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Fehler im Grundgesetz

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(@erutan)
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[#1353013678]

Da das Thema im Deutschen Reich-Thread nicht ganz passend wäre, mäche ich hier einen neuen Thread auf.

Es soll hier um die seltsamen Fehler gehen, die unser Grundgesetz beinhaltet. Denn anderes, als die meisten anderen, juristischen Texte, die ich kenne, ist das Grundgesetz nicht eindeutig formuliert und läßt mehrere Rückschlüsse, ja Staatsformen zu.

Ich würde die einzelnen Artikel in diesem Thread gerne Punkt für Punkt abklopfen, beginnend mit den ersten 19 Artikeln, den Grundrechten.

Okay:

In unserem Grundgesetz stehen 19 Grundrechte. Die Frage ist nun: Warum stehen die ausgerechnet im Grundgesetz? Man könnte diese Recht ja z.B. auch durch Bundes- oder sogar Landesgesetze regeln?

Die Antwort darauf, die ich noch schwach aus meiner Schulzeit in Erinnerung habe, lautete: Das Grundgesetz steht über politischen Parteien, regierungen und Oppositionen. Es schützt die Grundrechte auch dann, wenn unbillige Kräfte an die Macht kommen, denn um es zu ändern bräuchte es eine so große Mehrheit, daß es sehr unwahrscheinlich ist, daß die Grundrechte aufgehoben werden.

Das hat mich als Schüler zufrieden gestellt. Dummerweise hatten wir seinerzeit zwar das Grundgesetz gelesen...aber RICHTIG gelesen habe ich es viel später.
Als ich es richtig las, fiel mir ein Umstand auf:

Ich las z.B. Art.2,Abs.2.
Das ist eines der wichtigsten Grundrechte, denn es garantiert mein recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es lautet im Original:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."

So weit war mir auch schon in der Schule klar gewesen. Was ich bis dato allerdings nie beachtet hatte (und wonach interessanterweise auch niemand gefragt hatte, war folgender Zusatz, der sich im gleichen Artikel findet:
"In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Heute bezeichne ich diese Zusätze, die sich in diesen und ähnlichen Formen in fast allen 19 Grundrechten widerfinden (außer in solchen, die eigentlich gar keine RECHTE sind), als Trojaner. Und genau das sind sie auch. Sie schaffen eben genau dieser Macht, vor der uns das Grundgesetz ja schützen sollte, nämlich der jeweiligen Regierung, wie unbillig sie auch sein mag, jederzeit freien Zugang zum jeweiligen Grundrecht.

Dann frage ich mich natürlich, warum man ein Recht in einer übergeordneten Verfassung niederschreiben muß wenn die untergeodnete Instanz es jederzeit einschränken oder gar ganz aushebeln kann.....

Tatsächlich haben diese Grundrechte nicht mehr Wert als einfache Bundesgesetze. Ja, einige haben nicht einmal diesen Stellenwert, denn besonders im obigen Beispiel ist ja nicht einmal von einem Bundesgesetz, sondern nur von einem Gesetz die Rede. Es könnte also auch ein Landesgesetz oder ein Kommunalgesetz sein.

Schau Euch die Grundrechte mal an. Dort finden sich reichlich dieser Trojaner.

Art. 4: "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Art. 5: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen"

Art. 6 und 7 sind keine echten Grundrechte

Art. 8: "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."

u.s.w.

Ich möchte zu diesem Thema kurz festhalten:
Die Grundrechte sind deshalb im GG und nicht in Bundesgesetzen niedergeschrieben um sie den jeweiligen politischen Mächten überzuordnen. Niemand soll sie einschränken oder aushebeln können. Und gleichzeitig finden sind in allen wichtigen Grundrechtern eben die Möglichkeiten seitens exakt dieser Mächte, die Grundrechte zu manipulieren.

Was also stellen diese Grundrechte dar, als allenfalls schöner Schein?

Bei den Grundrechten gibt es allerdings eine Besonderheit: Jeder darf sie beim BVG selber einklagen. Das gilt für keinen anderen Artikel des Grundgesetzes. Und genau das sollten wir tun.

