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Deutsches Reich - Immernoch da???

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(@werjo)
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Artikel 7

(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Auszug 2+4: Für mich klingt das eindeutig. Außerdem wurde im 2+4 Vertrag deutlich gesagt, dass es eine abschließender Vertrag ist. Und warum sollte Deutschland intresse daran haben mit irgendjemanden jetzt noch einen Friedensvertrag auszuhandeln?


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 ace
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(@ace)
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Beigetreten: Vor 23 Jahren

Artikel der den Selim Sürmeli weiter beleuchtet und was er macht.
http://brd-schwindel.info/der-weg-zur-freiheit-zum-frieden-in-deutschland-und-in-der-welt/

Die Seite enthält ein gutes Informationsarchiv für das Thema.
Bitte lesen!
http://brd-schwindel.info/downloads/


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(@iloveubabe)
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Beigetreten: Vor 16 Jahren

Auszug 2+4: Für mich klingt das eindeutig. Außerdem wurde im 2+4 Vertrag deutlich gesagt, dass es eine abschließender Vertrag ist.

Der 2+4 Vertrag ist auch nichts weiter als ein Absichtserklärung. Und sicher haben wir soviel Souveränität in äußeren Angelegenheit, dass wir schon wieder in den Krieg ziehen im Namen der Freiheit in Afghanistan, wa? Das ist der Wille der Mehrheit der Deutschen gewesen, wa?

Mal davon ab die Souveränität aus diesem Vertrag abzuleiten ist ja schön und gut, aber es steht nur auf dem Papier! Und es ist bei weitem kein Friedensvertrag, den wäre es einer stünde es auch so da. Sollte ja wohl allgemein üblich sein, das der Vertragszweck auch die Vertragsart bestimmt und damit ausgewiesen wird.
Im übrigen sieht man ja allein an der Anzahl exteritorialer Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet, wieviele Einrichtungen der Siegermächte aufgelöst wurden.
Die innere Souveränität wie zum Beispiel Geldpolitik ist wohl nen gutes Beispiel. Der 2+4 Vertrag ist von 1990. Und 1990 ging es auch mit dem Euro los. Dann passt auch gut ins Bild was verheugen über die EU sagt. Soviel zu lächerlichen vollen Souveränität.

Und warum sollte Deutschland intresse daran haben mit irgendjemanden jetzt noch einen Friedensvertrag auszuhandeln?

Ich empfehl dir mal die Doku Hitlers Krieg Was Guido Knopp verschweigt - Warum sollte Deutschland ein interesse haben? Vielleicht, weil es das interesse der Deutschen "vertreten sollte", unter anderem auch das derer die aus ihrer Heimat vertrieben wurden? Aber wie soll die Regierung diese Position auch vertreten, wenn es doch nicht dem Wille der Deutschen unterworfen ist, sondern nur ein Verwaltungszone darstellt, weil es eben nicht souverän ist.


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Beiträge: 572
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(@werjo)
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Beigetreten: Vor 16 Jahren

Is doch wurscht ob es ein Friedensvertrag ist oder nicht. Der 2+4 Vertrag ist keine Absichtserklärung sondern ein Völkerrechtlicher Vertrag zwischen mehreren Staaten. Was darin steht ist verbindlich. Er betont auch besonders die friedliche Interaktion zwischen den alliierten und der BRD. Was soll denn da noch in nem Friedensvertrag stehn? Mit Polen und der der ehemaligen Teschesslowakai hat die BRD auch schon in früheren Verträgen festgelegt das jedwede Interaktion friedlich ist.

Was soll denn da noch in einen Friedensvertrag rein?

Und das ist deine Meinung, dass Deutschland noch einen Friedensvertrag benötigt. Daraus kannst du aber nicht schließen das die Mehrheit das will.


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Beiträge: 968
 Ilum
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(@ilum)
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Beigetreten: Vor 17 Jahren

Ihr dreht Euch im Kreis,
ich dachte es wäre inzwischen geklärt das Teile des Überleitungsvertrages trotz 2+4 bestand haben:

"
3. Folgende Bestimmungen das Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft: Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis" .... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie Absätze 3, 4 und 5 Artikel 2 Absatz 1 Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1 und 3 Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8

Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs

Sechster Teil: Artikel 3 Absätze 1 und 3

Siebenter Teil: Artikel 1 Artikel 2

Neunter Teil: Artikel 1

Zehnter Teil: Artikel 4

Das sind Artikel die untr andeem mit direkt mit der Besatzung zu tun haben, man nennt 2+4 deswegen auch "Versteinertes Besatzungsrecht".

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages
von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom27./28. September
1990 ...« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, dass
die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen
Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter
Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.
"


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