rechtzeitig eingreifen zu können.
Es ist aber schon einges Erreicht wenn man Straftäter fassen kann. Du nennst ja selbst den Jungen im Hamburg, bei dem Du sicher auch nichts dagegen hast ihn besser zu kontrollieren. Leider kann man nunmal unbescholtene Bürger und Straftäter nicht so auseinanderhalten, und somit muss man leider auch die anderen mit ins Visier nehmen.
Strafandrohungen machen ja auch nur einen Sinn wenn es eine Wahrscheinlichkeit gibt das diese eintritt. Und wenn man weiss im Bus sind paar Augen mehr auf einen gerichtet als die der leider oft wegschauenden Mitreisenden, überlegt man es sich vielleicht zweimal. Das trifft sicher nicht auf Extremfälle wie Selbstmordattentäter oder den durchgedrehten Messerstecher zu, die denken eh nicht über die Folgen ihres Handelns nach. Ich denke es geht vorallem um die Verhinderung oder wenigstens Aufklärung von Sachbeschädigungen, Diebstahl, Bedrohung und Gewaltdelikten.
Mal langsam,
wenn ich mir den Gesetzestext durchlese, dann kann daraus (§1 Abs 1) eine Mitführpflicht abgeleitet werden.
Dazu müßte man allerdings auch die Durchführungsverordnung kennen.
Lt. der Formuliereung im Gesetz ist es notwendig, sich mit einem qualifizierten Ausweis im Falle einer Kontrolle ausweisen zu können.
Daraus kann man, ohne weiteres eine Mitführpflicht ableiten, die nur dann nicht gilt, wenn z.B. die Durchführungsverordnung aussagt, daß alternative Ausweis oder Bürgelösungen akzeptiert werde und z.B. eine persönliche Bekanntschaft mit dem Beamten oder eine Bürgschaft mit einer Begleitperson, oder eine behördliche Nachfrage, kostet üblicherweise eine Verwaltungsgebühr, auch akzeptiert wird, wenn der notwendige Ausweis nicht unmittelbar vorgelegt werden kann.
Wenn aber nur die Bestimmungen des Gesetzestext anzuwenden sind, dann ergibt sich daraus eine kausale Mitführpflicht eines Ausweises gem. §1 Abs 2 und §5 Abs 1 lit 2.
Dabei ist aber nicht geregelt, daß der der Ausweis in einer Form verwahrt werden muß, die ein Fernauslesen ermöglichen muß, also kann der durchaus in einer entsprechenden Schutzhülle getragen werden.
Der Ausweis muß nur den Bestimmungen gem. §1 Abs 2 entsprechen, von einer funktionierenden RFID Einrichtung ist da nicht die Rede.
Auch können die Ausweisdaten bestenfalls auf Landesebene gespeichert werden, da eine bundesweite Speicherung nicht vorgesehen ist, damit entfällt das Argument der bundesweiten Verfolgbarkeit, da hier eine Ausweisprüfung durch die Behörde nur im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens (§2b Abs 2), geht aber vermutlich automatisch, zwischen den Behörden erfolgen kann, ausgenommen hiervon sind die Grenzbehörden (bedingt durch Schengen gilt dies auch für die Behörden aller Schengenstaaten) und bei Fahndungen, siehe §3a Abs 1 lit 1 und 2.
Damit ist aber der Ausweis auch mit RFID Chip um nichts besser, als eine reine Papierlösung.
Damit ist der Ausweis um nichts besser für die Überwachung der Bevölkerung geeignet, als die bisherig Lösung, nämlich gar nicht.
Bei einem Grenzübertritt ist die Bewegungs- und Reisefreiheit seit des Inkrafttretens des Schengenabkommens sogar besser geworden, weil nun der bisherige "Inlandsbereich" auf den gesamten Schengenraum ausgedehnt wurde und z. B. in Österreich der amtliche Führerschein als Personalausweis gelten darf.
