vermutlich leider doch, denn Art 25 GG:"... Die allgemeinen Regeln des Völkerechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzten vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes..." Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Ausübung der staatlichen Befugnisse Sache der Länder ist (Art.30 GG) und erst in Art 31 GG steht"...Bundesrecht bricht Landesrecht..."Das GG ist kein ausschließlicher Völkerrechtlicher Vertrag
Was aber Bundesrecht ist, steht nirgends oder es soll vorgegauckelt werden, dass sei das gleiche wie das GG!
Oder besser gesagt das GG redet sich selbst ein, dass es sich die Verantwortung von Gott hat geben lassen. Alle die nicht an Gott glauben haben also schon mal kein Recht.
Genau
genau, s.a Pkt 4 meines vorhergehenden Beitrages.die Zeilen sind pure Irreführung. Das Deutsche Volk war außer Stande zu diesem Zeitpunkt bis heute hin mit einer Stimme zu sprechen, geschweige den einen Willen zu erklären. Darüber hinaus gab es keine verfassungsgebende Gewalt sonder lediglich eine "grundgesetzgebende". Insofern wird hier einfach mal gelogen in Erwartung des Glaubens niemand bekommt es mit.
Darüber hinaus ist es echt witzig, dass die DDR dem Raum BRD hatbeitreten können.
Das is in Art 23 geregelt:"....Dieses GG gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, [highlight]Groß-Berlin[/highlight](Also auch bis zur Wende in Ost-Berlin!!!),Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zusetzen...." Also, dann auch später für das Saarland und den NFL nach der Wende. Stellt sich nun die Frage: ist denn das GG dort in Kraft gesetzt worden???
Tja, vermutlich wie in Art 23 geregelt.Nunja wie schon zuvor festgestellt, ist das deutsche Volk ein Bissel größer als dieser Stumpf der von sich behauptet das gesamte deutsche Volk zu sein. Mal gucken was passiert, sollte das DR handlungsfähig werden.
@ ace
Arkas, erinnere Dich an die Beiträge wo Du Teile aus dem GG als ungültig bezeichnest.
Blödsinn, habe ich nie gesagt, bitte Zitat.
Ich nenne das GG einen[b] Völkerrechtlichen Vertrag [/b]weil es durch seine Einhaltung bewirkt das der Mensch in die Freiheit entlassen werden kann. Weil das GG genau dazu geschaffen wurde, nicht um eine Staat zu gründen!Man lese das GG.
Ein Vertrag wird zwischen Parteien geschlossen, dass GG ist kein Vertrag sondern ein Gesetzestext. Wieso ist es denn so schwer, die Begriffe so zu verwenden wie sie ursprünglich gedacht waren? Warum muss immer alles umgedeutet und umformuliert werden, so dass jeder andere erstmal überlegen muss was damit überhaupt gemeint ist?
Erkläre doch jetzt mal juristisch wie das Gleichstellen der Identität das Reich untergehen lies? Merkst Du was?
Ich versteh zwar nicht warum Du jetzt wieder von vorne damit anfängst aber bitte:
Wer die BRD mit dem Reich gleich setzt der sagt damit zugleich aus, dass das Reich eben nicht untergegangen ist. Was anderes habe ich nie behauptet.
@ Ilovebabe
hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
die Zeilen sind pure Irreführung. Das Deutsche Volk war außer Stande zu diesem Zeitpunkt bis heute hin mit einer Stimme zu sprechen, geschweige den einen Willen zu erklären. Darüber hinaus gab es keine verfassungsgebende Gewalt sonder lediglich eine "grundgesetzgebende". Insofern wird hier einfach mal gelogen in Erwartung des Glaubens niemand bekommt es mit.
1. Dummheit und/oder Feigheit ist nicht gleich "außer Stande sein".
Anders formuliert: Was müsste den konkret passieren, damit das Deutsche Volk dazu wieder im Stande wäre?
2. Wenn jemand einen Text schreibt und er nennt ihn in der Präambel indirekt "Verfassung" dann sollte man den Willen des Schreibers respektieren und das Ding auch als Verfassung anerkennen, oder halt gar nicht. Es ist nicht erforderlich, dass eine Verfassung "Verfassung" heißt, der Name liegt in der Gestaltungsfreiheit desjenigen, der den Text verfasst. Es gibt deshalb juristisch keinen Unterschied zwischen Verfassungen und "Grundgesetzen" es gibt nur Verfassungen und einfache Gesetze.
