Finally back to the Reich:
Interessant!
Dann ist daß Deutsche Reich also laut der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Juli 1973 Nicht tot sondern liegt praktisch im Koma und wird juristisch solange von der BRD vertreten. Demzufolge ist daß Reich noch da, aber liegt derzeit im Dornröschenschlaf. Na mal sehn wann der Kuß von dem Prinzen kommt. 😉
1. Nein, Du hast, dank der "Reichsdeppen" wie viele andere auch, nur das halbe Zitat im Kopf. Im Originaltext heisst es:
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, [b]daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist[/b]; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, [b]ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.[/b] Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
[b]Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert[/b] […]. [b]Die Bundesrepublik Deutschland ist also[/b] nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern [b]als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“,[/b] – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Diese Entscheidung als Beweis für die Existenz des Reiches neben der BRD heranzuziehen ist daher unzulässig, und dass das von den Reichsideologen gemacht wird trägt sehr dazu bei, dass ich und andere diese Menschen wenig ernst nehmen. Abgesehen davon, dass es mich nach wie vor wundert, dass diese Leute dem BVerfG überhaupt das Recht zusprechen, sowas zu entscheiden, wo sie doch sonst die ganze BRD als unrechtmässiges Konstrukt ansehen. Das zeigt eben sehr schön die Irrationalität ihrer Argumentation.
2. Es geht dabei um das 1871 gegründete Reich. Dieses Reich ist in meiner Augen nicht gerade der ideale Staat gewesen. Die Reichsideologen beziehen sich häufig auf die Weimarer Republik - deren Verfassung war ihrer Ansicht offenbar rechtmässig, obwohl genauso von aussen aufoktroyiert, auch hier wieder ein schöner Widerspruch. Die Weimarer Republik unterscheidet sich von der BRD aber nicht so krass, dass man sagen könnte diese Verfassung sei viel besser gewesen, anders gesagt, diese Land könnte faktisch mit beiden Verfassungen genau gleich aussehen, was die Lebenswirklichkeit der Menschen betrifft.
3. Es ist gelinde gesagt eine Schande, den Begriff des Reichs durch derart kleinliche formaljuristische Zänkereien in den Schmutz zu ziehen. 😉
Das Reicht braucht keine BundesVerfassungsRichter die irgendwas feststellen, es braucht keine querulantischen Frührentner die das was die BundesVerfassungsRichter schreiben nicht verstehen und missinterpretieren und ich fürchte das Reich braucht auch nicht ein paar Freaks, die sich in Internetforen wegen diesem Blödsinn herumstreiten.
Das Reich hat Anspruch auf unbegrenzte Herrschaft, räumlich wie zeitlich. Entweder es kommt oder es kommt nicht.
Das Reich hat Anspruch auf unbegrenzte Herrschaft, räumlich wie zeitlich. Entweder es kommt oder es kommt nicht.
Naja dafür treten die "Reichsdeppen" ja auch ein. Um das Bewußtsein für die Existenz zu wecken, wobei es eher derzeit ein Erhalt der Erinnerung ist. Mal davon ab das es auch nur im Recht geht etwas für Tot zu erklären und Gleichzeit zu sagen es sei noch da.
zu 1+2.
Ich denke es wäre insoweit sinnvoll das auch einer etwas anderen Perspektive zu sehen. Gäbe es das Deutsche Reich noch. So würde die BRD gleichzusetzen sein von Ihrem Verhalten her wie die BRD zu einem Bundesland (z.B. Hessen) Es ist daher auch kein Widerspruch wenn das BVG (mal Abgesehen vom Namen) also Artikel umsetzt. Die müssen aber dann nicht vom DR gebilligt werden (wie etwa die Todesstrafe von Hessen keine Anwendung mehr findet) so würden alle Artikel des jetzigen GG keine Anwendung mehr finden würde das DR handlungsfähig sein. Die Rechtssprechung des BVG ist also nicht ausgeschlossen für das DR sie ist teilidentisch.
