Im Klartext Du suchst also solange bis Du irgendwas findest was dagegen spricht? Du suchst einfach nach etwas was [b]Dein[/b] Glaubensbekenntnis widerspiegelt.
Die Frage ist einfach, warum soll ich meine Zeit dafür verwenden Deine Behauptungen zu überprüfen? Du schreibst der Bizonenvertrag sei noch gültig. Ok, kann sein, kann nicht sein. Aber wenn Du irgendwas damit aussagen willst, was sich auf den Inhalt des Vertrages bezieht, dann stell doch wenigstens nen link zu dem Vertrag rein, damit ich es sofort nachlesen kann. Dann kann ich immer noch überlegen ob ich weiter suche weil ich glaube Du hast Unrecht oder eben nicht. Leider stellst Du häufig solche Behauptungen auf ohne Dich auf irgendeine Quelle zu beziehen.
Und bevor Du mir das gleiche vorwirfst: Ich bin immer noch dabei zu erklären, wie die Rechtsordnung funktioniert die hier herrscht (legitim oder illegitim sei mal dahingestellt) und meine Aussagen sind so banal, dass man sie selbst bei Wikipedia nachlesen kann.
Du hast keine Zeit Dich damit zu befassen? Dann rede hier nicht so als hättest Du das getan und stecke gefälligst mal zurück anstatt so zu reden als als hättest Du die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Du stellst ein 20-seitiges pdf hier rein in dem es um irgendwelche Fragen des englischen Staatsrechts geht - wobei ich mich fragen muss, ob das hier überhaupt von Bedeutung ist - und erklärst nicht einmal was Du damit beweisen willst. Da Du es ja offenbar gelesen hast kannst Du auch gleich konkret darauf hinweisen worum es geht. Es geht mir dabei nur darum schneller voran zu kommen.
Der Auftrag der BRD ist ja noch gar nicht erfüllt und so gab es keine Beziehungen die von Deutschland geführt worden sind.
Wenn BRD Organe mit dem Ausland in Beziehungen treten, dann existieren diese Beziehungen rein faktisch und das allein reicht nach geltendem Völkerrecht aus, um den Krieg zu beenden, ob einem das nun gefällt oder nicht.
[b] Erklärungen der Krone Über Kriegszustand[/b]
Die Krone allein bestimmt über die Frage, ob Großbritannien sich im Kriegszustand befindet; diese Ausübung der Prärogative- ist nicht justitiabel 7). Erklärungen der Regierung im Namen der Krone über Existenz oder Fortdauer des Kriegszustandes mit einer fremden Macht betreffen einen von der Krone durch hoheitliches H a n d e 1 n bedingten und gestalteten Sachverhalt; daß sie für englische Gerichte bindend (conclusive) sind, folgt aus dieser Gestaltungsmacht. Dies demonstriert der Fall R. v.Bottrik exparte Kuechenmeister 8). Ein in Großbritannien lebender Deutscher war unter Kriegsrecht interniert worden. Monate nach der Einige
Kapitulation des Deutschen Reiches 1945 suchte er um seine Freilassung nach(habeas corpus) mit'dem Argument, das
Deutsche Reich sei ohne Regierung und nach Völkerrecht als Staat untergegangen, er könnne also nicht mehr Angehöriger eines sich mit der Krone im Kriegszustand befindlichen Staates sein. Der Attomey-General legte ein certificate des Staatssekretärs (Außenministers) Bevin (vom April 1946) vor, der darin erklärte, daß die Alliierten Mächte die oberste Gewalt über Deutschland übernommen hät daß Deutschland als Staat fortbestehe und mit ihm die deutsche Staatsangehörigkeit, daß die Regierung Deutschlands durch die Alliierte Kontrollkommissiin fortgeführt werde, daß sich Seine Majestät trotz des Waffenstillstandes im Kriege mit Deutschland befinde9). Unter Verweis auf diese certificate wurde der Antrag abgewiesen.
