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[Geschlossen] Diskussion zu den GRÖSSTEN LÜGEN DER GESCHICHTE

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(@arkas-2)
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@ Andreas

Art. 146 macht diesen Unterschied nur deshalb weil man das Ding eben Grundgesetz genannt hat und man davon ausgegangen ist, dass es irgendwann eine Wiedervereinigung geben wird. Man wollte sich halt mit der Teilung nicht abfinden. Eine solche Wiedervereinigung gabs aber nicht, es gab 40 Jahre lang zwei Staaten und der eine hat sich aufgelöst. Hätte die DDR nicht so geendet, sondern wäre mehr oder weniger standhaft geblieben, weil die Bürger den Staat unterstützt hätten , z. B. nach demokratischen Reformen, dann hätte alles vielleicht ganz anders ausgesehen. Es hätte Verhandlungen zwischen zwei Partnern gegeben, die ihre Trennung gemeinsam überwunden und sich zu dem alten gemeinsamen deutschen Staat wider zusammengefunden hätten. Dann wäre vermutlich auch über eine gemeinsame Verfassung verhandelt worden und man hätte das GG aufgegeben und was neues geschaffen.
In der Erwartung hat man das GG eben GG genannt. Aber die Geschichte verlief nunmal anders, die BRD allein war "der" deutsche Staat, während die DDR quasi nur eine vorübergehende Abspaltung vom Deutschen Reich war.
Das hat sich freilich erst hinterher herausgestellt.
Da es nie zu der vorgesehenen Situation kam, gab es auch keinen Anlass für eine neue Verfassung. Deshalb blieb das GG.

Ob ein Gesetz eine Verfassung ist, richtet sich außerdem danach was drin steht und nicht danach was sich die Leute die das vor 60 Jahren geschrieben haben mal gedacht haben oder danach wie das Gesetz heißt.

Art. 146 stellt heute klar, dass das GG nur durch eine neue Verfassung ersetzt werden kann, "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen" wird.

Wem an unserer Verfassung irgendwas nicht gefällt kann sich ja politisch engagieren, solange man nicht die Einführung irgendeiner Diktatur usw. fordert behindert einen da auch nicht der Verfassungsschutz.

Dass die Meinung das Volkes unterdrückt, oder besser gesagt manipuliert wird ist mir schon klar, aber das Grundgesetz ist nicht die Ursache dafür und hilft den Machthabern auch nicht wesentlich dabei uns zu manipulieren oder unterdrücken.


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(@goblin)
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Beigetreten: Vor 19 Jahren

@Andreas
Ich muß Dir da mal beipflichten. Dieser Artikel 146 klingt schon so, wie Du ihn interpretierst. Und ich hab den ganzen Tag mit Gesetzen zu tun da ich Staatsdiener bin(aber nur Angestellter kein Beamter, darauf bestehe ich).
Meinungsfreiheit ist auch nicht nur leider in Deutschland sondern fast überall nicht gerne gesehen und wird versucht zu unterbinden(von der Herrschenden Schicht).
Eine "Direkte Demokratie" (alles geschieht durch Volksentscheid) wäre mir auch lieber als eine Parlamentarische Demokratie, nur leider haben wir da schon durch unsere Marionettenregierung keinen Einfluß drauf.

Wenn ich mir Deutschland ansehe kommt mir immer wieder "Farm der Tiere " von Georg Orwell in den Sinn (sehr empfehlenswerte Lektüre)

Alle Tiere sind gleich, ABER manche sind gleicher.

gruß

Goblin


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(@bergamr)
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...weil man das Ding eben Grundgesetz genannt hat und man davon ausgegangen ist...

Tjöö, jetzt kommt's nur noch drauf an, wer 'man' ist und warum 'man' da so ein gewichtiges 'Wort' mitgeredet hat und mit welcher Absicht ...

Natürlich läßt sich locker-leicht die These verreten, daß das alles halb so wild ist, diese Wörter und ihre Bedeutung, aber alles in allem stimmt da eben was nicht, so wie bei der Feindstaatenklausel, dem Waffenstillstandsstatus, dem Viermächtestatus, ...
Will sagen, es sind eben diese kleinen unauffälligen Auffälligkeiten, die das mühsam zusammengekleisterte Bild des 'freiesten Staates auf deutschem Boden' rissig erscheinen lassen.

Gruß
Bergamr


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(@arkas-2)
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"Man" sind diejenigen Leute die das GG geschrieben haben und die haben es, wie schon gesagt in der Vorstellung geschrieben, dass es für einen von zwei vorübergehenden Staaten gelten sollte bis diese Situation bereinigt ist.

Diese Auffälligkeiten bemerken komischerweise fast ausschließlich Nicht-Juristen (von ein paar ideologischen verblendeten abgesehen), weil sie die Rechtssprache und das Recht an sich eben nicht verstehen. Das ist das generelle Problem der Rechtswissenschaften, das andere Wissenschaften nicht haben.
Jemand der von Physik keine Ahnung hat versteht auch bei einem hochwissenschaftlichen Text zu einem physikalischen Text nur Bahnhof, weil die Fachsprache eben Unmengen an Fachwörtern verwendet. Deshalb wird auch jeder, der von Physik nichts versteht, freimütig eingestehen, dass er auch einen solchen Text nicht versteht.
In rechtswissenschaftlichen Texten werden dagegen extrem häufig Formulierungen des allgemeinen (gehobenen) Sprachgebrauchs verwendet, so dass jeder, der diese Sprache beherrscht glaubt er verstünde auch einen solchen Text. Dass viele Begriffe und Formulierungen aber ganz exakt definiert sind und eben nicht immer das bedeuten, was der Laie sich darunter vorstellt, das wissen viele nicht oder wollen es nicht begreifen.
Deshalb kommt es zu soolchen Diskussionen über völlig unwichtige Sachen und zu total absurden Behauptungen.

