1. SouveränitätMenschen reden viel wenn der Tag lang ist und nur weil dieser Mann Politiker in wichtigen Ämtern war und ist muss das nicht alles korrekt sein. Ausserdem sagt er ja "nie wieder [i]vollständig[/i] souverän" also, offenbar teilweise schon. Was das heissen soll ist leicht erklärt. Die Souveränität der BRD wird heute nicht durch Besatzungs- oder Kriegsrecht eingeschränkt sondern nur durch ihre Mitgliedschaft in der EU und ähnliches. Diese ist aber zumindest offiziell freiwillig und die Einschränkung, die daraus folgt, gilt für alle anderen Mitgliedsländer auch. Eine solche freiwillige Einschränkung ist aber "erlaubt" weil sie völkerrechtlich problemlos einseitig rückabgewickelt werden kann (bspw. Austritt aus der EU oder anderen Organisationen).
Völkerrechtliches dürfen und faktisches Können sind zwei verschiedene Dinge. Ich darf mir z.B. einen Ferrari kaufen, warum habe ich wohl dennoch keinen? 😉
Mir ist schon klar das es sowas wie Teilsouveränität gibt.
Wenn das stimmen würde was Du behauptest, dann würde es jetzt auch die UNO nicht mehr so geben wie es sie aber gibt. Wie kann es sie noch so geben wie es sie gibt?
Das Reich kann nicht untergehen da das Volk auch nicht untergegangen ist, das einzige was passieren kann ist das man ein neues Volk erschafft.
Und das ist vorbestimmt in Artikel 1 GG.
Das Reich konnte ja nicht ersetzt werden da das Volk auch nicht untergegangen ist, das Staatsvolk war noch da! Wir sind das Staatsvolk, die Menschen hier. Das hast Du wohl vergessen.
Die Ausländer die hier intervenierten konnten nur mit Militärbefehlen anordnen, sie hatten nie innerstaatliche Rechte. Sie haben hier Posten besetzt.
Beweise das Gegenteil, mit Quelle bitte.
Wo kann man deine Behauptungen dazu eigentlich nachlesen? Deine Quelle scheint ja der liebe Gott selbst zu sein, Politiker sind es schon mal nicht, das GG ist es nicht, das Völkerrecht offenbar auch nicht....
Innerstaatlich hat das Völkerrecht keinen Einfluss? Das positive Recht geht immer dem überpositiven Recht vor und bricht immer positives Recht. Es ist unhaltbar zu behaupten das es völlig in Ordnung ist wenn Gesetze Völkerrecht brechen. Wenn wir genug Menschnrechte in der Schule haben wie kann es dann eigentlich sein das jemand wie Du so was behauptet?
Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Wieso gitl das GG bei dir nicht?
Die ansässige Kernbevölkerung in den Ländern fehlt!
Deutsche sind seit dem Gleichschaltungsgesetz, „die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934“ durch Gleichschaltung über die „deutsche Staatsangehörigkeit“, in den deutschen Ländern keine Eingeborenen und besitzen seitdem in Deutschland in den deutschen Ländern keine Staatsangehörigkeit der deutschen Länder mehr. Die Menschen in Österreich teilen seit dem Anschluß im Jahre 1938 dasselbe Schicksal:
Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:
§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).
Eingeborene haben durch Geburt in den deutschen Ländern das Orts- und der deutschen Ländern inne und tragen dadurch ihre Heimat in sich! Geistig bewußtlose Menschen sind durch die Gleichschaltung als Volk der NS-Ideologie verpflanzte deutsche Staatsangehörige! Bedienstete deutsche Staatsangehörige kennen keine Staatsangehörigkeit der deutschen Länder, als deutsche Staatsangehörige sind sie Ausländer in den deutschen Ländern des Bundes, sie sind keine Staatsangehörigen Orts- und Landesbürger!
Der Begriff Gleichschaltungsgesetz wurde 1933 durch den Reichsjustizminister Franz Gürtner geprägt und verwendet. Am 31. März 1933 trat das Erste Gleichschaltungsgesetz (Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich) in Kraft, mit dem die deutschen Länder ihre politische Souveränität verloren. Gleichschaltung steht für Terror.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist das gemeinsame Bundesindigenat des Bundesstaates Deutsches Reich, es war nie dazu vorgesehen ein Bundesindigenat zu begründen. Dazu ist die Staatsangehörigkeit der deutschen Länder, als Landesindigenat von Ländern des Bundes, vorgesehen:
Die deutsche Staatsangehörigkeit überträgt keinem Hoheitsrecht der Länder auf die Bundesgewalt sondern er läßt das Landesindigenat unberührt. Die Neuheit und Gemeinsamkeit der deutsche Staatsangehörigkeit besteht nur darin, daß das in jedem einzelnen verbündeten Staate bestehende Indigenat auch den Angehörigen der übrigen verbündeten Staaten durch die deutsche Staatsangehörigkeit zu Teil werden muß.1
Aus Mangel der Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern gibt es in Deutschland keine als Kernbevölkerung ansässiges Staatsvolk, sowie aus diesem Staatsvolk auf diesem Gebiet legitim herrschende Staatsgewalt, sondern durch die NS-Ideologie als deutscher Staatsangehöriger verpflanzte Ausländer!
