Deutsches Reich - I...
 
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Deutsches Reich - Immernoch da???

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(@arkas-2)
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Arkas,
Wir können hier nur weiter kommen wenn Du dich tatsächlich mal so weit [i]herablässt[/i] mit mir auf einer Ebene zu reden.

Ich stelle Dir ständig Fragen um Dich besser zu versehen, mehr geht nicht.


Du hast Meine Aussage gar nicht verstanden. Die Aussage war eigentlich daß es nicht in deiner Macht liegt ob z.B. dein Menschenrecht verletzt wird. Und wenn es dann doch verletzt worden ist, gibt es keine wirksame Beschwerde Möglichkeit.
Das ist natürlich ein Teil des Ganzen. Denn die Menschenrechte werden hier vorgehalten, aber nie geben. Denn eigentlich hat sie jeder inne.

Deine Aussage war, daß es eben die eigene Endscheidung ist, ob man sich mit dem System anlegt [b]und dann[/b] auf den Deckel kriegt.

In Wahrheit muß man sich natürlich nicht mit Jemanden anlegen, um was ab zu beklommen, ...

Ok gut, da hast Du schon Recht, aber Du wirst auch zugeben müssen, dass man es herausfordern kann und dass es Menschen gibt, die sich aus eigener Entscheidung stärker mit dem System anlegen als andere.
Ich empfehle nur, sich taktisch klug zu verhalten und keine Kämpfe zu führen, die man nicht gewinnen kann.

Du schließt ja von vornherein aus das Du belogen wurdest, somit kannst du darin natürlich keinen Sinn erkennen, vorallem wenn hier jemand von etwas spricht an das Du beschlossen hast nicht zu glauben.
Aber das Du kategorisch ausschließt das Du unrecht haben könntest, ist falsch

Es geht hier nicht um glauben, dazu unten mehr. Ich wollte nur die Methoden der Reichsideologen anzweifeln, selbst wenn sie Recht haben, das sie machen wird meiner Meinung nach nicht von Erfolg gekrönt sein, es ist die falsche Strategie.


Das Urteil ist Mir doch seit langem bekannt. Und nicht nur ausschnittsweise.
Meine Frage steht noch offen. Wo wurde denn jetzt in dem Urteil was anderes Behauptet als das was Ich schon sagte?

Also nochmal, wo steht in dem Urteil das die BRD der Rechtsnachfolger vom DR ist?

Wäre das ein Angebot wenn du das Urteil Dir Selber noch mal genau durchliest?

Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger, sie ist identisch mit dem Reich, so stehts im Urteil. Wäre schön wenn wir uns darauf einigen könnten, das wir alle das so gelesen haben. Ob wir das für richtig halten ist eine andere Frage.


Da hast Du doch genau das gemacht was Ich Dir vorwerfe. Du willst sagen Du merkst das nicht?

In der BRD hier in der Schule lernte Ich in Geschichte, daß es Diktaturen und Regime gibt die ihre Macht erhalten indem sie das Volk anlügen, die Medien manipulieren und die Bücher Manipulieren. Das ist kein Witz, das haben wir tatsächlich durchgenommen.

Im eigenen Land scheint sich genau DAS nämlich niemand vorstellen zu können. Das was man Hier liest und was man so auf bestimmten Seiten im Netz erfährt ist natürlich nie anzuzweifeln, kategorisch.

Die BRD kann kein Rechtsstaat sein aus genau den Gründen die Ich schon vorher nannte.

Das was Du da abgeschrieben hast, hast Du eben nur abgeschrieben.

Ja natürlich "plappere" ich in dem Moment nach, weil ich nur versuche das Recht so darzustellen, wie es heute aktuell vom System und allen Juristen angewendet wird. Dem sind wir in der Realität unterworfen, Du behauptest, das sei nicht Recht, ok mag sein, aber in der Realität hilft Dir diese Argumentation eben nicht, wenn alle es anders sehen und vor allem wenn alle Behörden und Gerichte es anders sehen. Man kann versuchen das zu ändern, aber man sollte schon erkennen, wie gut die eigenen Chancen stehen.


Du hast ja geschrieben:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem Handlungen der Staatsgewalt an das Recht gebunden sind und nicht völlig willkürliche Entscheidungen getroffen werden können.

Soweit so gut.

Das ist ja keine Definition, oder? Kannst du mir erklären woher das [i]Recht[/i] kommt?

1. Doch, genau das ist die Definition die in unserem Rechtskreis und teilweise auch im Ausland von den Juristen angewendet wird.
Oder hast Du einen anderen Vorschlag.
2. Aktuell ist es so, dass in der BRD das faktisch angewandte Recht aus dem GG kommt, aus Gesetzen die älter als die BRD sind und aus solchen, die in den letzten 60 Jahren vom Bundestag beschlossen wurden. Das ist es was bei Gericht angewandt wird. Das ist keine Behauptung von mir und hat nichts mit Glauben zu tun, das ist die Realität.