3. Ich verstehe nicht, wie man einem Text soviel Bedeutung beimessen kann, wenn man gleichzeitig bestreitet, dass das eine Verfassung ist und daran herumkritisiert wie dieser Text zustande kam.
Mal gucken was passiert, sollte das DR handlungsfähig werden.
Wenn man davon ausgeht, dass die BRD mit dem Reich (teil)identisch ist dann frage ich mich, wo es an der Handlungsfähigkeit fehlt.
Ich hätte jetzt gerne mal von irgendjemandem hier den konkreten Ablauf der Vorgänge formuliert, die eurer Meinung nach nötig sind, damit sich die Diskussion hier erledigt. Was müsste geschehen, damit all diese Fragen, die eurer Meinung nach noch offen sind, eben gelöst werden.
@ ace
ace schrieb am Heute um 14:14:03:
Arkas, erinnere Dich an die Beiträge wo Du Teile aus dem GG als ungültig bezeichnest.Blödsinn, habe ich nie gesagt, bitte Zitat.
ace schrieb am Heute um 14:14:03:
Ich nenne das GG einen Völkerrechtlichen Vertrag weil es durch seine Einhaltung bewirkt das der Mensch in die Freiheit entlassen werden kann. Weil das GG genau dazu geschaffen wurde, nicht um eine Staat zu gründen!Man lese das GG.
Ein Vertrag wird zwischen Parteien geschlossen, dass GG ist kein Vertrag sondern ein Gesetzestext. Wieso ist es denn so schwer, die Begriffe so zu verwenden wie sie ursprünglich gedacht waren? Warum muss immer alles umgedeutet und umformuliert werden, so dass jeder andere erstmal überlegen muss was damit überhaupt gemeint ist?
Fas dich mal an die Eigenen Nase, Du deutest doch das GG um.
Zitat ace:
Lies mal Artikel 120, das hier ist besetztes Gebiet.Es steht alles klar geschrieben.
Wie aufwendig muß man eigentlich seinen Verstand verbiegen und Brechen, um zu denken da stünde was anderes?
Offenbar steht es da nicht klar genug. Da steht, dass der Bund Besatzungskosten trägt, mehr nicht. Es steht an vielen Stellen, wer welche Kosten trägt, aber das heisst nicht, dass solche Kosten überhaupt entstehen oder dass sie aktuell noch entstehen. Sie tun es nicht. Es gibt für die Anwesenheit ausländischer Truppen in der BRD mittlerweile andere Rechtsgrundlagen als das alte Besatzungsrecht.
Im übrigen ist das ein ganz neuer Aspekt, ich würde mir wünschen, dass Du nicht ständig mit neuem daher kommst bevor wir das alte nicht abgeschlossen haben.
Ja denkst Du in einem nicht besetzten Gebiet müssten Besatzungskosten geregelt werden? Welche Logik ist das denn?
Die Kosten für die Stellungen hier übernimmt die BRD AG.
Warum ist das GG wohl ein völkerrechtlicher Vertrag? Weil es zwischen den Völkern die hier innerstaatlich Militärisch eingegriffen haben ein Vertrag um den Weg ind ie Freiheit wieder zu ermöglichen.
Natürlich wird man heute so gehirngewaschen das man irgendwelchen Unsinn glaubt, nur nicht [b]das[/b].
Warum wohl? Damit das ewig so weiter gehen kann genauso wie in den anderen Ländern.
IloveUbabe schrieb am Heute um 16:02:12:Das GG ist kein ausschließlicher Völkerrechtlicher Vertrag
vermutlich leider doch, denn Art 25 GG:"... [b]Die allgemeinen Regeln des Völkerechts sind Bestandteil des Bundesrechts.[/b] Sie gehen den Gesetzten vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes..." Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Ausübung der staatlichen Befugnisse Sache der Länder ist (Art.30 GG) und erst in Art 31 GG steht"...Bundesrecht bricht Landesrecht..."
Was aber Bundesrecht ist, steht nirgends oder es soll vorgegauckelt werden, dass sei das gleiche wie das GG!