[b]Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR[/b](Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zum Grundlagenvertrag: Zustimmungsbedürftigkeit nach GG Art 59 Abs 2 - judicial self-restraint - Stellung des BVerfG - Wiedervereinigungsgebot - Vertragscharakter - deutsche Staatsangehörigkeit - Rechtslage Deutschlands)
Art 59 Abs 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf [b]Gegenstände[/b] der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische Kontrolle in der Form des Zustimmungsgesetzes, gleichgültig, ob der als Vertragspartner beteiligte Staat nach dem Recht des Grundgesetzes Ausland ist oder nicht. Der Grundsatz des judicial self-restraint zielt darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offen zu halten. Mit der Entscheidung des Grundgesetzes für eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit ist es unvereinbar, dass die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren überspielt. Ergibt sich, wie in diesem Fall, ausnahmsweise einmal eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluss des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus
möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen. [b]Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wach zu halten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde. Die Verfassung verbietet, dass die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann. [/b]Der Vertrag hat einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach
ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem inter-se-Beziehungen regelt. Art 23 GG verbietet, dass sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann. Art 16 GG geht davon aus, dass die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art 116 Abs 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.
Orientierungssatz: [b]1.Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".[/b]
Das Grundgesetz enthalte keine Festlegung auf die "Identitätsthese", sondern unterscheide zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Deutschland. Der Vertrag setze sich auch nicht in Widerspruch mit dem Wiedervereinigungsgebot. Denn die drei Westmächte blieben daran gebunden, den Viermächtevorbehalt auf Deutschland als Ganzes zu beziehen; der Vertrag gebe nicht die Fortexistenz Deutschlands als Rechtssubjekt auf; er vermeide die Qualifizierung der Deutschen Demokratischen Republik als Ausland; er halte fest an der Einheit der deutschen Nation und an der deutschen Staatsangehörigkeit; er enthalte auch keine völkerrechtliche Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik. Mit dem Vertrag sei das politisch Erreichbare erreicht worden. Er verbaue jedoch weder rechtlich noch praktisch die Wiedervereinigung, gleichgültig, in welcher Form sie einmal verwirklicht werden könne. Er bringe aber Verbesserungen sowohl im politischen als auch im menschlichen Bereich und begründe darüber hinaus den Anspruch auf
Abkommen, die zu weiteren Verbesserungen führen könnten. Der Vertrag schließe nichts ab, regele nichts endgültig, sondern halte im Gegenteil die Situation für künftige Verbesserungen offen und schaffe die Grundlage dafür.
Der Status Berlins bleibe vom Vertrag unberührt, schon deshalb, weil er durch die Viermächte-Vereinbarung fixiert sei, an der die Vertragsteile nichts zu ändern vermöchten.
Eine Verpflichtung der Bundesregierung, innerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik für den Schutz und die Fürsorge der Deutschen, die dort ihren ständigen Aufenthalt haben, einzustehen, bestehe nach dem Grundgesetz nicht. An der Schutz- und Fürsorgebefugnis der Bundesorgane für Deutsche im Ausland ändere der Vertrag weder rechtlich noch faktisch etwas. Die Gewährung der Ausreisefreiheit für alle Deutschen aus der Deutschen Demokratischen Republik sei keine verfassungsrechtliche Voraussetzung für Vereinbarungen, die konkreten Verbesserungen in den menschlichen Beziehungen dienen sollen.
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1,
351 (362 f., 367)).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt
auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z. B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 (354)).
Zum Wiedervereinigungsgebot und Selbstbestimmungsrecht, das im Grundgesetz enthalten ist, hat das Bundesverfassungsgericht bisher erkannt und daran hält der Senat fest: Dem Vorspruch des Grundgesetzes kommt nicht nur politische Bedeutung zu, er hat auch rechtlichen Gehalt. Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Es muss jedoch den zu politischem Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik überlassen bleiben zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig ansehen. Die Verfassungsorgane, denen im Grundgesetz auch der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Institutionen zur Pflicht gemacht ist, haben zu entscheiden, ob eine bestimmte, sonst verfassungsmäßige Maßnahme die Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen würde und aus diesem Grunde unterbleiben müsste. Ein breiter Raum politischen Ermessens besteht hier besonders für die Gesetzgebungsorgane. Das Bundesverfassungsgericht kann
dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn er die Grenzen dieses Ermessens eindeutig überschreitet, wenn seine Maßnahme also rechtlich oder tatsächlich einer Wiedervereinigung in Freiheit offensichtlich entgegensteht (BVerfGE 5, 85 (126 ff.); 12, 45 (51 f.)).
2.
3.
