@ IloveUbabe
Wer Jura studiert denkt nicht primär in Kategorien von richtig und falsch, weil es das in Beziehung auf Meinungen nicht gibt. Man sagt eben nicht, die herrschende Meinung sei "richtig" und die Mindermeinung sei "falsch", weil das keine Naturwissenschaft sei oder Mathematik wo alles immer 100% eindeutig ist. Erstaunliche Argumentation übrigens, man hat sich mit der Schwammigkeit und Beliebigkeit unserer Rechtsordnung abgefunden.
Es wird immer Gesetze und herrschende Meinungen geben, die einem als Juristen nicht passen, nicht nur zu solch staatstragenden Fragen sondern zu allem möglichen Zeug.
Als Jurist beim Staat, sei es als Richter, Staatsanwalt oder höherer Verwaltungsbeamter, muss man das Recht nach der herrschenden Meinung anwenden, weil sonst das eigene Urteil kassiert wird, man mit einer Anklage nicht durchkommt oder der erlassene Verwaltungsakt angreifbar ist. Es bringt also eh nichts, anders zu entscheiden, ausser dass man unbequem wird und Aufmerksamkeit auf sich zieht. Als "junger" kann man sich das nicht erlauben und irgendwann gewöhnt sich vermutlich daran. Bei den meisten Akademikern kommen solche Zweifel eh nicht auf, die denken so technische, dass sie reale Probleme gut ausblenden können. ;D
Als Anwalt muss man für seine Klienten das Beste rausholen, da wäre es also komplett unsinnig sich gegen die herrschende Meinung zu stellen, es sei denn, man macht dem Klienten was vor und sagt er hätte eine Chance, nur um den Auftrag überhaupt zu bekommen. Aber das geht natürlich auch nicht ewig gut.
Anwälte müssen daher auch nie "Gewissensbisse" haben, sie wenden das Recht nicht an, sie vertreten nur die Interessen ihrer Auftraggeber.
@Arkas
Im ganzen stimme ich dir zu.
Wer Jura studiert denkt nicht primär in Kategorien von richtig und falsch, weil es das in Beziehung auf Meinungen nicht gibt.
Humm. Der Satz stimmt mich bedenklich. Ich mein warum sollte man sonst Jura studieren? Ein Teil würde sich in der Rolle des Richters gefallen und somit der Macht wegen das Studium angehen. Aber mal von den paar Richtern ab, die einem Heer von Staatsanwälten und Anwälten gegenüberstehen, was bewegt die zum Studium, wenn nicht die frage nach der Moral?
Es wird immer Gesetze und herrschende Meinungen geben, die einem als Juristen nicht passen, nicht nur zu solch staatstragenden Fragen sondern zu allem möglichen Zeug.
Nunja solange es um Baurecht oder ähnlich pragmatisches geht, wird sich kaum die politische Korrektheit einschleichen. Abgesehen vom politischen Willen, wie etwa beim jetzigen Flughafen Berlinbrandenburg, wo ein paar Köpfe rollen müssten, aber wohl keine werden, da die sich da politische Interessen ihr Vorrecht schaffen. Anders sieht es da schon bei Kriminalität aus die von "Imigranten" verübt wird. Da gibt es ja eine Menge Urteile die sich gegenseitig etwa im Strafmaß die Hände reichen, nur eben nicht die Wirkung erzielen, die mit dem Urteil eigentlich sich einleiten sollte.
Dauerverbrecher mit mehr als 50 Verfahren, werden ja auch nicht expotenziell bestraft um etwa die 51 Tat vorauseilend zu unterbinden, obwohl der Vergangenheit nach schon sich keine Besserung eingestellt hat. etc. Die Justiz ist schon ganz schön deppert in einigen Punkten.
@shaman:
ynteu yn well: y erbyn byd yn y gwr!
Croeso y Cymru
Humm Sowilo du antwortest einem Mitglied was 9 Jahre zu vor in diesem Strang ein Post abgegeben hat? Und der zum letzten mal am 31.07.11 also vor über einem Jahr online war? Ich bin mir unsicher ob das von Erfolg gekrönt ist.
@Topic.
[media] http://www.youtube.com/watch?v=ILdqlI0YGu8 [/media]
Die Ausführungen zur Staatsangehörigkeit sind ganz interessant um mal die chronologische Reihenfolge auf die Reihe zu bekommen wie Stück für Stück es sich gewandelt hat mit dieser.
Vom
->vom "Bundesländler"
->zum "Reichler"
->zum "Koloniebewohner"
->zum "deutsch Adjektivler"
->zum "europa Adjektivler"
Zum, wenn alles glatt läuft
->zum "europäisch Adjektivler"
->zum "erdisch Adjektivler"
Feedback erwünscht, gern auch umschrieben. ;D
2. Die BRD ist identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", der 1871 gegründet wurde.
Anmerkung: Das ist die "herrschende Meinung" innerhalb des Völkerrechts. Vertretbar wäre auch zu behaupten, das Reich sei untergegangen und die BRD ein neuer Staat.
Ich will dich mal auf das hier Aufmerksam machen.