Ich habe vor, eine Verfassungsklage beim BVG einzureichen, die eine Überprüfung der entsprechenden Klauseln zum Inhalt hat. Ich weiß natürlich, daß ich keinen Erfolg damit haben werde aber ich bin gespannt darauf, mit welcher Ausrede das BVG aufwartet.
Allerdings könnte es auch durchaus sein, daß das BVG sich gar nicht zuständig sieht. Es soll ja nicht die Güte oder Wirksamkeit der einzelnen Artikel beurteilen, sondern nur, ob diese eingehalten werden. Dann wäre eine Klage vor dem Europäischen Verfassungsgericht ganz spannend.


13 Antworten
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(@erutan)
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Demokratie gleich Dorfherrschaft? Ich mein was hat das mit Parteien zu tun. Die Leute werden verarscht, in allem was über die kommunale Ebene hinaus geht - insoweit bin ich mir Unsicher ob man da überhaupt einen Vorwurf daraus ableiten kann/darf. 

Den Überblick über die einzelnen Statements zum Thema Deutsches Reich habe ich leider längst verloren. Aber zu diesem Randthema kann ich glücklicherweise ein paar Dinge hinzu steuern, insbesondere zu der Frage, was Parteien mit Demokratie zu tun haben.

Ohne mich hier zum x-ten Mal darüber auszulassen, daß diese, stark eingeschränkten Randformen der Demokratie, die in den "demokratischen Staaten" umgesetzt werden, für mich nur sehr wenig mit dem urgedanken der Demokratie zu tun haben, regelt unser Grundgesetz glücklicherweise auch, was Parteien in der "Demokratie" der BRD zu suchen haben, und zwar in Atr.21, Abs.1. Dort heißt es: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit".

Das sagt schon einmal sehr viel darüber aus, wie das GG die Parteien eigenlich sieht (bzw. wie die guten Kräfte bei der Schaffung des GG Parteien gesehen haben), nämlich als dem Volk eindeutig untrergeordnete MITwirkende.

Interessanterweise ist das ja nicht so. Und interessanterweise hat der Rechtsanwalt Dominik Storr ein Urteil des BVG ausgegraben, das aus den 70er-Jahren stammt und den Parteien ausdrücklich nahelegt, dieses MITwirkungsrecht nicht überzustrapazieren und nicht für sich alleine auszulegen.

Dieses Urteil findet sich leider nicht in der Internetdatenbank des BVG weil diese nicht so weit zurück reicht. Wer nähere Informationen zu dem Urteil will, wendet sich bitte direkt an Dominik Storr (www.buergeranwalt.com)

Die Sache ist nun die: Eigentlich rechtfertigt das Grundgesetz also zwar politische Parteien, diese dürfen auch aktiv sein, doch sind sie der politischen Willensbildung des Volkes unterstellt. Parteiendiktatur wäre damit ausgeschlossen.

Leider ist das Grundgesetz aber nur im vorderen Drittel, dort, wo es um Grundsätzlichkeiten geht, so sehr auf der Seite des Volkes. Weiter hinten, wo die Aufgaben im Detail vergeben und beschrieben werden, wird das Volk nicht einmal mehr erwähnt.
Wenn es beispielsweise um die Frage geht, wie und von wem Gesetze erlassen werden, ist das Volk außen vor. Das Grundgesetz sagt aber auch nicht, daß das Volk kein Mitspracherecht hat - es vergißt das Volk an diesen Stellen einfach.

Und exakt daraus zieht die Parteiendiktatur ihre zweifelhafte Legitimation.

Das ist ungefähr so, als würde man ein wunderschönes Haus bauen, das alle sehen können und sollen, hausen tut man aber dahinter in neiner schäbigen Baracke.

Und genau das ist es was ich mit einem Schatz meine, der gehoben werden sollte. Denn nach meiner Information sind die volksnahen, demokratischen Artikel des Grundgesetzes nicht dadurch ungültig, daß sie anschließend keine Anwendung finden; vielmehr sind die hinteren Artikel ungültig weil sie die (vorher geschaffenen) Rahmenbedingungen nicht einhalten.