Ob das sinnvoll oder originär rechtmässig ist, ist wieder die andere Frage.



Die BRD ist deshalb völlig unzweifelhaft ein Rechtsstaat, weil die Behörden sich (in der Regel) an die in der BRD geltenden Gesetze halten.

Also: in der BRD ist deshalb alles richtig, weil ihre eigenen Gesetze angeblich eingehalten werden? Na das ist ja mal eine Ableitung des Rechts wie ich sie mir wünschen würde.

Demnächst mache Ich Mir auch Geld, und das ist gültig, weil ich mir das ja in meinen eignen Regeln festgelegt habe und ich mich ganz doll daran halte.
JA, das ist ja die IDEE..., genau das mach Ich!!! 😀 (Ich bin ja auch keine Sache!)

Also nur weil man so einen Mumpitz in der Schule tatsächlich lehrt, muß das nicht gleich richtig sein. ''Nach allem was Du vorgibst, sollte dir das verständlich sein.

Doch genau das ist (nach der oben genannten Definition) ein Rechtsstaat, er macht seine eigenen Gesetze und hält sich dran.

Das Problem an Deiner Idee ist, dass Du nur ein einzelner Mensch bist und im Gegensatz zum Staat keine Macht hast, Deine Gesetze durchzusetzen.
Wenn Du einen Putsch machst und Dich zum Kaiser krönst und Deine eigenen Gesetze schreibst und alle Deine neuen Richter sich an Deine veröffentlichten Gesetze halten, dann wäre das auch ein Rechtsstaat. Würdest Du dagegen als Kaiser völlig willkürlich entscheiden, in gleichen Fällen unterschiedlich, heute so morgen so, dann wäre das kein Rechtsstaat.

Nochmal: Das ist nicht etwas das ich "glaube" sondern es ist (vereinfacht gesagt) die von allen Juristen anerkannte und in der Realität angewendete Definition. Es muss einem nicht gefallen, aber es gilt momentan.


Wenn man natürlich behauptet, die Gesetze seien alle nicht legal und die Behörden auch nicht, dann ist das hier kein Rechtsstaat, aber diese Behauptung teile ich eben nicht.

Jetzt schau Dir das mal genau an was Du da geschrieben hast. Du merkst schon das Du hier Dein Bekenntnis abgibst?

[center][b]Glaube[/b][/center]

Du merkst schon, daß Du genau das machst was Du mir direkt vorwirfst? An etwas festhalten nur weil man daran glaubt.
[center]Ideologie[/center]

Eben nicht! Ich stelle nur das dar, was in der Realität passiert. Wenn Du etwas klaust und das Gericht verurteilt Dich nach §§ xy StGB dann "glaubst" Du ja nicht verurteilt worden zu sein, sondern es ist faktisch passiert.


Wie soll es denn möglich sein, daß ein Rechtsstaat sein Recht bekommt, von sich selbst?..., warte mal, er bekommt Recht?
Davon schon mal was gehört? Das der Staat sein Recht irgendwo her hat? Du hast davon nichts erwähnt.
Hast Du doch? Ach, von sich selbst oder was? Sehr witzig!

Wie soll den Deine Definition so allgemein gültig sein wenn, sie nicht mal das erklärt?

Na, woher bekommt er denn sein Recht?

Wichtige Frage, in der Tat. In der Realität ist es so, dass er sich das Recht tatsächlich selbst erschafft, egal ob "demokratisch" oder diktatorisch, der der den Staat beherrscht macht das Recht.

Ob das gut und richtig ist - andere Frage.


Ein Rechtsstaat besteht aus drei Grundsätzlichen Anforderungen nach der neueren Rechtslehre:
Staatsvolk , Staatsgebiet und Staatsgewalt. Wobei das Volk ansässig sein muß. Eine Heimat haben muß!

Das ist falsch. Sei mir nicht böse, aber dass Du sowas schreibst liegt daran, dass Du entweder die Definitionen dieser Begriffe nie gelernt hast oder Du definierst anders, was aber schwierig ist, wenn alle Juristen es anders machen.

Deine Definition ist die Definition eines Staats im völkerrechtlichen Sinne. Ein Staat nach Völkerrecht muss kein Rechtsstaat sein, weil der Begriff Rechtsstaat sich nur auf die Verhältnisse innerhalb des Staates bezieht. Diese spielen aber beim Handeln nach Aussen keine Rolle.
Auch das ist nicht meine Meinung, sondern das was derzeit von Juristen angewendet wird.


Das Volk muß den Staat
[b][center][size=18]originär[/size][/center][/b]
selbst bestimmt haben.
- Das europäische Völkerrecht der Gegenwart §16 - §35 - Harvard Law Library

Und wo genau liegt das jetzt bei der BRD vor?

Gutes Argument. Liegt nicht vor. In der Realität werden völkerrechtlich aber auch Diktaturen als Staaten behandelt, in denen jemand einfach mit Gewalt an die Macht kam, mit oder gegen den Willen de Volkes, siehe viele Staaten Afrikas des 20. Jahrhunderts.
Dieses Zitat ist also eher eine Forderung des Autors, aber nicht die Realität.