Das bedarf in folgender Richtung hier noch einer näheren Präzisierung: Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wach zu halten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde. Die Bundesregierung hat allerdings in eigener Verantwortung zu entscheiden, mit welchen politischen Mitteln und auf welchen politischen Wegen sie das nach dem Grundgesetz rechtlich gebotene Ziel der Wiedervereinigung zu erreichen oder ihm wenigstens näher zu kommen versucht. Die Abschätzung der Chancen ihrer Politik ist ihre und der sie tragenden parlamentarischen Mehrheit Sache. Hier hat das Gericht weder Kritik zu üben noch seine Auffassung über die
Aussichten der Politik zu äußern. Die politische Verantwortung dafür liegt allein bei den politischen Instanzen. Eine Grenze, die allerdings das Bundesverfassungsgericht deutlich zu machen, zu bestimmen und u. U. durchzusetzen hat, liegt im Rechts- und Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland darin, dass die Verfassung verbietet, dass die Bundesrepublik auf einen Rechtstitel (eine Rechtsposition) aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann. Es ist ein Unterschied, ob man - solange daraus nicht die Gefahr der Verwirkung des Rechtstitels erwächst - politisch von einem Rechtstitel keinen Gebrauch macht oder ihn derzeit oder für absehbare Zeit nicht als politisches Instrument für tauglich hält, sich also damit
abfindet, dass mit ihm kein politischer Erfolg erzielt werden kann, oder ob man auf ihn im Rechtssinn verzichtet. Man kann sich in diesem Sinne also politisch mit Realitäten abfinden. Das Grundgesetz verlangt aber, dass insoweit kein in ihm begründeter Rechtstitel preisgegeben wird, der jetzt oder später ein Argument zur Förderung des Bestrebens nach Wiedervereinigung bieten kann. Und Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall: Politisches Verhalten mag sich später als "falsch kalkuliert" herausstellen und der Bundesregierung von anderen in ihrem Bemühen um Wiedervereinigung politisch entgegengehalten werden können; dieser - vom Verfassungsgericht mit keinem Wort zu kommentierende - Tatbestand unterscheidet sich wesentlich von dem anderen, dass die Bundesrepublik Deutschland mitwirkt bei einem Rechtsinstrument, das ihr von anderen in ihrem Bemühen um Wiedervereinigung entgegengehalten werden kann. Daraus ergibt sich beispielsweise: Die klare Rechtsposition jeder Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist:
Wir haben von der im Grundgesetz vorausgesetzten, in ihm "verankerten" Existenz Gesamtdeutschlands mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt auszugehen. Wenn heute von der "deutschen Nation" gesprochen wird, die eine Klammer für Gesamtdeutschland sei, so ist dagegen nichts einzuwenden, wenn darunter auch ein Synonym für das "deutsche Staatsvolk" verstanden wird, an jener Rechtsposition also festgehalten wird und nur aus politischen Rücksichten eine andere Formel verwandt wird. Versteckte sich dagegen hinter dieser neuen Formel "deutsche Nation" nur noch der Begriff einer im Bewusstsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit, dann wäre das rechtlich die Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition. Letzteres stünde in Widerspruch zum Gebot der Wiedervereinigung als Ziel, das von der Bundesregierung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben ist. Ebenso verhielte es sich, wenn die Verweisung auf die Viermächte-Verantwortung für Gesamtdeutschland bedeuten
würde, künftig sei sie allein noch eine (letzte) rechtliche Klammer für die Fortexistenz Gesamtdeutschlands; verfassungsgemäß ist nur - wie es auch die Bundesregierung selbst versteht -, dass sie eine weitere Rechtsgrundlage für das Bemühen der Bundesregierung um Wiedervereinigung bildet, nämlich eine "völkerrechtliche" neben der staatsrechtlichen. Zur politischen These vom "Alleinvertretungsanspruch" hat sich das Bundesverfassungsgericht niemals geäußert. Es hatte und hat auch jetzt keinen Anlass zu prüfen und zu entscheiden, ob sich aus dem Grundgesetz rechtlich ein Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für Gesamtdeutschland begründen lässt.
Also da steht klar die Aufgabe der BRD, daß das DReich noch da ist, und die BRD identisch [b]mit[/b] dem Reich ist.
Mit was denn auch sonst, es ist das einzige was hier vorher war.
Das Wiedervereinigungsgebot ist nicht weggefallen, zeig mir mal das Gegenteil.
Gesamtdeutschland ist nicht wiedervereinigt.
Wenn Du es besser weißt, dann beweise es mal.
1. Nein, Du hast, dank der "Reichsdeppen" wie viele andere auch, nur das halbe Zitat im Kopf. Im Originaltext heisst es:Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, [b]daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist[/b]; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, [b]ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.[/b] Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
[b]Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert[/b] […]. [b]Die Bundesrepublik Deutschland ist also[/b] nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern [b]als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“,[/b] – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.Diese Entscheidung als Beweis für die Existenz des Reiches neben der BRD heranzuziehen ist daher unzulässig, und dass das von den Reichsideologen gemacht wird trägt sehr dazu bei, dass ich und andere diese Menschen wenig ernst nehmen. Abgesehen davon, dass es mich nach wie vor wundert, dass diese Leute dem BVerfG überhaupt das Recht zusprechen, sowas zu entscheiden, wo sie doch sonst die ganze BRD als unrechtmässiges Konstrukt ansehen. Das zeigt eben sehr schön die Irrationalität ihrer Argumentation.
