@ Erutan
Grundrechte sind aus sich selbst heraus unbeschränkt. Es gibt jedoch viele Situationen, in denen eine Einschränkung nach absolut einhelliger Meinung nötig ist. Bspw. um jemanden ins Gefängnis zu stecken. Ein Strafgefangener wird in seinem Recht auf Bewegungsfreiheit (Art.2) massiv eingeschränkt. Das darf der Staat aber nur auf gesetzlicher Grundlage.
Das ist also lediglich eine Frage der Logik. Stufe 1 ist ein völlig uneingeschränktes Recht und Stufe 2 ist die Einschränkung die eben nötig ist.
Man könnte natürlich sagen, das ist ja klar, dass ein Verbrecher eingesperrt werden darf. Aber klar ist es eben nicht, wenn das Grundrecht heisst "Die Freiheit der Person ist unverletzlich.". Da steht nicht "Die Freiheit der Person ist unverletzlich es sei denn sie macht sich strafbar".
Würde man so formulieren wäre jedes Grundrecht hundert Seiten lang, weil es unendlich viele Fälle gibt, in denen eine Einschränkung nötig ist.
Diese Klauseln besagen eben nicht, dass die Grundrechte unbegrenzt eingeschränkt werden können und das werden sie auch nicht. Aber man kann gerne bei einzelnen Gesetzen darüber diskutieren, ob die jeweilige Einschränkung verhältnismässig ist.
@ IloveUbabe
Zum Thema GG = Verfassung habe ich alles gesagt.
In § 13 BVerfGG steht genau drin, worüber dieses Gericht zu entscheiden hat. Du kannst Dich jetzt höchstens noch fragen oder darüber aufregen, warum / dass man dieses Gericht Bundes"Verfassungs"gericht genannt hat und das einzige Gesetz, auf dessen Grundlage dieses Gericht arbeitet eben nicht Verfassung sondern "Grundgesetz" aber Du darfst die Zuständigkeit nicht umdeuten.
@ all
Ich finde es nach wie vor erstaunlich, dass Ihr darüber diskutiert. Ich sage, auch mit diesem GG könnte man in diesem Land alles anders machen, es liegt nur an den Menschen es zu tun. Keine der Bestimmung des GG ist Ursache für irgendeinen Missstand in diesem Land.
Aus dem Grund beteilige ich mich auch nicht mehr an der Diskussion darüber was anders oder besser formuliert werden könnte. Ihr dürft mich aber wecken wenn Ihr fertig seid. Ein zweites mal dürft Ihr mich wecken, wenn Ihr die Macht an euch gerissen habt und eure Vorstellungen umsetzen könnt. Oder vielleicht kurz davor, damit für mich auch noch was abfällt. ;D
Es gibt jedoch viele Situationen, in denen eine Einschränkung nach absolut einhelliger Meinung nötig ist.
Völlig richtig. Aber solche Einschränkungen müssen dann im Grundgesetz selber definiert sein. Sind sie es nämlich nicht, kann die Einschränkung oder Aufhebung nach gutdünken angepaßt werden.
Es geht einfach nicht an, daß man ein Grundrecht abändern oder aufheben kann, ohne das Grundgesetz dabei selber antasten zu müssen.
Würde man so formulieren wäre jedes Grundrecht hundert Seiten lang, weil es unendlich viele Fälle gibt, in denen eine Einschränkung nötig ist.
Dann muß man sich fragen, ob man lieber ein verläßliches und dafür lang formuliertes Grundrecht möchte, oder eines, das zwar gut klingt, aber in Wirklichkeit nicht die Tinte wert ist mit dem es gedruckt wurde.
Diese Klauseln besagen eben nicht, dass die Grundrechte unbegrenzt eingeschränkt werden können und das werden sie auch nicht.
Das stimmt leider so nicht. Diese Klauseln besagen erst einmal nur, daß es möglich ist, Grundrechte auf Basis einfacher Gesetze zu verändern.
ber man kann gerne bei einzelnen Gesetzen darüber diskutieren, ob die jeweilige Einschränkung verhältnismässig ist.
Darum geht's hier erst mal gar nicht. Ob die bestehenden Gesetze, die die Grundrechte einschränken oder aufheben, sinnvoll oder unsinnig sind, hat ja nichts damit zu tun, daß jederzeit die Möglichkeit besteht, solche Gesetze zu erlassen.
Man darf natürlich nicht davon ausgehen, daß solche Gesetze nur von integeren Politikern im Sinne des Volkes erlassen werden.