Blos finde ich die Quelle so nicht, kann ja nicht das Buch lesen, eventuell findest Du noch eine Angabe zur Seitenzahl.


Staat ist eine Sache:
"Da der Mensch nicht bloß als Einzelwesen oder Individuum, sondern zugleich auch als Gemeinwesen, d. h. in historisch-organischem oder genetischem Zusammenhang mit Anderen seines Gleichen, also als Genossenschaft sich entwickelt und betätigt: so erscheint die menschliche Energie in der zwiefachen Gestalt als Privat- und Communalenergie. Auf beide Gestaltungen erstreckt sich das Recht, und man unterscheidet danach eine private (civilistische) und eine genossenschaftliche oder öffentlich (publicistische) Rechtsordnung - Privatrecht und Staatsrecht im weitern Sinn.
Das letztere ist wieder verschieden nach Art und Umfang der Genossenschaft (Familie, Geschlecht, Gemeinde, Stamm, Volk, Nation, Menschheit.)."
- Cursus des römischen Rechts

Und wie sind Genossenschaften definiert? Als juristische Person.

In dem Zitat steht nichts von Sache. Eine Sache ist, ich wiederhole es gerne zum dritten mal, ein körperlicher Gegenstand, so ist es in der deutschen Rechtsordnung definiert als verwende doch bitte einfach diesen Begriff nicht im Zusammenhang mit Staaten. Wir kommen nicht weiter, wenn Du Begriffe aus der Rechtsordnung "umdefinierst" wie es Dir passt, das ist auch für Deine Argumentation nicht nötig.

Die Bundesrepublik ist kein Rechtsstaat, sie ist ein Bundesstaat. So auch im GG zu lesen.

Ein Staat kann Bundes- und Rechtsstaat sein. Der Begriff Bundesstaat beschreibt nur die Art der inneren Verwaltung, der Begriff Rechtsstaat bezieht sich auf die Anwendung von Recht. Ausserdem steht im GG, dass die BRD beides ist.

Ein Staat muß nicht unbedingt ein Rechtsstaat sein.

Exakt, habe ich grad auch geschrieben, stimmen wir also tatsächlich überein. Kaum zu glauben.  ;D


Die BRD tritt nur in die Rechte und pflichten der Verwaltung ein:
"Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes"
Militärregierung - Deutschland - > http://www.verfassungen.de/de/de45-49/bizone-uebergangsbestimmungen49.htm
(Der Beizonenvertrag ist mit dem Wegfall der DDR nicht aufgehoben worden.)

Artikel 133

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Das definiert nicht, was die BRD ist, sondern nur etwas, das sie gemacht hat. Anders gesagt, die BRD ist Rechtsnachfolger des Vereinigten Wirtschaftsgebietes.


Lies mal Artikel 120, das hier ist besetztes Gebiet.

Es steht alles klar geschrieben.

Wie aufwendig muß man eigentlich seinen Verstand verbiegen und Brechen, um zu denken da stünde was anderes?

Offenbar steht es da nicht klar genug. Da steht, dass der Bund Besatzungskosten trägt, mehr nicht. Es steht an vielen Stellen, wer welche Kosten trägt, aber das heisst nicht, dass solche Kosten überhaupt entstehen oder dass sie aktuell noch entstehen. Sie tun es nicht. Es gibt für die Anwesenheit ausländischer Truppen in der BRD mittlerweile andere Rechtsgrundlagen als das alte Besatzungsrecht.

Im übrigen ist das ein ganz neuer Aspekt, ich würde mir wünschen, dass Du nicht ständig mit neuem daher kommst bevor wir das alte nicht abgeschlossen haben.


Und jetzt zu dem ganzen blah blah über natürliche Person, Recht, Theorie, usw.

Wenn Du jetzt erkennst, daß jede Behauptung von einem abgeleitetem Recht ohne den Mensch, ein Insichgeschäft ist.

Der Begriff Insichgeschäft ist hier natürlich auch völlig deplaziert. Es ist so ähnlich wie ein Insichgeschäft, darauf lasse ich mich ein.

Dieses blah blah ist der Grund für die ganze Diskussion. Du behauptest das Recht käme nicht vom Staat selbst sondern woanders her, genau darum geht es bei diesen Theorien. Dass Du das nicht weisst, liegt daran, dass Du davon noch nie was gehört hast. Das ist kein Vorwurf, aber es ist schon bemerkenswert, wenn jemand sowas von sich aus entwickelt ohne zu wissen, dass es die Diskussion genau so schon gibt.


Wobei man dabei Dich als Mensch betrogen hat, also das Recht des Menschen, welches definiert ist. Dann müßtest Du erkennen, daß es keinen anderen Ort gibt als den Menschen, woher das Recht kommen kann.