Sehe ich dann doch anders. Daß BVerfG hat es denn dann doch recht klar formuliert.
Und zwar sieht es ganz dannach aus als besitze daß Deutsche Reich mehrere Identitäten. Eine Identität davon ist die BRD , während die eigentliche gesamtstaatliche Identität derzeit ruht:
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, [b]ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Denn dies hier trifft ja auf die BRD nicht zu, denn sie besitzt ja entsprechende Organe und ist handlungsfähig.
2. Es geht dabei um das 1871 gegründete Reich. Dieses Reich ist in meiner Augen nicht gerade der ideale Staat gewesen. Die Reichsideologen beziehen sich häufig auf die Weimarer Republik - deren Verfassung war ihrer Ansicht offenbar rechtmässig, obwohl genauso von aussen aufoktroyiert, auch hier wieder ein schöner Widerspruch. Die Weimarer Republik unterscheidet sich von der BRD aber nicht so krass, dass man sagen könnte diese Verfassung sei viel besser gewesen, anders gesagt, diese Land könnte faktisch mit beiden Verfassungen genau gleich aussehen, was die Lebenswirklichkeit der Menschen betrifft.
Ja, ich kann Deine Ansicht nachvollziehn und teile sie auch.
Für die gesamtstaatliche Identität dürfte auch noch die Weimarer Republik gelten; vielleicht sogar noch die Notverordnung die nach dem Reichstagsbrand verabschiedet wurde.
Bei der ganzen Diskussion kommt eine Frage viel zu kurz? Warum sollte man das (oder eines der drei) Deutschen Reich(e) denn überhaupt wollen?Weder das erste, noch das wilhelminische noch das dritte Reich erscheinen mir besonders erstrebenswert. Sicher - die BRD ebenso wenig, aber sollte man dann nicht einfach mal den Blick nach vorn richten statt zurück.
Nun dieses 3. Reich bekam ja auch den Titel "Tausendjähriges Reich" und deren Blütezeit soll erst noch in einem Goldenen Zeitalter kommen - so die Prophezeiungen. Daß Ganze ist verwandt mit der 2012-Thematik. Ab Ende diesen Jahres soll eine Übergangszeit zu diesem Zeitalter beginnen.
Da wir hier in einem Hohle-Erde-Forum kann ich es noch weiter ausführen. Und zwar geht es dabei um die Völker die im inneren Teil unseres Planeten leben, welche an sich friedliebend sein sollen.
Wenn jetzt aber die Macht oder die Mächte die hier draußen am Werk sind, ihren teuflischen globalen Staat mit der Eine-Welt-Regierung zu schaffen versuchen, dann geraten auch sie dadurch in Gefahr. Beim schlußendlichen Versuch diesen zu etablieren hätten diese Völker dann nach kosmischer Gesetzbarkeit daß Recht hier draußen aktiv einzugreifen ohne daß es auf sie dann zurückfällt.
Es sind jene Völker die man im 3. Reich in Expeditionen versucht hat zu finden, bzw. jene die die mittel- und südamerikanischen Ureinwohner anfangs für die Spanier hielten.
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Prophezeiung aus Babylon:
Vom Hohen Norden wird
der Dritte Sargon kommen;
unvermutet wird Er hereinbrechen
über die in Gift lebende Erdenwelt,
wird mit einem Schlage alles erschüttern
und Seine Macht wird unbezwingbar sein.
Er wird keinen fragen,
Er wird alles wissen.
Eine Schar Aufrechter wird um Ihn sein,
ihnen wird der Dritte Sargon das Licht geben,
und sie werden der Welt leuchten.
Wenn der Dritte Sargon gekommen sein wird
und die Schlachten wird geschlagen haben,
so werden jene seine Schwerter gewesen sein -
siegreich gegen vielfache Überzahl.
Dann wird Er, der Rächer, über den Weltkreis
gedonnert sein mit feurigen Streitwagen,
Blitze schleudernd gegen die Mächte der Finsternis,
bis sie restlos vertilgt sind.
Und die Stunde des Lichtes wird heimkehren
über die Erdenwelt.
Einsam sind die Tapferen und die Gerechten.
Doch mit ihnen ist die Gottheit.
Sajaha, Seherin des Königs Nebukadnezar II ca. 600 v. Chr.
Prophezeiung aus Tibet:
Wenn nur noch Gier nach Macht und Reichtum die Welt beherrscht, wird daß Land Schambhalla zur einzigen Zuflucht des Menschen. Und der König von Schambhalla muß im letzten aller Kriege, die Schätze des Geistes verteidigen.
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Ein friedlicher Übergang ohne Krieg ist aber auch möglich.
Schwer zu sagen, ob die Ausnutzung der Religiösen Erleuchtung die der Buddhismus nun schon seit Jahrtausenden zu erreichen sucht, so grundlegend produktiv war, als das es allen Menschen besser geht. Viel mehr muss man doch die Tatsachen beleuchten. Im Raum wo der Buddhismus als Religion praktiziert wird, gibt es eine Kaste die sich spirituellen Vervollkommnung widmet und das auf Kosten der restlichen Bevölkerung.