Dadurch sind die Möglichkeiten der Überwachung sogar eingeschränkt worden.
Was die Kameras anbelangt, die sind zwar ein Ärgernis, weil sie sichtbar sind, aber wer die Fehlerquote bei der optischen Erkennung an der Grenzstelle im Flughafen Frankfurt kennt, der wird wohl verstehen, daß die Erkennung von Personen anhand der Videos noch nicht sehr weit ist.
(Die haben da seit rund zwei Jahren einen Testversuch laufen, in dem man sich das Anstellen vor dem Schalter erspart, indem man seine biometrischen Daten des Gesichtsfeldes einmal erfassen lassen kann und sich dann über eine automatische Gesichtfelderkennung am Grenzschalter abfertigen lassen kann. Damit kann zwar eine Computererfassung des Grenzübertrittes durchgeführt werden, muß aber nicht, weil ja die biometrischen Daten der Kameraerfassung gleich mit den Daten des Chips abgeglichen werden können ohne die Datenbank des Ausstellers abzufragen. Die Erfassung wird aber in jedem Fall durchgeführt, weil die Flugdaten dazu verwendet werden können. Auch steht es den Grenzbeamten jederzeit frei, den Paß, der ist ja zumeist bereits maschinenlesbar, zu erfassen. Also ist das zwar eine freiwillige Erfassung, aber kein Zwang und somit auch kein Werkzeug zur Überwachung, solange es nicht zur Pflicht wird. Dann aber dürfte man überhaupt nicht mehr fliegen.)
Also stellt sich die Frage, wie die Aufnahmen ausgewertet werden.
Wenn die Aufnahmen gespeichert werden, dann können die innerhalb des Speicherzeitraums auch nachträglich ausgewertet werden.
Wenn aber, wie dies in Österreich der Fall ist, die Aufnahmen nicht oder nur sehr kurz gespeichert werden dürfen, dann ist eine Auswertung zu vergessen, weil der Aufwand im online Betrieb oder in der kurzen Speicherfrist wohl schon aus Kapazitätsgründen nicht zu machen ist.
Da wird vermutlich nur im Anlaßfall eine Auswertung vorgenommen, also unmittelbar nach einer Straftat im Bereich der Aufzeichnung und nicht generell.
Generell ist es aber so, daß die automatisierte Auswertung nach biometrischen Daten, Gesichtsfelderkennung, noch in den Kinderschuhen steckt und eine sehr große Fehlerquote aufweist, die eine sinnvolle Anwendung eigentlich nicht möglich macht.
Aber natürlich ist hier Wachsamkeit geboten.
Die U-Bahn in Hamburg ohne Kamera ist eine reine Alibiaktion, weil ich daoch vermuten würde, daß andere Betriebsbereiche wie Bahnsteige oder Kartenautomaten überwacht werden.
Problematisch ist daher vermutlich nicht sosehr die öffentliche Überwachung, sondern der private Bereich, weil hier keine gesonderten Bestimmungen über die Speicherung oder Auswertung bestehen und es einem Privatanwender eigentlich freigestellt ist, was er mit den Aufnahmen macht, solange er diese legal erstellt hat.
Mal langsam,wenn ich mir den Gesetzestext durchlese, dann kann daraus (§1 Abs 1) eine Mitführpflicht abgeleitet werden.
Google doch mal danach, wirst finden dass es nicht so ist. Das kann Dir auch jeder Streifenpolizist bestätigen.
Ansonsten sehe ich in den Ausweisen kein neues Problem, solange die biometrischen Daten nirgendswoanders gespeichert werden. Um dies sicherzustellen muss ja auch dafür gesorgt sein das sie keine Unbefugter Auslesen und womöglich die Originaldaten rekonstruieren kann. Weiß denn jemand was genau gespeichert wird, d.h. die Daten ansich oder nur ein Schlüsselwert hierüber?