Das kommt nicht von Mir, das ist das tatsächliche Recht, was wir hier immernoch haben. Forsche mal nach woher unsere Rechte überhaupt kommen und die Gesetze ...

Warum soll ich nachforschen, wenn Du es mir in 2-3 einfachen Sätzen sagen kannst, lass mich doch die Zeit lieber sparen.

Du bist der Meinung das Recht leite sich vom Menschen ab. Schön. Ein andere sagt, es leitet sich aus der Macht ab, der Stärkere sagt was Recht ist.

Wer liegt nun richtig, oder anders formuliert? Wer soll diesen Streit entscheiden? Alles worüber wir hier reden sind Ideen die Menschen irgendwann mal hatten, wer will sich da anmassen zu entscheiden wer Recht hat. Ich tue es nicht.
Meinetwegen, sei es so, dass das Recht vom Menschen kommt. In der Realität ist das nicht der Fall und solange das so ist, bleibt das Theorie und eben nicht Praxis.


Schon mal daran gedacht, daß Dir einfach eine große Menge Mist beigebracht wurde?
Und Du einfach mal vergessen können solltest, um neues aufzunehmen [b]zu können[/b]? So wird das nämlich nichts.

Das recht kommt nicht aus dem Nichts. Sowie es dir Beigebracht wurde. Es hat alles seine Gründe, die man genau ableiten kann.

Du liest einen Halbsatz und fängst sofort an zu schreiben. Hast Du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe. Ich habe gesagt, dass man selbst innerhalb des Systems zugibt, dass es vorkommt, dass man nicht Recht bekommt und dass es Ungerechtigkeiten gibt. Das interessiert Dich anscheinend gar nicht, Du stürzt Dich sofort auf das "beigebracht bekommen". Einfach mal nen Gang zurück.  ::)

Im Übrigen:
Man bekommt das beigebracht, was in der Realität, in der Praxis, funktioniert. Das ist sinnvoll, weil wir gezwungen sind, in der Realität zu leben, nicht im "was-wäre-wenn"-Land.

Wenn Du sagst, das Recht leite sich vom Menschen ab und alles andere sei Unrecht, dann kann man über eine lange Argumentationskette natürlich schon dazu kommen, dass alle Deine Ausführungen richtig sind. [Mal abgesehen von der grausamen Vergewaltigung von Begriffen, die Du entgegen ihrer Definition verwendest und damit Verwirrung stiftest, aber das ist noch das geringere Problem.]

Nehmen wir an ich stimme Dir zu, bei der Recht-leitet-sich-vom-Menschen-Theorie. Was ändert das? Nichts. Weil Du keine Macht hast. Wenn Du die Macht hast, Deine Rechtsauffassung durchzusetzen, dann kannst Du das tun. Aber leitet sich das Recht dann nicht wieder nur aus Deiner Macht ab?  😉


Antwort
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Danke IlUb, aber auf Deine schulmeisterische Art kann ich verzichten,
laß es uns bitte nicht weiter ausdehnen, wir wollen die anderen nicht langweilen! 

Du hast das Gespräch von Popp und Vogt gebracht, also hast du hoffentlich auch dir die Analyse von Feist und von Schachtschneider im Gespräch mit Elsässer angesehen zum Thema Souveränität.

Hier sollte schon auffallen, dass es verschiedene Perspektiven gibt. Die unter einen Hut zu bekommen ist einfacher, wenn man sich zurück lehnt und sich nicht in eine der 3 Meinungen hineinstürzt, um dann von da aus gegen die anderen anzureden.

Mir ist klar das so etwas wie hast du es ausgedrückt "schulmeisterisch" ist, aber es ist der einzige Weg meiner Meinung nach denn Gehalt herauszunehmen, der objektiv also alle drei Meinungen verbindet und nicht eine der drei Meinungen aus der Subjektivität heraus zur allgemeinen Gültigkeit und damit zu Objektivität erklärt.

Das ist im Übrigen auch der Punkt warum ich betone dass wir im Zeitalter der Aufklärung leben, obwohl man stetig bemüht ist uns in die Moderne zu verfrachten oder uns diese versucht einzureden. Die Deutschen haben vor knapp 400 Jahr damit angefangen die europäische Geschichte der letzten 10000 Jahre aufzuarbeiten. Ups. Allein der Umstand dass das letzte Jahrhundert dieses Wissen nicht akzeptieren wollte (es schleunigst wieder vergessen / es mit einem neuen Interpretationsgehalt zu belegen), ist doch Anzeichen genug, dass da etwas gewaltiges losgetreten wurde, was oh Wunder in einem Jahrhundert Welt-Krieg sich niedergeschlagen hat und darüber hinaus das deutsche Wesen nun zum "Weltzerstörer" verrufen hat und damit jegliches zugehörig Fühlen auf Strafe verboten ist durch Selbstgeißelung oder durch Geißelung von Anderen. Das ist vielleicht noch mehr Fantasterei als das Debattieren über Reichsideologien.