Weiter: http://www.zaoerv.de/40_1980/40_1980_4_a_782_802.pdf
Fein, warum nicht gleich so. Zwei Aussagen: 1. Die Alliierten gehen davon aus, das Reich besteht weiter. 2. Der Krieg war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet, es gab nur Waffenstillstand.
Damit kann ich leben, das widerspricht nicht der Tatsache, dass heute kein Krieg mehr herrscht.
Die weiteren Zitate stammen ebenfalls aus der Nachkriegszeit, der Zustand von damals herrscht aber heute nicht mehr.
Dann erkläre doch mal wie es möglich war, das die Menschen von dem DR in die BRD umverpflanzt worden sind?
Wenn ein Staat nur umbenannt wird von Reich in BRD dann gibt es da nichts "umzuverpflanzen". Im übrigen während die Menschen selbst dann Staatsvolk der BRD, wenn diese ein neuer Staat wäre und nicht identisch mit dem Reich.
Das Erfordernis "Staatsvolk" beinhaltet nur, dass diese Menschen einfach da sein müssen. Wenn diese sich auf einem fest definierten "Staatsgebiet" aufhalten und die "Staatsgewalt" diese Menschen beherrscht ist das Gebilde ein Staat. Mehr verlangt das Völkerrecht nicht. Es bedarf keiner hoch-offizieller Staatsgründungserklärungen, keiner Volksabstimmungen oder sonst was, das Völkerrecht verlangt das einfach nicht.
Das GG ist der völkerrechtliche Vertrag der hier die Freiwerdung ermöglichen soll, hält sich die BRD an das GG?
Das GG ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Ein völkerrechtlicher Vertrag ist ein Vertrag zwischen Völkerrechtssubjekten. Völkerrechtssubjekte sind Staaten oder internationale Organisationen wie bspw. EU etc..
Wenn sich Organe der BRD nicht an das GG halten - dazu äußere ich mich noch nicht einmal - dann ist das eine rein innerdeutsche Angelegenheit, keine völkerrechtliche.
Artikel 25 GGDie allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Es ist doch klar vorgesehen was das Völkerrecht ist, es geht direkt vor, unmittelbar allem was an positivem Gesetz da ist. Wenn dem so ist, hält sich dann die BRD daran?
Ja?
Nein?
Ok meinetwegen, sagen wir also die BRD verstösst im Inneren gegen bestimmte Regeln des Völkerrechts, die völlig richtig, auch innerhalb der BRD gelten. Ich widerspreche dem nicht, aber ich kann es nicht bestätigen, darum geht es mir auch nicht.
Aber nehmen wir an es ist so. Wie gehts weiter?
Falls Du es nicht gemerkt hast: Ich bin Dir oben schon so weit entgegengekommen, dass ich gesagt habe, ich widerspreche nicht, wenn Du behauptest die BRD sei ein illegitimes Regime. Ich widerspreche immer noch nicht.
Nehmen wir an es ist so. Wenn es Dir nur darum geht, das festzustellen, dann können wir mit dem Teilaspekt aufhören, weil ich dazu keine feste Meinung habe, interessiert mich nicht.
Gilt jetzt Artikel 25 GG? Ja? Nein? Gilt überhaupt das GG für dich?
Ein Staatsvolk ist ein Volk mit einer Heimat.
Du sagst: die Heimat kommt aus dem Staate? Und woher Kommt der Staat?
Wo ist das Heimatidigenat? Gibt es das?Alle Bürger sind zwangseingebürger hier:
Art 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Der Begriff "Heimat" hat weder völker- noch staatsrechtliche Bedeutung. Eine Zwangseinbürgerung liegt nicht vor, weil man davon ausgeht, dass die Staatsangehörigkeit nie gewechselt hat. Staatsvolk habe ich oben definiert.
Wenn Du darauf hinauswillst, dass man die Menschen gezwungen hat im System BRD zu leben: Es steht jedem frei, die Staatsbürgerschaft abzulegen, aber frag mich nicht, was das alles für Konsequenzen hat.