Es ist meines Wissen noch nie vorgekommen, daß diese Umstände von Juristen auseinandergepflückt und angeprangert wurden...außer vielleicht von kleinen Randjuristen.

Doch durch diesen Umstand werden die volksnahen Rahmenbedingungen des Grundgesetzes komplett ausgehebelt. Denn wenn man das Volk beispielsweise bei der Gesetzgebung außen vor läßt, dann mißachtet man Artikel 20 und 21 und noch einige andere Artikel des GG, da Gesetze nichts anderes sind, als verbindlich niedergeschriebener politische Wille. Und der liegt ja - wie aus Art.21 deutlich wird - erst einmal beim Volk.


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(@erutan)
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Und weiter geht's mit den Rehmenbedingungen der BRD:

Sie gehen mit Artikel 20 los. Dort heißt es:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Das sagt erst mal nicht viel aus. Weder ist hier genauer definiert, welche Demokratieform gemeint ist, noch ist genauer beschrieben, wie weit die BRD ein sozialer Staat ist. Per se reicht es meiner Ansicht aber erst mal. Die BRD ist eine Demokratie und ein sozialer Staat.
Interessant ist allerdings, daß das soziale Netz des Staates, das für unzählige Menschen ja wichtiger zu sein scheint, als ihre Freiheit, erst hier definiert wird, nämlich exakt einen Artikel zu spät, um es einklagen zu können.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Meines Erachtens der wichtigste Artikel des gesamten Grundgesetzes. Er definiert nun, was oben mit "demokratisch" gemeint war. Eine Volksherrschaft ist gemeint, also eine ECHTE Demokratie, die nicht nur auf dem Papier existiert.

Was passiert hier?
Das Grundgesetz, das über allem stehende Gesetz der BRD, setzt das Volk als uneingeschränkten Soverän des Staates ein. Es sagt auch, wie das Volk seine Macht ausüben soll, nämlich indem es Entscheidungen (unmittelbar) durch Abstimmungen (Volksentscheide) trifft, aber auch Vertreter wählen kann, die jedoch uneingeschränkt seinen (Volks)willen zu vertreten haben.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
sind an Gesetz und Recht gebunden.

Hier stellt das Grundgesetz noch einmal klar, daß sich die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung (also die Ordnung des Grundgesetztes) zu halten habe. Und diese hat gerade eben ja das Volk zum Souverän bestimmt.

Aber das Grundgesetz geht noch einen Schritt weiter:
Es ahnt wohl, was passieren wird und gibt dem Volk, jedem einzelnen Bürger, ein Mittel an die Hand, dies zu unterbinden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das heißt nicht mehr und nicht weniger als daß wir befug sind, Merkel und Co - notfalls auch mit Gewalt - abzusetzen.
In erweiterter Auslegung besagt es aber auch: Widerstand gegen das herrschende Regime, das sich nicht an die Verfassung hält, ist KEIN Terrorismus, sondern es ist legitimer Widerstand.


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Und weiter mit Artikel 21.

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere
Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer
Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Das Volk ist frei bei seiner politischen Willensbildung und politische Parteien dürfen dabei MITwirken. Sie dürfen also nicht den Ton angeben bei der politischen Willenbildung oder gar diese im Alleingang ausüben.

Hier ist mit politischer Willensbikldung natürlich nicht gemeint, daß sich jeder Mensch seine eigene Meinung bilden darf, sondern, daß diese Meinungen auch nach demokratischen Grundsätzen bindend sind

Das Grundgesetz schreibt hier auch noch einmal vor, daß Parteien den demokratischen Grundsätzen entsprechen müssen und es ist wohl höchst unwahrscheinlich, daß es dabei irgendwelche Grundsätze anderer Staaten meint, sondern seine eigenen, die es etwas weiter oben exakt definiert hat.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.