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 ace
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Arkas,
jetzt halte mal inne, atme tief durch,....

jetzt bringe das was du selber geschrieben hast mal in die Normalform,

und dann erkläre mir was die BRD jetzt ist:

Legitimiert sie sich durch Wahlen, oder durch Macht oder gar nicht?

Du scheinst Dir da selbst nicht einig zu sein. Fällt dir das auf?


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@ ace

Mir geht es bei der ganzen Diskussion hier nur um zwei Dinge:

1. Die BRD ist völkerrechtlich ein Staat und souverän.

2. Die BRD ist identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", der 1871 gegründet wurde.

Das ist nicht meine "Meinung", sondern geltendes Recht [b]innerhalb der Rechtsordnung, die momentan herrscht[/b] - im wahrsten Sinne des Wortes. Es gibt deshalb per Definition nicht die Möglichkeit, diese beiden Feststellungen mit Argumenten [b]innerhalb der Rechtsordnung[/b] anzugreifen.

Was man sehr wohl machen kann ist, von außen Kritik an dieser Ordnung insgesamt zu üben. Das machst Du, wenn Du sagst, das Recht müsse vom Menschen kommen usw.. Es darf auch gerne jeder behaupten, diese ganze Rechtsordnung sei nicht legitim und dafür hast Du selbst viele gute Argumente gebracht.

Das einzige was mich an den Reichsideologen stört ist, dass sie so tun, als gäbe es innerhalb der herrschenden Rechtsordnung jede Menge Fehler und Ungereimtheiten und deshalb sei die BRD kein Staat und das Reich im Hintergrund noch da.
Es ist aber höchst irrational, eine Rechtsordnung grundsätzlich anzuerkennen und sich argumentativ auf sie zu beziehen und gleichzeitig Dinge zu behaupten, die innerhalb dieser Ordnung nicht möglich sind.

Die Reichsideologen springen zwischen den Ebenen. Völkerrecht, innerstaatliches öffentliches und Privatrecht werden vermischt und fehlinterpretiert, zudem werden von aussen noch rechtsphilosophische Gedanken und schlicht politische Fragen damit vermengt.

Für Juristen, oder einfach jeden der zwischen den Systemen und Ebenen unterscheiden kann, klingt das jedes mal so, als würde jemand auf dem Fussballplatz mit Tennisregeln daher kommen.
Es klingt so, als würde jemand behaupten, die Farbe des Himmels sei in Wirklichkeit grün und nicht blau, nur wüßte das keiner.
Es klingt so, als würde man jemandem, der ein Bild aus seiner Fantasie entwirft sagen, er habe das Bild falsch gemalt.

Die Ursache der ganzen Diskussion ist meiner Vermutung nach folgendes: Die Reichsideologen wollen nicht sagen "ich hätte gerne dass es so und so ist" sie wollen unbedingt sagen, "rechtlich müsste es eigentlich so und so sein". Denn wer sich auf das Recht bezieht muss keine weiteren Argumente bringen, er muss nicht überzeugen, er muss nur sagen, das Recht ist auf meiner Seite, fertig. Sie machen es sich also schlichtweg nur einfach, weil sie nicht in der Lage sind, allein auf der politischen Ebene zu argumentieren, wo sie hingehören, weil ihnen da niemand mehr zuhört.

und dann erkläre mir was die BRD jetzt ist:

Legitimiert sie sich durch Wahlen, oder durch Macht oder gar nicht?

Du scheinst Dir da selbst nicht einig zu sein. Fällt dir das auf?

Gerne, vorher ein paar Feststellungen:

1. Legitimation ist keine Voraussetzung für die völkerrechtliche Existenz eines Staates. Keine Meinung, geltendes Völkerrecht.

2. Ein Staat als leere Hülle wird nicht legitimiert, er existiert einfach. Innerhalb dieser Hülle kann sich viel abspielen, was man daran sieht, dass es in ein und demselben Staat seit 1871 extrem unterschiedlich ausgerichtete Regierungen gab.

3. Legitimiert sein kann nur das Handeln eines Staates, herrschende Institutionen und die Regeln die diese Institutionen erlassen.

Fazit: Die Frage der Legitimität ist eine Frage des innerstaatlichen Staatsrechts und berührt meine zwei Hauptaussagen oben deshalb nicht (bei denen geht es nur um Völkerrecht).
Es geht also darum, ob das "herrschende System" BRD legitim ist, oder nicht.

Jetzt zur Antwort:

Ich habe dazu keine feste Meinung, da hast Du Recht. Aber: Es ist mir egal.  :-X

Eine Legitimation durch Macht alleine wird sogar innerhalb der herrschenden Rechtsordnung abgelehnt, darüber müssen wir also nicht reden, das ist nicht möglich.

Wenn wir uns allein auf das geltende innerdeutsche Staatsrecht beziehen kann man folgendes feststellen:
1. Das System BRD hält sich an seine eigene Verfassung, das GG.
2. Es ist durch Wahlen legitimiert, weil die Bevölkerung nicht den Versuch unternimmt, das System durch Wahlen zu ändern sondern die herrschenden Parteien bestätigt indem es sie wählt oder gar nicht wählt. Das gilt für den gesamten Zeitraum, seit Gründung der Länder nach 1945.