Daß ist dann doch an der Wahrheit vorbei, denn die Mönche geben ja auch etwas zurück.
Nun kann man sagen, dass dies auf Freiwilligkeit beruht, nur wo ist dann der Nutzen für den Wirt wenn wir hier von einer Symbiose sprechen?
Dieser Nutzen ist definitiv da, aber Du wirst ihn schon selbst suchen müssen, und daß dann nicht nur oberflächlich.
So hat jeder der buddhistischer Mönch ist das Glück nicht mehr für die Bedürfniserfüllung selbst sorgsam sein zu müssen.
Dies mag ja für die materiellen Bedürfnisse gelten. Für die geistig-seelischen Bedürfnisse aber kaum.
Das kann man wahrlich glücklich nennen.
Hier kann man schon rauslesen daß Du keinen Schimmer davon hast wie hart ein solcher Weg sein kann. Wenn man einmal einen wahrhaft esoterischen Weg begonnen hat, so wie ihn die buddhistischen Lehren auch anbieten, dann gibt es kein zurück mehr und muß ihn bis zum Ende gehen:
"Keiner wage es, den Pfad der geheimen Wissenschaften dreist zu betreten; denn wer einmal diesen Weg beschritten hat, muß ihn bis zum bitteren Ende gehen, sonst ist er verloren.
Wenn dich auf diesem Weg der Zweifel überkommt, wenn du zögerst, verlierst du den Verstand. Dann wirst du fallen, und wenn du zurückschreckst, wirst du in bodenlose Tiefen stürzen.
Du, der du begonnen hast in diesem Buch zu lesen, wirst - wenn Du diesen Inhalt begreifst - zum Herrscher werden oder dem Wahnsinn verfallen. Doch was du auch immer damit beginnen magst, du wirst es niemals verachten noch jemals vergessen. Wenn du rein bist, wird es dir als Fackel voraus gehen, wenn du stark bist, wird es zur Waffe in deiner Hand. Und wenn du weise bist, wird es dich alle Weisheit lehren. Bist du aber verdorben, so wird dieses Buch in dir alle Feuer der Hölle entfachen. Es wird deine Seele wie ein scharfer Dolch durchdringen und dein Gewissen mit Reue und Unrast beschweren die kein Ende nimmt."
Eliphas Levi , "Dogma und Rituale der hohen Magie"
Dies ist praktisch NaturGesetz und gilt für alle wahren esoterischen Wege ganz gleich aus welchem Kulturkreis stammend.
2. Bizonenvertrag usw.Um dem noch einen obendrauf zusetzen: Solange der Bizonenvertrag nicht aufgehoben ist, gilt Kriegsrecht.Weißt Du, wie aufwändig es ist, dass ich das alles raussuche, um solche "Brocken" zu wiederlegen die Du hier hinwirfst?
Googelt man nach "Bizonenvertrag" findet man nur Seiten von "Reichsideologen", aber den "Vertrag" selbst nicht.
Im Klartext Du suchst also solange bis Du irgendwas findest was dagegen spricht? Du suchst einfach nach etwas was [b]Dein[/b] Glaubensbekenntnis widerspiegelt.
Ich habe keine Zeit ein 20-seitiges pdf zu lesen, tut mir leid. Die Überschrift legt nahe, dass es dabei um Befugnisse der britischen Krone geht, wohlgemerkt innerhalb ihre Herrschaftsbereiches. Wenn da drin irgendwas zu Deutschland steht bitte Seite oder Abschnitt.
Du hast keine Zeit Dich damit zu befassen? Dann rede hier nicht so als hättest Du das getan und stecke gefälligst mal zurück anstatt so zu reden als als hättest Du die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Kriegsrecht gilt im Krieg, Krieg endet mit Friedensvertrag oder Wiederaufnahme freundschaftlicher Beziehungen. Fazit: Krieg vorbei. Totschlagargument: Es gibt keinen "heimlichen" Kriegszustand im Völkerrecht, folglich kann sich niemand insgeheim vorbehalten "eigentlich" doch noch mit Deutschland im Krieg zu sein.
Dein Arguemnt erschlägt hier niemanden denn es schlägt ins Leere.
Der Auftrag der BRD ist ja noch gar nicht erfüllt und so gab es keine Beziehungen die von Deutschland geführt worden sind.
1.