Was halt schwer ist will man die Uhr zurückdrehen auf eine Verfassung von 1871 etwa, müsste man jetzt beim Nachfolger des Kaisers anklingeln und mal nachfragen ob er seinen Thron besteigen will - so als oberster Monarch. Sich bei Ihm vors Haus zu stellen und Ihm nahezulegen ein Dokument in dem steht er verzichtet zu unterschreiben, hat natürlich auch nicht ganz den freiheitlichen Gedanken für sich. Insofern gibts da schon ein paar Schwierigkeiten allein der Umsetzung von Ansprüchen die sich ergeben wegen.
zu 3. Das Reich ist aber für alle nur dann das gleiche wenn jeder nachlesen kann was es ist. Das nennt sich zu gut Deutsch Verfassung. Und so ne Verfassung ist eine Rechtsschrift. Da ist das formaljuristische Zänkespiel schon eine Ableitung von. Schließlich sollte es eineindeutig sein (um mal den mathematischen Begriff einzuflechten) was das DR tun und lassen darf. Wenn nicht ist der Willkür Tor und Tür geöffnet, mal davon ab das die Gesetze an sich Willkür repräsentieren, sind sie nicht aus Naturrecht abgeleitet, was wiederum das Grundproblem der meisten bisher gebastelten Verfassungen ist sie sind nicht stringent eine Ableitung von Naturrecht, sonder beinhalten Willkürliche Festlegungen. Wer das nicht glaubt muss eine Umschreibung wie alle Menschen sind gleich einfach mal auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.
Wir können natürlich lang drüber streiten, wie unfrei wir sind. Ich werfe den Menschen aber trotzdem vor, zu wenig zu tun. Anders ausgedrückt, wer sich über irgendetwas beschweren will, soll erstmal die politischen Freiheiten nutzen die er hat, danach sehen wir weiter.
Ich habe jemand mehrere Jahre dabei zugeschaut wie er aus der Unfreiheit herausgekommen politisch Freiheit verwirklichen wollte. Allein die Erfahrung zeigt das es nicht möglich ist und deswegen dieses System abzulehnen ist. Insoweit denke ich die Grundannahme dieses System wäre dazu geschaffen die Freiheit zu verwirklichen ist ein Trugschluss. Du magst eine andere Sichtweise haben, aber die revidiert nicht meine Erfahrung. Natürlich zwingt sie dich genauso wenig nun dich meinem Standpunkt unterzuordnen.
Ja natürlich ist das so, ich dachte ich hätte das klar gemacht.Aber das wissen doch die meisten Menschen nicht!!!
Sie glauben ja, sie hätten Freiheiten etwas zu ändern und versuchen es dennoch nicht. Warum? Sie sehen entweder die Missstände nicht oder halten sie nicht für so schlimm, das ist mein Vorwurf.
Das Argument "es bringt nichts" darf eben nur der benutzen, der weiss das es nichts bringt. Es ist keine Entschuldigen für die anderen, die gar nicht erkennen, dass was schief läuft.
Ich hatte deine Aussage eher dahingehend aufgefasst, als das du meinst es wäre auf politischen Weg möglich es zu ändern.
Zusatz: Ich hab mir nochmal dein Orginal angeschaut.