- Widerlege mal mit Quelle daß das Völkerrecht nicht dem positiven Recht vor geht und das das Völkerrecht nicht das positive Recht bricht.
Will ich gar nicht, siehe oben, ist ok.
Was sind denn das immer für Meinungen? Wo kommen die her, wo stehen die sonst noch außer in deinen Glaubensbekenntnissen?
Diese unterschiedlichen Meinungen haben sich im Laufe einer jahrzehnte, oder sogar jahrhunderte langen Diskussion darüber entwickelt, ob es sowas wie "Naturrecht" überhaupt gibt, oder ob nur das positive Recht zählt. Dazu gibt es bergweise Abhandlungen, und eben verschiedene Auffassungen. Du vertrittst ja eine Meinung, die das Naturrecht sehr wichtig nimmt - ist völlig ok, das vertreten viele andere auch. Aber es gibt eben auch andere Leute, die das anders sehen und das positive Recht wichtiger nehmen und natürlich alle möglichen Standpunkte dazwischen. Mehr sag ich gar nicht, ich stelle nur fest, dass es diese Diskussion schon gibt. Ich will mich daran gar nicht beteiligen, das ist nicht mein Thema. Auch in dem Punkt musst Du mir also nichts beweisen, ich widerspreche Dir da gar nicht.
Zeig mir mal wo das Völkerrecht nicht da ist? Das Völkerrecht ist doch eben das was dem positiven Recht vor geht. Wenn Du in einem Staat also ein Straftat begehst, oder Opfer eine Straftat bist, so musst du verurteilt werden oder Strafantrag stellen können. Das Menschenrecht ist hier das du das Recht hast auf wirksame Beschwerde und auf ein faires verfahren was die Menschenrechte garantiert.Was ich anprangerte ist, das das hier nicht der Fall ist.
Beweise mir mal mit Quelle, das das Völkerrecht nicht das Recht des Menschen ist, und warum er das nicht einfordern darf?
Auch in dem Punkt will ich Dir nicht widersprechen. Das habe ich ja oben schon angeschnitten, meinetwegen wird in der BRD gegen Völkerrecht verstossen in Bezug auf Angelegenheiten, in denen diese Völkerrecht auch in der BRD eigentlich berücksichtigt werden müssen (nach GG, wie Du oben richtig zitiert hast).
Nur Dinge können nicht haften und wenn kein Mensch da ist der haftet dann ist das ein Ding. Wie soll sich denn ein Völkerrechtssubjekt zusammensetzen aus Dingen, und gleichzeitig Träger von Rechten und Pflichten sein?
1. Ding ist als rechtlicher Begriff nicht definiert, den Begriff kannst Du also nicht verwenden.
2. Haften können Menschen (natürliche Personen) oder sogenannte juristische Personen. Das sind bspw. Unternehmen oder eben auch Parteien.
Ein Völkerrechtssubjekt setzt sich aus nichts zusammen, ein Staat existiert als juristische Person. Seine Basis sind nur faktisch vorhandene Menschen, die in diesem Staat irgendwie Macht ausüben. Wenn ein Staat was kaputt macht haften keine Menschen und keine Parteien sondern der Staat selbst.
Du sagst Sachen seien nur körperliche Gegenstände?
Ich sage das, weil das die Definition des Begriffes "Sache" ist, die heute in der deutschen Rechtsordnung angewendet wird. Wenn Du innerhalb dieser Rechtsordnung argumentieren willst, musst Du Dich an diese Begriffsdefinition halten.
Hast du mal darüber nachgedacht daß es keine Rechte und Pflichten von NICHTS gibt? Wenn da niemand und nichts ist was haftet so hat niemand Verantwortung, wer unverantwortlich handelt ist unmündig, dort sind auch keine Rechte und Pflichten die sich ableiten lassen.
Einfache Logik oder? Für jeden verständlich?
Wenn die Verpflichtung sich nicht ableiten lässt, kann niemand haften, so ist das System unverantwortlich und unmündig. Was ist das nun? Eine körperliche Sache weil mit Körperschaft? 😉Wie ist das möglich?