Das Bundesrecht, stellt sich als Bestandteil des GG auf die selbe Stufe wie das Völkerrecht. Wäre das GG ein Völkerrechtlicher Vertrag stände es unter dem Völkerrecht, so aber macht es sich gleichwertig und umgeht damit das Völkerrecht. Und das ist auch so gewollt, denn würde das GG sich dem Völkerrecht unterordnen, wären auch die Menschenrechte vollständig gültig. Dass GG beschneidet aber die völkerrechtlich definierten Menschenrechte. Witzigerweise, wird durch den EU-Vertrag der sich unter das Völkerrecht geworfen hat die Menschenrechte vollständig anerkannt. Und hier wird ja erheblich geklagt gegen Menschenrechtsverletzungen von Deutschland gegen Deutsche, was eben nicht nötig wäre würde das GG unter dem Völkerrecht stehen. Dazu kommt, dass das Völkerrecht von der UN halt allen Vertragspartnern garantiert wird nur eben nicht den Feindstaaten.
Mal davon ab das GG gliedert sich in Abschnitte. Wenn das GG gleich einer Verfassung wäre müsste es für sich allein stehen und nicht mehrere Abschnitte haben. Die Verfassung hat nämlich nur die Punkte zu aufzuführen die für alle Gleich sind und darf nicht in sich schon Unterschiede festlegen und Gruppen mit verschiedenen Rechten definieren. Da aber das GG eben sich heraus nimmt bestimmte Gruppen der Gesellschaft unterschiedlich zu stellen, ist es eben nur Gesetz und nicht Verfassung.
@ IlovebabeIloveUbabe schrieb am Heute um 16:02:12:
Mal gucken was passiert, sollte das DR handlungsfähig werden.Wenn man davon ausgeht, dass die BRD mit dem Reich (teil)identisch ist dann frage ich mich, wo es an der Handlungsfähigkeit fehlt.
Ich hätte jetzt gerne mal von irgendjemandem hier den konkreten Ablauf der Vorgänge formuliert, die eurer Meinung nach nötig sind, damit sich die Diskussion hier erledigt. Was müsste geschehen, damit all diese Fragen, die eurer Meinung nach noch offen sind, eben gelöst werden.
Du sagst es selbst es ist teil identisch nicht voll identisch. Ich geh mal davon aus, dass erst ein bewaffneter Konflikt in Europa dazu führen wird, dass es zu einer endenden Lösung kommt. Ich gehe stark davon aus, dass es einen Bürgerkrieg gibt auf europäischem Boden, mit einer ethnischen Säuberung die heute von den meisten noch nicht mal vorstellbar sein wird. Die "Gewinnerseite" wird dann bestimmen wie die neue Ordnung aussieht. Das diese Säuberung kommen wird ist unausweichlich, sieht man an wie sich die Gesellschaft transformiert in Europa. Und ich hoffe als deutscher es wird die Seite sein die sich selbst als deutsches Volk bezeichnet.
Ich deute am GG gar nichts, weil es mich gar nicht interessiert was da drin steht. Ich kann nur darstellen, wie die "Mehrheitsmeinung" der Juristen aussieht, welche weiteren Meinung vertretbar sind (also nicht komplett unlogisch) und wie die Realität aussieht.
Im übrigen gehöre ich nicht zu den Hofschranzen vom BVerfG die jede Sauerei abnicken und als vereinbar mit dem GG absegnen.
Es ist schon erstaunlich, wie beharrlich Du Dich weigerst, anzuerkennen, dass ich Dir in fast allen Punkten Recht gebe, nur dann nicht, wenn Du irgendwelche Begriffe völlig absurd umdeutest ohne dass dahinter irgendein Sinn und Zweck steht.
Warum ist das GG wohl ein völkerrechtlicher Vertrag? Weil es zwischen den Völkern die hier innerstaatlich Militärisch eingegriffen haben ein Vertrag um den Weg ind ie Freiheit wieder zu ermöglichen.
Wieso um alles in der Welt ist es so dringend notwendig, dass Du hier im kompletten Widerspruch zu den im Laufe von Jahrhunderten (wenn nicht Jahrtausenden! römisches Recht!) entwickelten Definitionen der Begriffe "Vertrag" und "Gesetz" und im Widerspruch zum normalen Sprachgefühl und jeglicher Logik ein Gesetz als Vertrag bezeichnen musst? Warum genau muss das sein?
Sag doch einfach es sei ein Gesetz, geschaffen "um den Weg ind ie Freiheit wieder zu ermöglichen". Da kann niemand widersprechen und Du verursachst hier keine total absurden Diskussionen darüber was ein Gesetz ist und was ein Vertrag.
Abgesehen davon darfst auch Du gerne meine Frage beantworten, was in diesem Land eigentlich geschehen muss, damit der "Weg in die Freiheit" wie Du es nennst mal abgeschlossen wird.