Das impliziert allerdings politische Betätigung. Also mindestens den Eintritt in eine Partei. Und um etwas zu ändern muss man eigentlich auch Funktionsteil der Partei sein, also nicht nur passiv an der Willensbildung teilnehmen sondern aktiv, was wiederum nur möglich ist wenn man nicht nur "Parteisoldat" sondern Befehlshaber ist also führt. Insoweit als das dies die Voraussetzung ist, muss man daraus schließen das nie genug Leute in diese Ebene aufsteigen in der Zeit wie es nötig wäre das alle die Erkenntnis sammeln, dass sie selbst als Funktionsträger nichts ändern. Es gibt zu wenig Positionen. Daraus folgt, dass dein Vorschlag für die Mehrheit aller Parteimitglieder im gegenwärtigen System in einer Partei gar nicht möglich ist. Was dazu führt, dass es nie zum Ereignis "danach sehen wir weiter" kommen wird. Erfüllbar ist der Umstand nur, wenn massiv neue Partein gegründet würden, welche die Beschränkung haben, dass sie a) eine Grundanzahl an Mitglieder haben müssen um an der Wahl zu Parlamenten teilzunehmen und b) Aufgrund der 5% Klausel des derzeitigen Wahlrechts ja ohnehin nicht mitgestalten können."wer sich über irgendetwas beschweren will, soll erstmal die politischen Freiheiten nutzen die er hat"
Kleine Rechnung: In der praktischen Konsequenz sind maximal 19 Parteien im Parlament möglich. Das bedeudet, dass sich ~44 Millionen Wahlberechtigte auf die Parteien verteilen. Also jede Partei etwa 2,3 Mille Parteimitglieder hätten. Diese 2,3mio müssten alle deinem Vorschlag nach irgend eine "entscheidende" Funktion haben in ihrer Partei um einmal zu sehen, dass sie nichts erreichen würden (wobei bei 19 Partein einparlament schon schwer koaliert um eine Regierung zu bilden, aber wir nehmen an es wäre hypothetisch möglich). Sagen wir die Parteiführung besteht aus 23 Posten um es einfach zu machen, dann müssten während einer derzeitigen Legislaturperiode 2,3 Mille auf 23 Ämtern einmal gesessen haben. also 100000 pro Amt. Eine Wahlperiode im Bundestag sind 4 Jahre = 1461 Tage = 35064 Minuten. Der Rechnung nach wäre also alle 2,8 Min ein Amtswechsel bei Ausschluss von Mehrfachwahl. oO
Man könnte nun auch sagen lass alle Menschen 78 werden und mit 18 gehen sie wählen das macht 60 Jahre pol. Engagement. Würde die Amtszeit auf 42,7 Minuten verlängern ohne Abzug der Zeit die die Delegierten brauchen um zu Wählen. Regiert würde da wohl auch eher weniger, weil man halt nur mit wählen der Parteiämter beschäftigt wäre. Außer man bekommt von vorn herein Verfassungsmäßig eine 3/4 Stunde Amtszeit in der Partei garantiert oder man wäre 5,8 Sekunden König von Deutschland dann ist der nächste dran.
Also die Hypothese im jetzigen System ist rein rechnerisch schon sehr humoristisch. 5 Sekunden König von Deutschland. Welchen Satz würde man sagen? Das ist doch die Frage. Wahlweise kann man auch die Frage stellen was wären deine letzten Worte, wenn du genau wüßtest wann du stirbst.
Arkas,
Ich kenne durchaus die Mängel, die dazu führen, dass jemand unverschuldet zum "Opfer" wird. Aber gerade deshalb ist es doch sinnvoll, das für sich selbst zu vermeiden.
Ja, natürlich vermeidet man das am besten, das beste wird wohl sein man bleibt den ganzen Tag im Bett, jeden Tag.
Es ging mir nur um die Personen, die diese Theorien aufgebaut haben und deren Schriften du gelesen oder deren Aussagen du gehört hast. Also um die Urheber dieser Theorien, den diese Personen sind das Ziel meiner Vorwürfe und ich vermute eben, dass Du nicht einer der Vorreiter dieser Bewegung bist, der das schon seit langen Jahren macht, sondern jemand der erst später dazu kam, einzig und allein darum ging es.
Deine Aussage ist doch immer noch die selbe. Dir fällt das schon auf?
Uranus32 schrieb am 27.10.12 um 18:09:38:Interessant!