[b] Erklärungen der Krone Über Kriegszustand[/b]
Die Krone allein bestimmt über die Frage, ob Großbritannien sich im Kriegszustand befindet; diese Ausübung der Prärogative- ist nicht justitiabel 7). Erklärungen der Regierung im Namen der Krone über Existenz oder Fortdauer des Kriegszustandes mit einer fremden Macht betreffen einen von der Krone durch hoheitliches H a n d e 1 n bedingten und gestalteten Sachverhalt; daß sie für englische Gerichte bindend (conclusive) sind, folgt aus dieser Gestaltungsmacht. Dies demonstriert der Fall R. v.Bottrik exparte Kuechenmeister 8). Ein in Großbritannien lebender Deutscher war unter Kriegsrecht interniert worden. Monate nach der Einige
Kapitulation des Deutschen Reiches 1945 suchte er um seine Freilassung nach(habeas corpus) mit'dem Argument, das
Deutsche Reich sei ohne Regierung und nach Völkerrecht als Staat untergegangen, er könnne also nicht mehr Angehöriger eines sich mit der Krone im Kriegszustand befindlichen Staates sein. Der Attomey-General legte ein certificate des Staatssekretärs (Außenministers) Bevin (vom April 1946) vor, der darin erklärte, daß die Alliierten Mächte die oberste Gewalt über Deutschland übernommen hät daß Deutschland als Staat fortbestehe und mit ihm die deutsche Staatsangehörigkeit, daß die Regierung Deutschlands durch die Alliierte Kontrollkommissiin fortgeführt werde, daß sich Seine Majestät trotz des Waffenstillstandes im Kriege mit Deutschland befinde9). Unter Verweis auf diese certificate wurde der Antrag abgewiesen.
Weiter: http://www.zaoerv.de/40_1980/40_1980_4_a_782_802.pdf
Die Aufgabe der Verwaltung (BRD):
Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945
III. DeutschlandDie Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch, und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen worden.
Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wieder aufzubauen. Wenn die eigene Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.
B. Wirtschaftliche Grundsätze
16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klar zumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.
Art. 148 genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung, analog 16, §§ 13-14 VStGB
postdamer Vertrag III
Eine Hohe Vertragspartei kann weder sich selbst noch eine andere Vertragspartei von den Verantwortlichkeiten befreien, die ihr selbst oder einer andern Vertragspartei auf Grund der im vorhergehenden Artikel erwähnten Verletzungen zufallen. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.
Zu zwei, das ist, glaube Ich , soweit richtig. Einen Haken hat es aber dennoch. In dem 1973er Urteil steht klar, daß das Reich nicht durch die BRD ersetzt wurde, sondern das es fortbesteht.
Ich wiederhole was ich schon mal sagte, die BRD ist auf Deutschland drauf gesetzt oder drauf gepflanzt.
Ich meine es dürfte Beweis genug sein, daß es einfach in dem Urteil steht, was Du ja selbst bereits zitiert hast.
In Verbindung damit was Schäuble sagte, passt das auch.[b]Wie oft noch: In dem Urteil steht, dass die BRD und das Reich identisch sind.[/b] Man kann die BRD nicht auf Deutschland "drauf setzen" sowas ist völkerrechtlich nicht möglich, weil solche Konstrukte nicht vorgesehen sind. Selbst wenn die Alliierten wortwörtlich festgelegt hätte wir setzen die BRD jetzt mal auf das Reich drauf, gibt es völkerrechtlich nur die Möglichkeit neuer Staat oder Fortführung des alten. Man müsste also überlegen, was von beidem "eher" passt, nur weil das argumentativ schwierig ist kann man sich nicht einfach neues Völkerrecht basteln. Man hat sich auf die letzte Variante (BRD=Reich, kein Staatsuntergang) geeinigt und allein deshalb ist das so. Man kann sagen, das sei eine falsche Entscheidung gewesen, die BRD ist eigentlich ein neuer Staat, aber alles andere ist völkerrechtlich nicht vertretbar.
Dann erkläre doch mal wie es möglich war, das die Menschen von dem DR in die BRD umverpflanzt worden sind?
Was Du hier unbewusst behauptest ist, daß so ein System wie die BRD ohne den Menschen auskommen kann und soll, und gleichzeitig aber Völkerrechtlich völlig okay ist.Es sind Menschen, die in der BRD Ämter besetzen und Menschen werden von der BRD beherrscht, rein faktisch.
Die Menschen handeln dort doch gar nicht als Menschen sondern als figürliche Agenten. Wie sollen sie den Rechte und Pflichten haben wenn sie keine Verantwortung kennen?
Gleichzeitig aber, gibst Du zu, daß die BRD kein Völkerrecht in sich hat, aber dann daß das System nicht von außen kritisiert werden kann. Wenn das Völkerrecht also außen ist, das System aber selbst von außen (wo das Völkerrecht ist), nicht kritisiert werden kann, was ist es dann außer ein illegitimes, unrechtmäßiges (- überpositives Recht), unmenschliches System, was sich selbst nicht an die Menschenrechte in seiner eigenen Grundordnung, dem Völkerrechtlichen Vertrag das Grundgesetz hält?Kein Staat hat Völkerrecht "in sich" weil das Völkerrecht nur den Umgang der Staaten miteinander regelt. Alles was sich innerhalb eines Staates abspielt hat mit Völkerrecht nichts zu tun. Ob ein Regime legitim ist oder nicht, hat also mit Völkerrecht nichts zu tun.
Mit "aussen" meinte ich, von ausserhalb der Rechtsordnung, die in dem System herrscht. Von aussen darf man immer kritisieren.
Das GG ist der völkerrechtliche Vertrag der hier die Freiwerdung ermöglichen soll, hält sich die BRD an das GG?
Artikel 25 GGDie allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Es ist doch klar vorgesehen was das Völkerrecht ist, es geht direkt vor, unmittelbar allem was an positivem Gesetz da ist. Wenn dem so ist, hält sich dann die BRD daran?