Hier kommt der erste Dämpfer. Zwar sagt das Grundgesetz erst, daß Parteien die, zuvor definierten, Grundsätze nicht beeinträchtigen dürfen (Sie müsse also z.B. das Volk als Souverän anerkennen), aber es besagt auch, daß darüber das BVG entscheiden kann. Das bedeutet aber nichts anderes, als daß eine Instanz, die Arkas mal treffenderweise als Regimebüttel bezeichnet hat, nach gutdünken auch jene Parteien anerkennen kann, die sich so gar nicht an eben jene demokratischen Grundsätzen halten wollen...was praktisch auf alle bekannten Parteien zutrifft.

Zum ersten mal seit Artikel 20 haben die diktatorischen Kräfte, die bei der Erschaffung des Grundgesetzes dabei waren, eingegriffen und den gesamten Artikel ad absurdum geführt.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Hier wird der ganze Artikel praktisch zur Frace. Wie im ersten Posting ausgeführt haben Bundesgesetze im Grundgesetz keinen Platz.


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@Erutan

Die Sache ist nun die: Eigentlich rechtfertigt das Grundgesetz also zwar politische Parteien, diese dürfen auch aktiv sein, doch sind sie der politischen Willensbildung des Volkes unterstellt. Parteiendiktatur wäre damit ausgeschlossen.

Das stimmt so nicht. Parteien sind dem Gesetz nach eine Sonderform von Verein. Parteien sind so zu sagen Vereinsrecht nur für den Staat, was für sich genommen ja erstmal nichts schlechtes ist.

Leider ist das Grundgesetz aber nur im vorderen Drittel, dort, wo es um Grundsätzlichkeiten geht, so sehr auf der Seite des Volkes. Weiter hinten, wo die Aufgaben im Detail vergeben und beschrieben werden, wird das Volk nicht einmal mehr erwähnt.

Dazu hab ich ja auf Seite 26 unter #381 schon mein Senf abgegeben. Gute Verfassungen sind kurz, je länger sie werden, desto schlechter sind sie.

Und exakt daraus zieht die Parteiendiktatur ihre zweifelhafte Legitimation.

eigentlich nicht, die Parteiendiktatur zieht hauptsächlich die Legitimation aus der Sperrklausel oder besser bekannt als 5% Hürde. Um das mal kurz auszuführen. Um mal kurz Wikipedia zu befragen:
"Die Einführung der Fünf-Prozent-Hürde wurde in der Bundesrepublik Deutschland damit begründet, dass das Fehlen einer Sperrklausel in der Weimarer Republik die Zersplitterung gefördert habe. Damals saßen bis zu 17 Parteien im Reichstag.
Auf Bundesebene ist die Sperrklausel - seit dem 8. Juli 1953[6] - durch § 6 Absatz 6 des Bundeswahlgesetzes geregelt."