Dann ist daß Deutsche Reich also laut der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Juli 1973 Nicht tot sondern liegt praktisch im Koma und wird juristisch solange von der BRD vertreten. Demzufolge ist daß Reich noch da, aber liegt derzeit im Dornröschenschlaf. Na mal sehn wann der Kuß von dem Prinzen kommt.1. Nein, Du hast, dank der "Reichsdeppen" wie viele andere auch, nur das halbe Zitat im Kopf. Im Originaltext heisst es:
Was ist denn jetzt genau falsch an dem Was Uranus sagte?
Die BRD ist eine Aktiengesellschaft, aufgepflanzt auf dem Deutschen Reich.
ace schrieb am 27.10.12 um 11:23:20:Du sagst Meine Fragen sind kleinlich? Dann weißt Du das die BRD kein Rechtsstaat ist?Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem Handlungen der Staatsgewalt an das Recht gebunden sind und nicht völlig willkürliche Entscheidungen getroffen werden können.
Die BRD ist deshalb völlig unzweifelhaft ein Rechtsstaat, weil die Behörden sich (in der Regel) an die in der BRD geltenden Gesetze halten.
Wenn man natürlich behauptet, die Gesetze seien alle nicht legal und die Behörden auch nicht, dann ist das hier kein Rechtsstaat, aber diese Behauptung teile ich eben nicht.
Du denkst das wirklich ja?
Ich habe echt Zweifel daran das Du das ernst meinst, Ich dachte Du hast Dich in der Richtung ausgebildet?
Du hast meine Prophezeiung dann schon wahrgemacht, natürlich könntest du jetzt noch beweisen das du nicht auf deiner Meinung bestehst...
Aber ehrlich gesagt rechne Ich nicht damit.
Wie siehst denn aus:
Könntest du dir vorstellen das du mit deiner Aussage ganz schön daneben liegst?
Können sie nicht, Sachen sind (nach deutschem Recht) körperliche Gegenstände. Ein Staat ist keine Sache.Jetzt habe ich Deine Fragen beantwortet und darfst mir gerne sagen, was Du daran anders siehst.
Ich glaube das Du dazu erst mal wissen müsstest was ein Rechtsstaat ist.
Daran erkenne ich, dass Du immer noch nicht verstanden hast, worum es mir geht. Ich bin schon vielen Dingen auf den Grund gegangen, vielen noch nicht, aber mit dem Thema hier bin ich schon durch, was ich daran merke, dass ich nur selten noch was neues darüber lese.
Du hast bis Dato das Thema ja auch noch nie verstanden, da du von der BRD so verbildet bist, daß es dir unmöglich ist das Thema wahrzunehmen. Genauso wie in 1984 Krieg Frieden ist, so ist hier Sklaverei Freiheit.
Damit hast Du völlig Recht, nur handelt es sich nicht um eine juristische Frage, sondern eine Frage der Machtverhältnisse bzw. des Geldes. Aber die meisten Menschen kennen die Grenzen ihrer politischen Entscheidungsfreiheit nicht, weil sie sie gar nicht austesten.
juristische Frage? Frage der Machtverhältnisse?
Das ist doch beides falsch, es handelt sich bei [b]der Macht [/b]um eine Frage [b]des Rechts[/b]. [b]Das Recht [/b][b]wird vom[/b] normalen [b]Menschen[/b] nur bislang [b]nicht benutzt[/b], es liegt brach. In der Zwischenzeit werden die Menschen beackert wie in Feldkulturen üblich.
Sie finden das offenbar auch noch so toll, das sie sich nicht für ihr Recht interessieren.
Fazit ist also: Der der die "Macht" hat, ist ein Lügner und Täuscher, aber er kann nur solange die Stellung halten wie sein gegenüber sich [b]belügen lässt.[/b]
Das ist doch beides falsch, es handelt sich bei der Macht um eine Frage des Rechts.
öhm nö. Macht ist was anderes, aber da sieht man schön was so alles als Macht durchgeht.