Wenn man das angreifen will gibt es folgende Argumente:
1. Zur Zeit der Einführung des GG hatten die Siegermächte die Kontrolle und machten Vorgaben zur neuen Verfassung. Deshalb könnte man sagen, dass diese Verfassung nicht in völliger Freiheit.
2. Man könnte sagen, dass die Regierungen egal welcher Parteien das Volk mehr oder weniger stark belügen und dass die Wahlergebnisse deshalb nur durch "Betrug" zustande kommen.

Wenn man diese beiden Argumente für stark genug hält um die Tatsache auszugleichen, dass das Volk eben nichts unternimmt um das System wieder zu ändern, dann kann man unzweifelhaft zu dem Schluss kommen, dass das System BRD weder in Bezug auf die Einführung des GG noch auf die folgenden Jahrzehnte legitimiert war und ist.

Ich teile diese Ansicht nicht so ganz, weil ich es nicht einsehe, warum man das Volk von jeglicher Verantwortung freisprechen und entschuldigen soll. Es ist ja nicht so, dass es gänzlich unmöglich wäre, sich die Informationen zu verschaffen die einem zeigen, was hier alles falsch läuft. Bei jedem Normalbürger der noch was arbeitet sollte der Blick auf den Gehaltszettel und der Blick auf die Ausgaben des Staates genügen um sich aufzuregen.

Aber ich widerspreche auch nicht, wenn jemand wegen den genannten Argumenten zu dem Schluss kommt, das herrschende System sei illegitim.

Es ist mir schlichtweg egal. Auch ein legitimes System kann schwere Fehler begehen und für die Lebenswirklichkeit der Menschen ist diese Frage nicht von Bedeutung.


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 ace
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Mir geht es bei der ganzen Diskussion hier nur um zwei Dinge:

1. Die BRD ist völkerrechtlich ein Staat und souverän.

2. Die BRD ist identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", der 1871 gegründet wurde.

Schön das es Dir hier wenigstens um irgendwas geht. Es kam mir nicht die ganze Zeit so vor als wenn es Dir noch um was geht. Teilweise dachte ich doch Du wolltest mich einfach nur noch veräppeln ;D

Können wir uns darauf einigen das der 1. Punkt ganz einfach falsch ist?

Glaubst Du mir nicht? Glaubst Du denn dem Finanzminister der BRD Wolfgang Schäuble?
Der sagte nämlich doch glatt das "wir seit dem 8. Mai 1945 nie wieder vollständig souverän gewesen sind,..."

Können wir uns damit jetzt die weitere Diskussion darum ersparen? "Die BRD war nie souverän."
Können wir uns darauf einigen? - Ich denke nicht das er damit unsere Mond- oder Marskolonien gemeint hat, der bezog sich auf die BRD.  😉

Um dem noch einen obendrauf zusetzen: Solange der Bizonenvertrag nicht aufgehoben ist, gilt Kriegsrecht. Die britische Krone hat darüber bestimmt:
- Erklärungen der englischen Krone vor Gerichten in auswärtigen Fragen -
www.zaoerv.de/40_1980/40_1980_4_a_782_802.pdf

Zu zwei, das ist, glaube Ich , soweit richtig. Einen Haken hat es aber dennoch. In dem 1973er Urteil steht klar, daß das Reich nicht durch die BRD ersetzt wurde, sondern das es fortbesteht.
Ich wiederhole was ich schon mal sagte, die BRD ist auf Deutschland drauf gesetzt oder drauf gepflanzt.
Ich meine es dürfte Beweis genug sein, daß es einfach in dem Urteil steht, was Du ja selbst bereits zitiert hast.
In Verbindung damit was Schäuble sagte, passt das auch.

Was man sehr wohl machen kann ist, von außen Kritik an dieser Ordnung insgesamt zu üben. Das machst Du, wenn Du sagst, das Recht müsse vom Menschen kommen usw.. Es darf auch gerne jeder behaupten, diese ganze Rechtsordnung sei nicht legitim und dafür hast Du selbst viele gute Argumente gebracht.

Das einzige was mich an den Reichsideologen stört ist, dass sie so tun, als gäbe es innerhalb der herrschenden Rechtsordnung jede Menge Fehler und Ungereimtheiten und deshalb sei die BRD kein Staat und das Reich im Hintergrund noch da.
Es ist aber höchst irrational, eine Rechtsordnung grundsätzlich anzuerkennen und sich argumentativ auf sie zu beziehen und gleichzeitig Dinge zu behaupten, die innerhalb dieser Ordnung nicht möglich sind.