Könnte man sich darauf verlassen, bräuchten wir keine Grundrechte in der Verfassung.
Da wir uns aber auf deren Redlichkeit nicht verlassen können, müssen wir uns auf Grundrechte verlassen können...oder wir sehen einfach ein, daß wir keine haben. Dann sollten wir aber schleunigst dafür sorgen, daß wir welche bekommen.
Es gibt jedoch viele Situationen, in denen eine Einschränkung nach absolut einhelliger Meinung nötig ist.
Völlig richtig. Aber solche Einschränkungen müssen dann im Grundgesetz selber definiert sein. Sind sie es nämlich nicht, kann die Einschränkung oder Aufhebung nach gutdünken angepaßt werden.
Es geht einfach nicht an, daß man ein Grundrecht abändern oder aufheben kann, ohne das Grundgesetz dabei selber antasten zu müssen.
Das Problem das das GG hat, ist das es sich verbindlich dazu äußert, dass alle Menschen gleich sind. Nur ist das halt fern jeglicher Beobachtung. Denn jedem Kastenbrot fällt auf es gibt das Volk, also gibt es im Umkehrschluss auch etwas was nicht zum Volk gehört - das Fremde. Insoweit müsste hier schon eine Trennung vorgenommen werden, oder man unterschlägt einfach, dass dieses Schriftstück eigentlich nur für das Staats-Volk gilt. Darüber hinaus um es moralisch zu nehmen gibt es Handlungen von Menschen im Volk die nicht Schädlich sind und erneut den Umkehrschluss. Das Rechtssystem baut darauf auf, dass es diese Unterscheidung gibt, denn gäbe es dies nicht, wäre es unnötig, weil ja alle Menschen gleich sind. Die zwei Möglichkeiten bei Menschen die Handlungen vornehmen, die andere (also die Gemeinschaft) nicht dulden. Entweder man sagt sie sind und bleiben Menschen oder man trennt sie von der Gemeinschaft, indem man sie halt kategorisiert. Einfacher wäre es nicht die Ausnahmen zu machen, um sie teilauszugrenzen, sondern direkt festzustellen sie sind ausgegrenzt. Straftäter als eigene Gruppe zu behandeln die außerhalb der Rechte für einen Wohltäter oder nicht Täter sind. Im Übrigen sagen wir ja auch nicht es ist ein "Strafmensch" sondern wir kommen sprachrachlich zum Punkt, weil es die Handlung beschreibt die vorgenommen wurde und sagen es ist ein Straftäter. Und dann kann man per Text defnieren, wie mit den 3 Gruppen umgegangen werden soll. Im übrigen ist dann nur noch das Volk dann nochmal zu trennen in die Behandlung von Mann Frau Kind.
Und schwups schon haben wir eine Religion, die sich eigentlich nur noch darin unterscheidet unabhäng vom physischen seelisch zu scheiden in religiöse und nicht religions-fremde. Aber selbst den Tatbestand erfüllt ja das GG.
Ich finde es nach wie vor erstaunlich, dass Ihr darüber diskutiert. Ich sage, auch mit diesem GG könnte man in diesem Land alles anders machen, es liegt nur an den Menschen es zu tun. Keine der Bestimmung des GG ist Ursache für irgendeinen Missstand in diesem Land.
Aus dem Grund beteilige ich mich auch nicht mehr an der Diskussion darüber was anders oder besser formuliert werden könnte. Ihr dürft mich aber wecken wenn Ihr fertig seid. Ein zweites mal dürft Ihr mich wecken, wenn Ihr die Macht an euch gerissen habt und eure Vorstellungen umsetzen könnt. Oder vielleicht kurz davor, damit für mich auch noch was abfällt.Laut lachend
ich komm darauf zurück.
Steilvorlage 😉
Artikel 20.2 ist in der Tat bezeichnend, Alle macht geht vom Volk aus. Stimmt auch, denn von welchem Volk es ausgeht, steht da ja garnicht. An der Stelle überlegt man schon, wie "die Deutschen" die explizit in 20.4 Recht auf Widerstand in einem Unrechtstaat haben, zu dem Grundgesetz gekommen sind.
Natürlich wissen die Deutschen auch, das Widerstand in einem Unrechtsstaat nicht funktioniert. Man könnte auch erlauben Unterwasser zu atmen.
Wenn ein Rat, also eine Elite, Urheber des Grundgesetzes ist, dann wird es auch einer Elite nutzen.
Gibt es hier auch einen Lösungsvorschlag? einen Verfassungsvorschlag?