Das reicht eigentlich schon um zu verstehen was passiert ist. Die pöse Weimarer Republik sei nicht mehr regierbar gewesen, weil zu viele kleine Parteien da gewesen seien. Ergo hat man den Einzug kleiner Parteien ihrem Verhältnis nach beschnitten. Das nützt nur den "großen Parteien" also jenen die die 5%-Hürde schaffen. Wenn aber Parteien = Vereinen sind, die eine bestimmte Meinung als Teilmenge der Gesamtheit darstellt, fallen alle Meinungen raus die nicht passen.
Nun wirds witzig, eben weil man verschiedener Meinung sein kann, wenn man ein Mensch ist und davon gibts mehr als 80 Millionen in Deutschland, ist die Begrenzung auf eine Partei idR ungleich der Meinung des Mitglieds. Streng genommen müsste es mehr als 80 Millionen Parteien geben. Also vertritt eine Partei immer nur eine Teilmeinung eines Menschen der ihr zugehörig ist. Oder anders ausgedrückt es kann aus sich selbst heraus schon nie umgesetzt werden, was alle Mitglieder einer Partei wollen, sondern nur der kleinste gemeinsame Nenner. Und was das ist, bei denjenigen die Berufspolitiker sind sollte klar sein. Sie wollen Ihr Einkommen behalten, und das tun sie nur, wenn sie erhalten bleiben als machtausübende Gewalt. Und erhalten bleiben Parteien nur, wenn sie die Macht haben dafür Sorge zu tragen, dass alles beim Status Quo bleibt. Weil dieses Interesse ein Gemeinschaftsinteresse ist, was sich zwangsläufig zur Umsetzung in einem Verein organisiert und um die Macht in einem Staat auszuüben sich transponiert zu einer Partei, wird im Parlament qua Definition nur Sozialisten, Kommunisten, Faschisten, Totalitaristen und weitere Assoziationen für ein und das selbe sitzen. Fremdwörter sind da auch nur nützlich um zu verschleiern, dass ein und derselbe Mist immer wieder von neuem aufgetischt wird. Die Randerscheinungen die für ein paar Legislaturperioden mit Enthusiasmus sich hineinstürzen ins Getümmel dienen übrigens als gute Ablenkung bzw. als Vorzeige Strohmänner. Und auch für die Enthusiasten lohnt es sich, sie bekommen eine Lebensgrundlage, sie werden gefeiert bis sie aufgrund von unbequemlicher Meinung abschoßen werden und wenn sie lange genug im Saustall gehaust haben werden sie selbst zu schweinen oder verabschieden sich aus Enttäuschung. Während der Zeit hat es dann den ein oder anderen Flapsus gegeben, der wunderbar als Druckmittel ausgenutzt werden kann, um sich das Stillschweigen zu versichern. Und sollte doch einer das Maul aufmachen, wird er Medial gesteinigt von den Presseabteilungen der Parteien, die sich in die Verlagshäuser für Zeitungen eingekauft haben, um "an der Willensbildung der Massen mitzuwirken."
Deswegen auch die 5%-Hürde. Den es würde sich bei immer mehr Parteien die ins Parlament einziehen herausstellen, dass nicht mehr der kleinste gemeinsame Nenner umgesetzt werden würde, sondern immer nur die beim jeweiligen Thema Mehrheitliche Lösung oder gar Keine. Gar keine wäre für das Volk das beste, den ein Parlament, bzw die Mehrheit darin beschließt eh nur Gesetze die eine Teilmenge beschneiden oder ihrer eigenen Menge Sonderrechte einräumen. Alle Allgemein verbindlichen Grundannahmen die Gesetze eigentlich ausdrücken müssen/sollten, werden eh von einer echten Verfassung festgesetzt. Insoweit wäre ein Stillstand aufgrund von "Meinungsuneinigkeit" nicht schlecht für das Volk, denn es würde eben kein Bullshit mehr dazu kommen. Das aber stinkt allen Lobbygruppen. Und darum gibt es eine 5% Hürde. Im Endeffekt hat die 5% Hürde genau das geschaffen, was sie eigentlich zu verhindern gesucht hat. Den ein Parlament das sich nicht einig wird, aber dennoch genügend Mehrheit hat um eine "wichtige" Sache einzubringen als Gesetz, würde über kurz oder lang entweder eine Menge Parteiauflösungen sehen und ebenso Neugründungen um die den Menschen wichtigen Meinungen in Gesetze zu verankern oder es kommt zum bewaffneten Kampf, der natürlich nur dann eintritt, wenn die Leute keine freie Presse etc haben auf deren Grundlage sie sich ordentlich informieren können um ihre eigene für sie beste Meinung zu bilden. Aber he wir wissen, dass die Presse ihre Meinung darstellt und nicht sach-neutral berichtet (diese Presse würde es zwar nie geben, aber GEZ sei dank wird ja dem Volk vorgelogen, dass es sie gäbe, also muss man es schon so darstellen, wenn die Legislative schon das so als Parole ausgibt), wir wissen, dass das Militär nicht zur Unterbindung von bewaffneten Kampf da ist sondern zu Angriffskriegen und zur Niederschlagung von Systemänderern und ebenso sollte klar sein, das die Kontrolle darüber bei denjenigen liegt, die vorgeben nur das Beste für alle anderen zu wollen.


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