Die meisten, die Du wohl hier als Reichsideologen bezeichnest, gehen selbst doch bei weitem nicht so weit wie Ich hier gehe, da sie das ganze selbst nicht Hinterblicken. Bei dieser Gattung der KRRs ist oft zu hören das die BRD schlicht erloschen sei seit 1990 der Art 23 raus genommen wurde. Sie sprechen von einer ersatzlosen Streichung, allerdings gibt es doch Ersatz. Der Art. 23 ist da und in Verbindung mit Art. 24 ein Geltungsbereich.

Außerdem: Reichsideologie, wenn Du schon davon sprichst das es eine Ideologie ist, dann bedenke das eine Idee niemals stirbt. Natürlich ist das Reich eine Ideologie, das  kannst du aber auch auf die BRD beziehen. Aber Wahrscheinlich meinst du einfach nur die „Ideologie“ daß das Reich bestehen blieb. Nun was soll es denn sonst, wenn wir noch Kriegszustand haben?

Was Du hier unbewusst behauptest ist, daß so ein System wie die BRD ohne den Menschen auskommen kann und soll, und gleichzeitig aber Völkerrechtlich völlig okay ist. Gleichzeitig aber, gibst Du zu, daß die BRD kein Völkerrecht in sich hat, aber dann daß das System nicht von außen kritisiert werden kann. Wenn das Völkerrecht also außen ist, das System aber selbst von außen (wo das Völkerrecht ist), nicht kritisiert werden kann, was ist es dann außer ein illegitimes, unrechtmäßiges (- überpositives Recht), un[b]mensch[/b]liches System, was sich selbst nicht an die Menschenrechte in seiner eigenen Grundordnung, dem Völkerrechtlichen Vertrag das Grundgesetz hält?

Wenn die Kritik nicht von außen kommen darf, das System selbst aber nicht die Menschen kennt und kein Staatsvolk hat, dann ist es ein illegitimes Zwangssystem, was gegen das Völkerrecht agiert.

Der einzige -ausweg ist das GG selber, es beschreibt den Weg der Freiwerdung selbst. Es ist ein Völkerrechtlicher Vertrag, der durch die Einhaltung die Freierdung des Menschen ermöglichen würde, diese jedoch wird durch die Postenhascher die hier nach dem Führer Prinzip handeln verhindert, die hier unlegitimiert, unverantwortlich Macht ausüben die sie nicht besitzen, und das für Geld genau wie ein Söldner.

Wenn die BRD ein Volk besitzt, dann bitte Ich Dich darum es mir zu zeigen. Die Wahlen sind nicht die Legitimierung des GG oder der "Landesverfassungen".

Du hast teilweise eigentlich Gewalt gemeint aber von Macht gesprochen.

Der Begriff der verfassungsgebenden Gewalt über den Staat heißt das Recht steht oberhalb der Gewalt. Die macht Kontrolliert die Gewalt. Das Volk kontrolliert also den Staat.

Zitat WikiBlödia:

Der österreichische Staatsrechtler Peter Pernthaler betont in diesem naturrechtlichen Zusammenhang die Bedeutung der Präambeln neuzeitlicher Verfassungen. In religiösen oder säkularisierten Formeln, wie z. B. invocatio Dei („Anrufung Gottes“), werde darin ein „Transzendenzbezug der verfassunggebenden Gewalt des Volkes“ rechtlich festgeschrieben, welcher die Funktion habe, diese Begrenzungen der Volkssouveränität klarzustellen:
„Nicht in diesen Formeln, sondern in der damit vorausgesetzten Begrenzung der Volkssouveränität durch Menschenrechte, Verantwortlichkeit der Staatsgewalt und andere überpositive Rechtsgrundsätze, die auch die demokratische Verfassungsgebung beschränken, liegt die Bedeutung des Transzendenzbezugs der modernen Staatsverfassung: Nach den Erfahrungen plebiszitär verbrämter totalitärer Staatsgewalt in Diktaturen und autoritären Regimen ist die Grundvorstellung des Verfassungsstaates, dass auch die verfassungsgebende Gewalt des Volkes keine schrankenlose Gewalt des Staats über Menschen begründet, ein besonders wichtiges Element der Freiheitlichkeit dieser Ordnung.“[10]

Die Reichsideologen springen zwischen den Ebenen. Völkerrecht, innerstaatliches öffentliches und Privatrecht werden vermischt und fehlinterpretiert, zudem werden von aussen noch rechtsphilosophische Gedanken und schlicht politische Fragen damit vermengt.

Wenn ich vor Monaten oder Jahren in Meinen Beiträgen hier was vermischt habe, so bitte Ich um Entschuldigung. Aber jeder lernt ja dazu, zumindest die meisten hoffe Ich, und so habe auch Ich dazu gelernt.

[hr]

Wenn Du zu unrecht verurteilt wirst und eine ganze Horde Juristen meint, das das ist alles richtig ist. War das dann nun Recht oder Unrecht?

Du hast oft das überpositive Recht von dem Ich rede wieder zu dem positiven Recht geschmissen.

