Salve Uranus !
"Sagt dir der Begriff Globalisierung etwas?"
Sebstverständlich. Man sollte doch aber erstmal in der eingenen Wohnung aufräumen bevor man draussen die Gehwege fegt. 😉
Moin!
Nein, das steht da nicht, bei Gesetzen muß man genau lesen!Ja bitte, hier steht es doch schwarz auf hellblau. Wir haben keine Verfassung. Auch wenn der Name einer Behörde dies uns fälschlicherweise suggerieren soll.
Da steht [i]eine[/i] Verfassung, nicht [i]die[/i].an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Da steht also nur, daß das Volk sich selbst, aus freier Entscheidung (und damit auch freier Wahl) eine Verfassung geben kann, wenn es das will. Da steht nicht, daß es keine hat, nur, daß es das GG als Verfassung durch eine andere Verfassung ablösen darf.
Dann versuch doch mal den Unterschied zu erklären.geht mir nicht in den Kopf das man sich mit der Erklärung zufrieden gibt das das GG nun mal an Stelle einer Verfassung steht.
Tatsächlich ist das GG eine mögliche Art einer Verfassung. Es steht also nicht an Stelle einer Verfassung, es ist eine Verfassung.
Zu 1. Falsch, über die wenigsten Verfassungen der Welt hat das jeweilige Volk abgestimmt. Abstimmung durch das Volk ist kein Merkmal einer Verfassung. Ich wüßte gerne, wer dieses Gerücht aufgebracht hat, denn mehr als das ist es nicht.1. vom Volk gewählt 2. nun mal ein Grundgesetz ist und keine Verfassung.
2. Tja, wie gesagt, das GG ist [i]eine[/i] Verfassung. Eine von vielen Möglichkeiten, denn es steht nirgendwo geschrieben, wie eine Verfassung auszusehen hat. Es steht auch nirgends, daß eine Verfassung auch Verfassung zu heißen hat.
Das wichtigste, was eine Verfassung definiert, ist seine grundgesetzliche Funktion, d.h. es legt das Fundament eines Staates. Und das tut das GG.
Und die Namensgebung der Institutionen:
Wie klingt den bitte schön Bundesgrundgesetzgericht, oder Grundgesetzschutz? Irgendwie albern, oder nicht? Dann doch lieber mit 'Verfassung'.
Im Zweifel GG lesen, dafür ist es da und da sollte es auch drin stehen.Da kommt bei mir die Frage auf, ob man nicht per Privatinitiative eine Verfassung ausarbeiten sollte. Dazu sollte man aber erst wissen wie eine solche Verfassung verabschiedet werden könnte und wie die Aussichten stehen das sie umgesetzt werden könnte.
Also ich würde mal sagen, daß es über 'Wahlen und Abstimmungen' laufen würde. In diesem Falle also eine Volksabstimmung.
Und wie auch bei Grundgesetzänderungen dürften dafür 2/3 der Wahlberechtigten (nicht nur der abgegebenen Stimmen!) nötig sein. Wenn der Inhalt dann noch im Tenor des GG (Ewigkeitsklausel) ist, muß es umgesetzt werden, wer sich weigert, ist Verfassungsfeind und wird dann wohl auch vom Verfassungsgericht als solcher festgestellt werden.
Aber da dafür keine Notwendigkeit besteht und die bis jetzt hervorgebrachten Argumente reichlich dünn, ja fast inhaltslos, sind, wird man die 2/3 der Wahlberechtigten wohl kaum davon überzeugen können.
Mich jedenfalls würde es wundern, wenn solch ein Vorhaben über den Versuch einer Volksinitiative hinausgehen würde.
bis denn!
dark knight13
@ dark_knight13
Wirklich sehr schön, dem kann ich mich vollumfänglich anschließen.
Im übrigen steht es jedem frei eine Partei zu gründen, die sich zum Ziel setzt eine neue Verfassung zu erschaffen. Hat diese Partei im Bundestag mal 50% kann sie ein Gesetz erlassen, in dem der Art. 146 GG konkretisiert wird.
In so einem Gesetz steht dann drin, wer alles einen neuen Entwurf erarbeiten kann. Bspw. der Bundestag, mit Bundesrat, oder auch private Initiativen, die dann halt einiges an Unterschriften sammeln müssen. Dann steht noch drin wie diese Abstimmung auszusehen hat, welche Mehrheit erreicht werden muss usw.
