Ach ja, ich will noch kurz anfügen, daß ich zwischenzeitlich auch Besuch hatte. Der wurde am Montag angekündigt und fand am Donnerstag statt.
Ich habe dem Mann gesagt, daß ich keinerlei Auskünfte geben werde und er war wieder weg.
Es wäre mal ganz interessant zu sehen, ob es tatsächlich nur ein Bruchteil der Bevölkerung ist, der auf diese Weise belästigt wird. Die Sache läuft nun doch schon eine ganze Zeit lang, so daß der Verdacht nahe liegt, daß es sich bei dieser Aussage nur um eine Finte gehandelt hat.
Ich will jetzt mal auf ein Thema kommen, das hier bereits mehrfach von anderen angesprochen wurde und das ich bisher sträflich vernachlässigt habe weil ich mich noch nicht damit auseinandergesetzt hatte.
Die Rede ist vom Lastenausgleich.
Ich sage das jetzt alles mal bewußt im Konjunktiv, weil ich schwer davon ausgehe, daß es nicht so kommen wird:
Wenn die Volkszählung denn tatsächlich dazu genutzt würde, das Geld von denjenigen zu holen, die sich bisher als Schmarotzer hervorgetan haben, also denjenigen, die bisher auf unser aller Kosten gelebt haben (ich spreche von denjenigen, die ihr Vermögen allein mit Zinsen vermehren), dann wäre es genau der richtige Weg und - das sollte für diesen fiktiven Fall auch gesagt werden - die Volkszählung wäre gut.
Tatsächlich ist es doch so, daß unsere Spezis den größten Teil ihres ergaunerten Vermögens nicht auf der Bank oder unterm Kopfkissen gebunkert haben. Ein beträchtlicher Teil (schätzungsweise 10 - 20%) dürfte tatsächlich in Immobilien stecken.
Leider befürchte ich jedoch, daß man genau diese Schmarotzer in Ruhe lassen wird. Stattdessen wird man sich das Geld von kleinen und mittleren Immobilienbesitzern holen, also jenen, die irgendwo in der Größenordnung von 10 - 100 Objekten liegen und hauptsächlich von Miteinnahmen leben. Die Folgen davon wären ganz klar: Flächendeckende Mieterhöhungen und eine weitere Umverteilung der Immobilien. An den Rand des Ruins getrieben müßten diese Mittelständler Immobilie um Immobilie billig verkaufen und nun ratet mal wer die Käufer sein werden?
Auf diese Weise kann man ein ganzes Land restlos physisch verkaufen.
Wenn es nicht gar die kleinen Eigenheimbesitzer trifft....
Zeit, dierses Thema mal wieder nach vorn zu holen, denn (für mich zu diesem Zeitpunkt nicht ganz nachvollziehbar) kommt die Tagesschau heute mit einem Bericht über "informationelle Selbstbestimmung", das durch die letzte Volkszählung ja massiv beeinträchtig wurde.
Hier ein paar interessante Absätze:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz zurück. Am 15. Dezember 1983 kippte Karlsruhe das Volkszählungsgesetz.
Interessant ist hier vor allen Dingen, daß dieses Urteil lange lange vor der letzten Volkszählung gefallen ist. Es betraf ja diese unsinnige Volkszählung in den 80er-Jahren.
Datenschutz bekommt GrundrechtscharakterDas Urteil war wegweisend für den Datenschutz, der damit Grundrechtscharakter bekam, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist
und dann noch:
In Artikel 2 Absatz 1 heißt es: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" wird unter anderem durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet.[b]Danach kann jeder grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob er personenbezogene Daten preisgibt[/b]. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie dem Allgemeininteresse dienen - zum Beispiel, wenn es darum geht, Straftaten zu verhindern.
Leider ist nun wieder mal die Klausel, wonach eine Ausnahme bei allgemeinen Interesse zulässig ist, wieder viel zu dehnbar.
Dennoch: Die letzte Volkszählung war illegal. Warum rückt man erst jetzt mit dem Urteil raus?
Und weil sie illegal war werden wir, die dabei nicht mitgemacht haben, davon auch sicherlich nichts mehr hören.
Edit: Sorry, hatte die Quelle vergessen:
http://www.tagesschau.de/inland/selbstbestimmung100.html
Warum die Tagesschau so einen seltsamen Artikel veröffentlicht ist durchaus fraglich. Da es ein Hintergrund Artikel ist wäre der hierauf verlinkende Artikel interessant, da die Hintergrund Artikel zu einem anderen Artikel gehören um den Sachverhalt für verschiedene Begriffe darzulegen bzw. Detailinformationen zu liefern.
Der Entscheid gegen die Verfassungsbeschwerde gegen das ZensG:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100921_1bvr186510.html
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 21. September 2010 einstimmig beschlossen:Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen.[...] Diesen Anforderungen wird die Verfassungsbeschwerde nicht gerecht.