Ja?
Nein?
Wenn die Kritik nicht von außen kommen darf, das System selbst aber nicht die Menschen kennt und kein Staatsvolk hat, dann ist es ein illegitimes Zwangssystem, was gegen das Völkerrecht agiert.Doch darf sie, von aussen ist sogar völlig unproblematisch, da hast Du mich nur falsch verstanden oder ich mich unklar ausgedrückt.
Ein Staatsvolk ist eine Ansammlung von Menschen, die sich auf einem klar definierten Gebiet aufhält und von einer Staatsgewalt beherrscht wird. Das ist alles. Dazu muss nichts schriftlich festgehalten sein und nichts schriftliches kann diese Fakten widerlegen. So wie es aussieht, hat die Staatsgewalt BRD uns hier ziemlich gut im Griff. Daher gibt es hier ein Staatsvolk.
Das System kann illegitim sein wie es will, mit Völkerrecht hat das nichts zu tun, das ist eine rein innerdeutsche Angelegenheit. Das ist genau das, was ich mit Vermischen meine.
Gilt jetzt Artikel 25 GG? Ja? Nein? Gilt überhaupt das GG für dich?
Ein Staatsvolk ist ein Volk mit einer Heimat.
Du sagst: die Heimat kommt aus dem Staate? Und woher Kommt der Staat?
Wo ist das Heimatidigenat? Gibt es das?
Alle Bürger sind zwangseingebürger hier:
Art 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Wenn ich den den Grenzen von 1937 eingebürgert bin gilt die letzte Deutsche Verfassung?
Ist denn die Landeverfassung mit der Deutschen Verfassung identisch?
Kannst du dazu Quellen benennen die das alles widerlegen?
- Widerlege mal mit Quelle daß das Völkerrecht nicht dem positiven Recht vor geht und das das Völkerrecht nicht das positive Recht bricht.
Du hast oft das überpositive Recht von dem Ich rede wieder zu dem positiven Recht geschmissen.Kennst du Hard Law und Soft Law, positives und überpositives Recht überhaupt, dann müsstest du doch wissen das es nicht nur eine Theorie ist? Wenn man natürlich etwas immer nur von innen betrachtet, dann kann man das außen nie wahrnehmen, es zu ignorieren macht aber unmündig.
Beschäftige Dich damit, Du hast das hier mehrfach durcheinander geschmissen und bist hauptsächlich im Positivismus rumgeschwommen.
Überpositives Recht ist nichts anderes als Naturrecht, ich glaube dazu habe ich oben ein zwei Dinge gesagt und ich trenne das sehr klar. Die Frage ist nur, wie stark das Naturrecht das positiv bestimmt. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen und keine ist objektiv richtig, auch nicht die Mehrheitsmeinung, sie setzt sich nur faktisch durch.
Was sind denn das immer für Meinungen? Wo kommen die her, wo stehen die sonst noch außer in deinen Glaubensbekenntnissen?
Wenn Du zu unrecht verurteilt wirst und eine ganze Horde Juristen meint, das das ist alles richtig ist. War das dann nun Recht oder Unrecht?Was heißt "zu unrecht"? Ein Urteil kann nach positivem Recht (=Recht das von Menschen gesetzt wird, Inhalt egal) völlig in Ordnung sein und gleichzeitig nach überpositivem Recht (=Naturrecht, universale Menschenrechte usw.) ganz klar Unrecht sein.
Ich halte nicht sehr viel von überpositivem Recht, aber gut, einigen wir uns darauf, jemand wurde nach diesem Naturrecht zu Unrecht verurteilt. Wenn aber die "Horde Juristen" nur nach positivem Recht handelt landet man rein faktischen eben im Knast, und kann dagegen mit Mitteln innerhalb des Systems nichts ausrichten, weil das System eben kein Naturrecht anerkennt. Das ist tragisch und Unrecht, aber lang und breit zu diskutieren nach welchen Massstäben das nun Recht oder Unrecht ist hilft demjenigen nicht weiter.
Zeig mir mal wo das Völkerrecht nicht da ist? Das Völkerrecht ist doch eben das was dem positiven Recht vor geht. Wenn Du in einem Staat also ein Straftat begehst, oder Opfer eine Straftat bist, so musst du verurteilt werden oder Strafantrag stellen können. Das Menschenrecht ist hier das du das Recht hast auf wirksame Beschwerde und auf ein faires verfahren was die Menschenrechte garantiert.
Was ich anprangerte ist, das das hier nicht der Fall ist.
Beweise mir mal mit Quelle, das das Völkerrecht nicht das Recht des Menschen ist, und warum er das nicht einfordern darf?
Das es innerhalb des Systems Möglich ist ein Wahl zu vollziehen, ist keine legitimierung des Volkes für das GG oder sonst was.
Des weiteren sind die Parteien die Gewählt werden immer unverantwortlich PartG §37
Das ist genau das, was ich oben beschrieben habe. Wenn man innerhalb der Rechtsordnung argumentiert, muss man diese Ordnung anerkennen wie sie ist und darf die Regeln nicht fehlinterpretieren.