Aber es ist halt einfach überflüssig. Mir fallen durchaus Dinge ein, die man am GG ändern könnte/sollte, wenn ich lange genug nachdenke, aber eine komplett neue Verfassung? Zu welchem Zweck? Das GG "erlaubt" uns relativ viel, es schafft keinen unpraktikablen Staat und ist eine der besten demokratischen Verfassungen überhaupt.
Es gibt also keinen Bedarf irgendwas zu ändern. Die ganzen Probleme und was uns hier nervt liegen ja nicht am GG sondern an den Politikern, mit ein bischen rumdoktern und "Verfassung" drüber schreiben ist es nicht getan.
Worüber man nachdenken könnte wäre ein völlig neuer Staatsaufbau, der die Nachteile der bisher üblichen Demokratien vermeidet, bspw. komplettes Verbot der Staatsverschuldung oder viel stärkere Kontrolle der Politiker, verhindern von Lobbyismus usw.. Dazu gibt es auch wirklich gute Vorschläge, wenn auch noch im Anfangsstadium.
Auch diese ganzen Reichs-Fanatiker haben soweit ich weiß noch nie auch nur ansatzweise einen Gegenentwurf zum GG, eine bessere Verfassung vorgelegt, die sie gerne durchsetzen würden. Wäre ja auch kompletter Unfug, wer einen Politikwechsel will soll es sagen, aber eine Verfassungsänderung hilft da herzlich wenig, da hilft nur ein Machtwechsel und der hilft nicht nur der reicht auch völlig aus.
Hallo!
Sebstverständlich. Man sollte doch aber erstmal in der eingenen Wohnung aufräumen bevor man draussen die Gehwege fegt. 😉
Nun, hier geht es ja um das ganze Wohngebiet. Also einige wenige Bewohner wollen sich zusammenschließen und das ganze Gebiet kontrollieren. Die Methoden mit der sie dies tun wollen, sind moralisch sehr bedenklich und im sokrathischen Sinne schlichtweg unvernünftig. Ihnen ist auch klar das es deshalb Wiederstand dagegen geben wird. Also gilt es die Häuser und Wohnungen von denen die größten Probleme zu erwarten sind, versuchen sie zu neutralisieren. Die Problemfälle werden nicht nur von außen angepackt, da wird auch infiltiert. 😉
Gruß Uranus32!
@ Darki
Entweder bin ich zu blöde das zu raffen oder unsere Chemie stimmt überhaupt nicht.
"[b]Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt[/b]"
Weshalb, wenn es sich um ein und dasselbe handelt, werden diese beiden Wörter Grundgesetz und Verfassung hier getrennt verhandelt? Ich hab doch keinen Wahrnehmungsfehler.
Zudem ist es doch Latte ob Grundgesetzschutz, Grundgesetzgericht besser klingt als die hier vorliegenden Alternativene die selbst im Grungesetz getrennt angesprochen werden. Es geht doch nicht darum ob etwas schöner klingt oder weniger.
Klar hat noch keiner soetwas wie eine Verfassung ins Auge gefasst. Für die meisten Menschen ist es normal das ein Grundgesetz vom Verfassungsschutz geschützt wird.
Nur, das via Grundgesetz eine vom Volk bestimmte Verfassung in Aussicht gestellt wird. Und, das steht dort. Weshalb macht ein Verfasser des GG solche Wortunterschiede wenn wir sie nicht wahr nehmen dürfen, sollen, wollen?
@ Arkas
Einerseits gehst Du auf jedes geschriebene Wort so genau ein.
Weshalb gehst Du so lapidar mit so verschiedenen Wortschöpfungen wie Grundgesetz und Verfassung um?
Lobbyisten sollen keine Chance haben ... Gegenwärtig werden wir aber von Lobbyisten regiert. Regiert von Leuten die Wasser predigen und Wein saufen.
@ Ihr beide
Ich lese Euch beide gerne. Wirklich! Eure Meinung interessiert mich echt!!!
Verstehen werde ich Euch bestimmt niemals.
Sieht denn von Euch beiden niemand das man nach allen Regeln der Kunst versucht die Meinung des Volkes zu unterdrücken? Es wird doch ständig über unser Köpfe hinweg entschieden. Was haben wir, das Volk, denn für ein Mitspracherecht?
Herzliche Grüße,
Andreas