Der Internationale Gerichtshof Den Haag (IGH) verhandelt in wenigen Tagen über eine Klage der Bundesrepublik Deutschland, die gegen Entschädigungsansprüche griechischer und italienischer NS-Opfer gerichtet ist. Die große Bedeutung des Verfahrens, in dem vom 12. bis 16. September mündlich verhandelt wird, liegt letztendlich in dem Vorhandensein oder dem Nichtvorhandensein der Bundesrepublik Deutschland als Staat.Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern militärischer Massaker während der Besetzung europäischer Staaten durch Nazideutschland eine entsprechende Entschädigung. Und das obwohl in den jeweiligen Ländern die höchsten nationalen Gerichte über diese Ausgleichszahlungen rechtskräftig entschieden haben. So traf der Oberste Gerichtshof Griechenlands – Aeropag – bereits im Jahr 2000 in einem rechtskräftigen Urteil die Entscheidung, den Überlebenden einer Vernichtungsaktion deutscher SS-Gruppen im griechischen Ort Distomo eine Entschädigung in Höhe von 28 Millionen Euro plus Zinsen zukommen zu lassen. Die Bundesregierung hintrieb die Durchsetzung des Urteils und veranlasste die griechische Regierung, die bereits begonnene Zwangsversteigerung deutscher Immobilien in Griechenland zu blockieren.
Ähnliches vollzog sich gegenüber Opfern in Italien, die ihre Entschädigungsansprüche beim höchsten italienischen Gericht – dem römischen Kassationshof – erfolgreich im Jahre 2008 eingeklagt hatten. Dort war zugunsten der Anspruchsteller die Beschlagnahme deutschen Vermögens eingeleitet worden. Dazu gehörte die Villa Vigoni, eine bebaute Liegenschaft am Comer See in Oberitalien.
Die von der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Gegenargumente lassen sich darauf reduzieren, dass sie ihre staatliche Immunität verletzt und damit den Frieden gefährdet sieht. Infolge dessen wird der Internationale Gerichtshof Den Haag umfassend zu klären haben, ob die Bundesrepublik Deutschland letztendlich im Sinne des Völkerrechts überhaupt ein Staat ist oder nicht.
Nach Einschätzung des in Hamburg anmsässigen Arbeitskreises Distomo würde ein Urteil zugunsten der Bundesrepublik Deutschland einen Rückfall hinter die in Nürnberg beim internationalen Kriegsverbrecherprozess beschlossenen Grundsätze Ende der 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bedeuten. Das hätte erhebliche Wirkungen auf die gesamte internationale Rechts-Architektur. Kriegsverbrecher hätten dann auch in der Gegenwart keine Strafe zu befürchten.
Eigenbeitrag von Matthias Günkel vom 31.08.2011; Informationsquellen: Eigenrecherchen; Arbeitskreis Distomo
Das Urteil:
[url] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/urteil-in-den-haag-bundesrepublik-muss-nicht-fuer-nazi-verbrechen-zahlen-a-813128.html [/url]
Bundesrepublik muss nicht für Nazi-Verbrechen zahlen[b]Deutschland kann vor ausländischen Gerichten nicht wegen Nazi-Kriegsverbrechen auf Entschädigung verklagt werden. Das hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschieden.[/b] Hinterbliebene von Opfern eines Massakers in Italien hatten auf Zahlungen gehofft.
InfoDen Haag - Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands entschieden. Die Bundesregierung hatte das Völkerrechtsgericht Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob die entsprechenden in Italien gefällten Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind.
Letztlich ging es um die Frage, was höher wiegt: Individuelle Menschenrechte oder staatliche Souveränität. Die Richter in Den Haag entschieden wie zuvor bereits erwartet für die staatliche Unabhängigkeit. Konkret ging es um Klagen gegen Verbrechen, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in Italien begangen worden waren. Die Kläger verlangten Entschädigungsurteile gegen Deutschland. Im Fokus stand die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staats gegen einen anderen Staat erheben dürfen.
Dieser Streit wurde nun im Sinne der Bundesregierung entschieden. Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, heißt es nun in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag vortrug.
Der italienische Kassationsgerichtshof hatte zuvor entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Es setzte mit seinem Urteil die Menschenrechte über die Staatenimmunität. Deutschland argumentierte gegen diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen: Die Staatenimmunität sei ein Grundsatz des Völkerrechts. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.
Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.
Für Deutschland war das Verfahren enorm wichtig, denn es ging am Ende um viel Geld. Bei einem gegenteiligen Urteil hätte die Bundesrepublik mit zahllosen Klagen gegen Verbrechen derNazis rechnen müssen. Die Bundesrepublik hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt Deutschland ab.
Wenn also Den Haag entscheidet, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger ist, also nicht die Pflichten und Rechte des DR fortführt, ist es nicht identisch. Der Friedensvertrag steht noch aus für den 2. WK. Reperationszahlungen des DR wurden noch nicht geleistet. Wir haben erstmal den Wk I abgestottert. Das Unternehmen BRD mit Aufsichtsrat und Vorstand einquartiert im Reichstag zu Berlin, kann nicht haftbar gemacht werden für das DR und die Nazi Regierung die sich auf die Weimarer Verfassung gesetzt hat, weil Unternehmen einen Haftungsausschluss haben. Der Spiegel schreibt es natürlich nicht so, warum auch Trittin, Gabriel und weitere haben ja schon offenkundig gemacht was die BRD ist. Das ist doch schon bewußt an anderer Stelle lanciert. Es den Leuten auf zu binden muss man nicht nach HLKO. Täuschung ist im Krieg erlaubt. Wer hat den Spiegel gegründet? Mal davon ab, dass es ein journalistisches Sammelbecken von Kriegsverbrechen von vor 45' war.