Dass der § 37 im Zusammenhang mit der ganzen Thematik genannt wird ist ein schönes Beispiel für die Absurdität vieler Behauptungen aus dieser Ecke.§37 schliesst die Anwendung von §54 Satz 2 für Parteien aus. Der einzige Inhalt dieser zwei Vorschriften ist der, dass Parteien, auch dann, wenn sie nicht ins Vereinsregister eingetragen sind, als Körperschaft aus Rechtsgeschäften haften und dass eben nicht Einzelpersonen haften. Das betrifft Fälle, in denen Parteien Rechtsgeschäfte eingehen, Häuser kaufen usw.. Wenn da Ansprüche entstehen haftet die Partei als Körperschaft und nicht derjenige, der ganz konkret das Geschäft abgeschlossen hat. Bei nicht eingetragenen Vereinen ist das nämlich so, der Handelnde haftet als Person selbst, nicht der Verein. Da viele Parteien nicht als Vereine eingetragen sind ist diese Vorschrift nötig, weil es sonst grosse Unsicherheiten im Rechtsverkehr gäbe. Mit den Handlungen gewählter Personen hat das nicht das geringste zu tun.
Wenn Du einfach solche Dinge weglassen könntest wäre mir schon sehr geholfen.
Ich gebe übrigens gerne zu, dass man, wenn man solche §§ zum ersten mal liest, diese durchaus falsch verstehen kann.
Fazit: Wenn Du aufhörst so Sachen wie §37 reinzuschmeissen und begreifst, dass Völkerrecht nichts mit innerstaatlichen Strukturen zu tun hat kannst Du alles was Du sonst noch sagst überall vernünftig vertreten. Auch wenn ich Dir nicht in allem zustimme ist der Rest Deiner Ausführungen nicht juristisch "unmöglich" sondern plausibel und verständlich. Mehr verlang ich gar nicht.
Nur Dinge können nicht haften und wenn kein Mensch da ist der haftet dann ist das ein Ding. Wie soll sich denn ein Völkerrechtssubjekt zusammensetzen aus Dingen, und gleichzeitig Träger von Rechten und Pflichten sein?
Hast du dafür eine Quelle?
http://www.buzer.de/gesetz/6597/b17808.htm
Du sagst Sachen seien nur körperliche Gegenstände?
Hast du mal darüber nachgedacht daß es keine Rechte und Pflichten von NICHTS gibt? Wenn da niemand und nichts ist was haftet so hat niemand Verantwortung, wer unverantwortlich handelt ist unmündig, dort sind auch keine Rechte und Pflichten die sich ableiten lassen.
Einfache Logik oder? Für jeden verständlich?
Wenn die Verpflichtung sich nicht ableiten lässt, kann niemand haften, so ist das System unverantwortlich und unmündig. Was ist das nun? Eine körperliche Sache weil mit Körperschaft? 😉
Wie ist das möglich?
PartG § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
BGB § 54 Nicht rechtsfähige VereineAuf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Fazit: Probiere mal was neues: Such mal nach der Wahrheit, anstatt nach Bestätigung.
Nun dieses 3. Reich bekam ja auch den Titel "Tausendjähriges Reich" und deren Blütezeit soll erst noch in einem Goldenen Zeitalter kommen - so die Prophezeiungen. Daß Ganze ist verwandt mit der 2012-Thematik. Ab Ende diesen Jahres soll eine Übergangszeit zu diesem Zeitalter beginnen.
Es ist immer wieder vom dritten Reich die Rede. Ich habe dazu mal meine Mutter befragt, die das alles noch miterlebte. Sie sagte mir dazu daß man damals davon sprach das das 3. Reich [b]kommen[/b] [b]würde[/b], und ein tausend jähriges Reich sein würde.
Nannte sich das "3. Reich" eigentlich selbst 3. Reich?
also Unterm Strich ist das dies Wir sind alle Gleich Gekreische das ihr hier repetiert.
Also, Bitte! Ich für meinen Teil kreische nicht.
Ich hab ja auch nur gesagt, dass es für die Zukunft unseres Planeten besser ist, einträchtig zusammenzuarbeiten.
Das wir im Moment davon lichtjahreweit entfernt sind, dürfte ja wohl jedem klar sein.
Mit "Gleich" meinte ich daher gesamtverantwortlich für unser handeln gegenüber unserem habitat.
Ob wir jetzt nach Evolutionstheorien von den gleichen abstammen oder nicht, ist irrelevat und war so auch nicht gemeint.
Nach dem Zwiebelschalenmodell = Familie/Sippe/Clan =>Gehöft/Weiler =>Dorf => Stadt => usw., liegt es eben aber auch in unserer Natur, uns in Verwaltungseinheiten wie auch immer zu organisieren, was uns wieder aufs Thema zurückbringt:
Ich hab mal in nem anderen Beitrag :das 3. Reich kommen würde, und ein tausend jähriges Reich sein würde.
http://www.hohle-erde.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?num=1075588324/34#34 eine vielleicht interessante Theorie zum 1000-jährigen rausgekramt.
Nach dieser Theorie gibt es eine 1000-jährige Verschwörung