Kennst du Hard Law und Soft Law, positives und überpositives Recht überhaupt, dann müsstest du doch wissen das es nicht nur eine Theorie ist? Wenn man natürlich etwas immer nur von innen betrachtet, dann kann man das außen nie wahrnehmen, es zu ignorieren macht aber unmündig.

Beschäftige Dich damit, Du hast das hier mehrfach durcheinander geschmissen und bist hauptsächlich im Positivismus rumgeschwommen.

Schmeiße deine Schulbindung weg, sie behindert Dich bei der Wahrheitsfindung!

[hr]

Die angebliche Vermischung und Fehlinterpretation habe Ich Dir doch bereits nachgewiesen.

Staat bedeutet ausländisches und internationales Privatrecht und die Staatsangehörigkeit ist ein privatrechtlicher Begriff.
DR. JOHANNES EMIL KUNTZE
A. O. PROFESSOR DER RECHTE A. D. UNIVERSITÄT LEIPZIG
INSTITUTIONEN UND GESCHICHTE DES RÖMISCHEN RECHTS
ERSTER BAND
CURSUS DES RÖMISCHEN RECHTS

Der Staat hat eine politische Ordnung, und deswegen hat Staat mit Rechtsstaatlichkeit überpositiven Rechts  und Tranzendensbezug nichts zu tun.
§ 1 der Einleitung: Recht wird nur praktiziert durch den Geist des Menschen.
Art. 41 G, Das Gebiet ist durch die Verwaltung in Länder aufgeteilt. Länder Kompetenz.
Wenn du die BRD zu einem Fall befragst wird sie dich immer auf die Länder verweisen, die Länder machen die Justiz, die BRD ist nur der Justiziar der Länder. Wenn 2 Länder sich nicht einig sind, kann die BRD regulierend eingreifen.
Eine Stadt oder ein Land ist aber kein Staat.

Wenn wir uns allein auf das geltende innerdeutsche Staatsrecht beziehen kann man folgendes feststellen:
1. Das System BRD hält sich an seine eigene Verfassung, das GG.
2. Es ist durch Wahlen legitimiert, weil die Bevölkerung nicht den Versuch unternimmt, das System durch Wahlen zu ändern sondern die herrschenden Parteien bestätigt indem es sie wählt oder gar nicht wählt. Das gilt für den gesamten Zeitraum, seit Gründung der Länder nach 1945.

Mit „innerdeutsches [i]Recht[/i]“, hier ist nicht überpositives Recht gemeint, es ist positives Recht gemeint, Recht was aus Gesetzen hervorgeht. Gesetze werden bestimmt aus dem überpositiven Recht, welches immer psotive Gesetze bricht.. Nicht umgekehrt
Auch ein Insichgeschäft ist höchstens infantil, kann aber nicht überpositiv wirken.

Die verfassungsgebende Versammlung ist die Gewalt die von der Macht des Volkes bestimmt wird. Nur der Mensch hat die Macht inne.
Beispiel: Wenn Ich in Mich gehe, kann Ich Mir selber auch immer Recht geben, überall wo ich will, das heißt aber nicht das das was mit der Außenwelt zu tun hat.

Daß das System sich an seine Grundordung das GG hält, das können wir doch jetzt bitte ad acta legen. Wenn die BRD sich an das GG halten würde, müßte sie ja, daß was dort schwarz auf Weiß steht auch umsetzen, es gibt hier in den Schulen aber keine Bildung in Menschenrechten, es gibt keine Umsetzung der Menschenrechte und keine wirksame Beschwerde Möglichkeit. Ganz im Gegenteil.

Das es innerhalb des Systems Möglich ist ein Wahl zu vollziehen, ist keine legitimierung des Volkes für das GG oder sonst was.
Des weiteren sind die Parteien die Gewählt werden immer unverantwortlich PartG §37
Die Parteien können ja nicht als Verantwortungslose Vereine mit absoluter Macht [b]über[/b] dem Volke handeln, wenn sie gleichzeitig [b]vor dem Volk[/b] Verantwortung haben sollen. Wie soll das gehen? Sie sind also durch das Volk legitimiert verantwortungslos als gewählte Vereine über das Volk zu herrschen?

Nein, das System selber wurde ja nicht legitimiert sondern aufgepflanzt und die Menschen in ein System verrückt.
Es ist daher auch logisch, daß sie nicht als Staatsvolk agieren können, denn sie sind für das System nur vorgefunden.

Ich spreche den Menschen oder das Volk doch nicht frei von Verantwortung, ganz im Gegenteil. Ich sage sogar, das wir die volle Verantwortung für alles haben was bis jetzt passiert ist.

Wir sollten eben begreifen, daß wir diese Verantwortung zu tragen haben, und wir als Menschen es sind die daran was ändern können und müßen. Daher nützt es nichts um den heißen Brei zu reden. Man muss klar auf seine Freiwerdung hinarbeiten und wenn man nichts dafür tut und aufgibt bevor man angefangen hat, ist man höchstens der zufriedene Sklave.


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