Beispiel Feindstaatenklausel.
Diese Klausel in der UN-Charta enthält eine Ausnahme von allen möglichen Bestimmungen. Sie ist für den Fall vorgesehen, dass Deutschland seine Angriffspolitik wieder aufnimmt. Für diesen Fall sind die Gegner von damals dazu berechtigt Maßnahmen zu ergreifen, die nach der UN-Charta eigentlich verboten sind. Also bspw. einen präventiven Angriffskrieg gegen Deutschland führen.

Da müsste es eigentlich schon "klick" machen. Präventiver Angriffskrieg? War da nicht was? Richtig, da war z.B. der Irak-Krieg, offensichtlich völkerrechtswidrig, was kein Jurist auf der Welt abstreitet. Hat es irgendjemanden interessiert, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig war? Nein, weil jeder weiß, dass die USA sich sowie nicht aufhalten lassen, ausser man greift selber an, aber einen Weltkrieg wollte halt für Saddam Hussein doch keiner riskieren.
Was heißt das für Deutschland?
Es heißt, dass Deutschland auch dann nicht "ungestraft" massiv aufrüsten und irgendwie aus der Reihe tanzen könnte, wenn es die Feindstaatenklausel nicht gäbe.
Diese Bestimmung ist ohne jeglichen Einfluss auf den tatsächlichen Verlauf der Geschichte.

Aber während hier wenigstens überhaupt etwas einigermaßen greifbares vorliegt, nämlich eine Bestimmung die noch gültig ist aber "eigentlich" längst abgeschafft werden müsste gibt es bei diesem Grundgesetz-Verfassungs-Scheißdreck überhaupt gar nichts.

Ich weiß gar nicht worauf man bei dieser Diskussion überhaupt hinaus will.

Wer entgegen aller Vernunft immer noch behaupten will das GG sei keine Verfassung oder damit sei irgendwas nicht in Ordnung der soll doch bitte genau erklären, warum, bzw. was nicht in Ordnung ist.
Aber vor allem will ich wissen, wie diese Probleme die ihr seht behoben werden sollten und was das für Auswirkungen hätte.


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(@uranus32)
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Beigetreten: Vor 23 Jahren

Abstimmung durch das Volk ist kein Merkmal einer Verfassung. Ich wüßte gerne, wer dieses Gerücht aufgebracht hat, denn mehr als das ist es nicht.

Vielleicht rührt das daher das die führenden Politiker der BRD immer so viel von Demokratie, Menschenrechte usw. geredet haben und man den Eindruck gewinnt es wäre deren Doktrin.
Was wundert ist, das man es "Grundgesetz" genannt hat. Warum heißt sie denn nicht Verfassung wie allgemein üblich wenn angeblich gleichwertig sein soll?

Da müsste es eigentlich schon "klick" machen. Präventiver Angriffskrieg? War da nicht was? Richtig, da war z.B. der Irak-Krieg, offensichtlich völkerrechtswidrig, was kein Jurist auf der Welt abstreitet. Hat es irgendjemanden interessiert, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig war? Nein, weil jeder weiß, dass die USA sich sowie nicht aufhalten lassen, ausser man greift selber an, aber einen Weltkrieg wollte halt für Saddam Hussein doch keiner riskieren.
Was heißt das für Deutschland?
Es heißt, dass Deutschland auch dann nicht "ungestraft" massiv aufrüsten und irgendwie aus der Reihe tanzen könnte, wenn es die Feindstaatenklausel nicht gäbe.
Diese Bestimmung ist ohne jeglichen Einfluss auf den tatsächlichen Verlauf der Geschichte.

Wenn Großbritannien und die USA ungestraft völkerrechtswidrige Angriffskriege führen dürfen und diese UN-Feindstaatenklausel weiterhin noch gilt und desweiteren diese beiden Nationen noch nicht lautstark die Aufhebung dieser Klausel gefordert haben, dann ist eine der GRÖSSTEN LÜGEN DER GESCHICHTE und diese Klausel nicht mehr das Papier wert ist auf dem sie steht. Womit wir beim Thema wären.

Ich weiß gar nicht worauf man bei dieser Diskussion überhaupt hinaus will.

Wer entgegen aller Vernunft immer noch behaupten will das GG sei keine Verfassung oder damit sei irgendwas nicht in Ordnung der soll doch bitte genau erklären, warum, bzw. was nicht in Ordnung ist.

Ich denke das hat Andreas schon dargelegt. Das Problem liegt darin, das es den bundesdeutschen Regierungen diesen Regierungsstiel ermöglicht hat; einen Stiel ohne Ehrgefühl und der es zulasst das die eigene Kultur durch eine fremde, primitive Kultur ersetzt wird, die der eigenen Nation schadet.

Vielleicht hat dir ja deine juristische Denkweise die objektive Sicht geraubt.  😉

Gruß Uranus32!


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