Die Parteien haften selbst als juristische Personen im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, bspw. Partei kauft Haus. Das ist alles was im §37 PartG steht, nicth mehr und nicht weniger.
Regierungshandeln betrifft das nicht und auf das Handeln der Politiker oder Beamten willst Du ja hinaus oder? Wenn ein Beamter gegen das Recht verstößt und Du daraus einen Schaden erleidest dann gibt es dazu jede Menge Regeln in Bezug auf Entschädigung etc.. Manchmal haftet der Staat, manchmal sogar der jeweilige Beamte selbst, je nachdem was vorgefallen ist.
Das System ist also nicht unverantwortlich, es gibt klare Regeln. Ob diese Regeln eingehalten werden und ob diese Regeln selbst vielleicht völlig unzureichend sind, ist eine andere Frage. Aber auch das ist eigentlich nicht mein Thema, wie alle Aspekte, die darauf abzielen, die BRD als Unrechtsstaat darzustellen.
Fazit: Probiere mal was neues: Such mal nach der Wahrheit, anstatt nach Bestätigung.
Probier Du doch mal die Phrasendrescherei wegzulassen und versuch zu verstehen was ich eigentlich schreibe.
Ich wiederhole einfach mal meinen Beitrag vom 01.11.2012:
1. Die BRD ist völkerrechtlich ein Staat und souverän.
Anmerkung: zumindest formell und eingeschränkt durch völkerrechtliche Verträge auf die sie sich selbst eingelassen hat.
2. Die BRD ist identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", der 1871 gegründet wurde.
Anmerkung: Das ist die "herrschende Meinung" innerhalb des Völkerrechts. Vertretbar wäre auch zu behaupten, das Reich sei untergegangen und die BRD ein neuer Staat.
Alle Deine Ausführungen zu irgendwelchen Randgebieten, die diese zwei Punkte nicht im Kern betreffen sind mir im Grunde egal. Teilweise bringst Du in diesen anderen Aspekten sogar gute Argumente und wenn es Dich glücklich macht, geb ich Dir sogar in vielen Punkten Recht.
@ IloveUbabe
Dass Du einem Yak-Hirten genetisch ähnlicher bist als Deinem Nachbarn ist extrem unwahrscheinlich, es sei denn, dieser Nachbar kommt von noch weiter weg. Du hast das vermutlich deshalb geschrieben, weil Du mal irgendwo gelesen hast, die genetischen Unterschiede zwischen Menschen derselben Ethnie seien grösser als zwischen verschiedenen Ethnien oder so ähnlich.
Diese und ähnliche Aussagen sind eine journalistische Verdrehung der Tatsachen, eventuell dazu um eben die Gleichheits-Ideologie zu unterstützen.
Tatsächlich ist es aber lediglich so, dass von der Gesamtheit der genetischen Unterschiede, die es zwischen Menschen überhaupt geben kann, 7% durch die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen grossen Gruppen (bspw. Europäer, Afrikaner etc.) verursacht werden. Weitere 8% sind Unterschiede zwischen kleinen Gruppen innerhalb einer Region (bspw. Franzosen, Polen) und 85% können tatsächlich von Menschen zu Mensch verschieden sein. Das bedeutet: Du und der Yak-Hirte haben bereits mindestens 15% Unterschied, da ihr weder derselben Grossgruppe noch derselbe Kleingruppe angehört. Wenn Dein Nachbar zum selben Volk gehört, habt ihr mindestens diese 15% gemeinsam. Das ist zwar etwas vereinfacht und generalisiert aber so ist das in etwa zu verstehen. Das heisst die Chancen stehen schonmal gut, dass Du Deinem Nachbarn ähnlicher bist. Was die übrigen 85% betrifft, so bist Du mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit den Menschen am ähnlichsten, mit denen Du am engsten verwandt bist. Das sind in der Regel die Menschen, die aus derselben Region stammen.
Die wirkliche Erkenntnis aus den Studien, die diesen Meldungen zu Grunde liegen war aber die, dass man Menschen nicht in feste Gruppen einteilen kann, da die Übergänge fliessend sind und damit jede Grenzziehung willkürlich ist. Daher beschränkt man sich heute vernünftigerweise darauf, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu beschreiben und verzichtet auf irgendwelche Schlussfolgerungen, die über das eigentliche Fachgebiet hinausgehen.
Wollte das nur klar stellen, wer noch was dazu hat meinetwegen, aber bitte nicht zu viel.
Zum "deutschen Wesen":
Ich kann Deine Ausführungen gut nachvollziehen.
Allein bedenke folgendes:
"Deutschland" hat eben dabei versagt, die Welt an seinem Wesen genesen zu lassen. Man mag das anlasten wem man will, aber geendet hat das ganze in einem Krieg mit 45 Mio. Toten allein in Europa. Selbst wenn man sagt die Alliierten hätten nach 1918 mit ihrer harten Siegerpolitik das Entstehen einer Diktatur in Deutschland begünstigt und selbst wenn man die geballte Macht aller "Verschwörungstheorien" heranzieht, die behaupte, das 3. Reich sei durch irgendwelche internationalen verschwörerischen Mächte herbeigeführt worden, dann wird man nicht umhin kommen zuzugeben, dass die Katastrophe letztendlich passiert ist.
Anders formuliert: Irgendwas ist schief gelaufen.
Man kann da lang und breit darüber diskutieren, was das war, aber das bringt meines Erachtens nichts.
Es ist schön und gut, sich auf deutsche Errungenschaften der Vergangenheit zu berufen. Jedoch handelt es sich dabei auf jedem Gebiet, Kunst, Wissenschaft, Technik usw. um eine längere Entwicklungsperiode, die nach und nach zu Höhepunkten geführt hat. Dabei möchte ich bemerken, dass ich den Eindruck habe, dass bereits im Kaiserreich ab 1871 in vielen Bereichen nur noch Glorifizierung der Vergangenheit betrieben wurde, klassizistischer Baustil knüpft an die Antike an, dann die romantischen Verklärungen des Mittelalters und ähnliches. Neue Höhepunkte wurden da schon spürbar weniger, lediglich in der Technik ging es ungebrochen voran.
Spätestens ab 45 war aber aus der gesamten Entwicklungsperiode der Schwung raus, vom Deutschtum hat man sich erstmal distanziert. Selbst wenn man diese übertriebene Distanzierung rückgängig macht und auf ein "normales" Verhältnis zur Geschichte kommt dürfte es unmöglich sein, an die alte Entwicklung anzuknüpfen. Man kann eben auf Goethe und Schiller nicht einfach so einen drauf setzen, nur indem man sich daran orientiert.
Es ist also die Frage, ob eine Fixierung aufs "Deutsche Wesen" in der Zukunft noch dienlich ist.
"Deutschland" ist nicht ewig. Vor 2.000 Jahren gab es gar kein "Deutschland" und das "Deutschland" das es vor 1.000 Jahren gab war auch ganz anders als das vor 100 Jahren.
Das heisst nicht, dass man das alles in die Tonne kloppen soll, aber wir können nicht an eine Entwicklung anknüpfen, die durch einen dermassen harten Bruch wie den letzten Krieg und 70 Jahre andersartige Entwicklung unterbrochen wurde. Wir können nicht da weitermachen, wo irgendwann vor bald 100 Jahren aufgehört wurde.
Um mal back to topic zu kommen: Das kritisiere ich auch an den Reichsideologen. Sie sind so naiv zu glauben, dass sie "irgendwann" sämtliche Fehler der letzten Jahrzehnte bereinigen und dass dann alles wieder so wird wie vor der Katastrophe. Das wird niemals geschehen. Es wird keine Fortsetzung des Deutschen Reichs mehr geben.
@ Uranus32 & ace (hast das ja auch angesprochen mit dem Wiedervereinigungsgebot)
Das Problem an diesem Urteil ist halt auch, dass es nun 40 Jahre alt ist. Es gibt die DDR nicht mehr und die BRD hat nun mal eben auf die Ostgebiete verzichtet. Wie auch immer man das beurteilt, es wurden "Fakten geschaffen" die heute nur noch wenig Spielraum für ein Reich übrig lassen, das eurer Meinung nach immer noch über die BRD hinaus gehen soll.
Worin soll das darüber hinausgehende auch bestehen? Ostgebiete zurück verlangen? 70 Jahre nach Vertreibung der ursprünglichen Einwohner und nach mehrfachen Erklärungen der BRD-"Machthaber", man verzichte auf die Gebiete? Ich würde von den heute dort lebenden Menschen keine Rückgabe verlangen und auch keine finanzielle Entschädigung, vernünftige Zusammenarbeit in einem neuen Europa wäre mir da wichtiger als deswegen wieder Streit anzufangen. Im Übrigen: Als Pole würde ich den Deutschen sagen, dass sie selber schuld seien, wenn sie 70 Jahre lang nicht in der Lage sind, sich eine Regierung zu geben, die ihre Forderung nach Rückgabe formuliert und dieser Vorwurf ist absolut berechtigt.
Abgesehen davon wollen die heutigen Deutschen das ja im Moment nicht.
Das beste Argument für ein Reich neben, über oder unter der BRD sind immer noch sagenumwobene Besitzungen im Himalaya, am Südpol oder im Inneren der Erde, aber wenn ich hier nochmal eine völkerrechtliche Abhandlung darüber schreibe, wie sich die Existenz solcher Herrschaftsbereiche auf das Reich und die BRD auswirkt lachen ausserhalb dieses Forums nur wieder alle über mich und uns. ;D 😉
Und noch einmal:
Man kann von Prophezeiungen halten was man will, aber wenn man an die Prophezeiung der Sajaha glaubt oder noch klarer, wenn diese tatsächlich eintrifft oder wenn auch nur etwas ähnliches betrifft, dann handelt es sich dabei um Vorgänge und Zusammenhänge die unsere kleinlichen Diskussionen hier, vor allem den juristischen Teil, komplett überlagern. Oder glaubt hier jemand der dritte Sargon wird nach dem gerade geltenden Völkerrecht fragen? Oder welches Reich wir gerne hätten? Nein, wird er nicht, er wird keinen fragen, er wird alles wissen. 😎
Schau mal Arkas, das einzige was ich gemacht habe ist das GG zu lesen. Mehr bedarf es gar nicht um zu erkennen was hier vorgeht.
Wenn da nicht drin steht, daß es vorläufig ist und zur Schaffung von etwas neuem Dient und in die Rolle der Verwaltung schlüpft,
dann heiße ich ab heute Hong-Kong-Pfui und bin ein Kung-Fu Hund
Zeige mir doch mal wo steht das das GG nicht gilt, Du behauptest ja es macht uns selbstständig und gleichzeitig sagst du einiges was da steht ist nur so aus Spaß da.
Kannst du mir den Spaß § zeigen damit ich es besser verstehe?
Da widerspreche ich Dir doch gar nicht. Allerdings war mir bisher gar nicht so klar, ob Du das GG überhaupt anerkennst oder nicht.
Aber meinetwegen, sagen wir es gilt. Wenn wir uns ans GG halten wollen bin ich der Meinung dass wir es in vollem Umfang anerkennen sollten, sonst wird es kompliziert. Wenn man davon ausgeht dann steht das nichts nur so aus Spaß drin, hab ich auch nicht behauptet, falls das so rüber kam.
Das GG war als vorläufig gedacht, ok. Aber es schafft sich halt nicht von alleine ab und solange keiner was unternimmt bleibt das GG bestehen.
Ich nehme mal Du willst eine neue Verfassung, am besten durch Volksentscheid beschlossen, richtig? Ist es das worauf Du hauptsächlich hinaus willst?