@ jumbo
Die Argumentation wird überhaupt nicht uferlos, Du weichst lediglich der Tatsache aus, dass Deine Interpretation völkerrechtlich unmöglich ist.
Es gibt keine Völkerrechtssubjekte die weder Staat noch Int.Org. sind. Sowas kann auch nicht allein faktisch entstehen, selbst wenn das irgendjemand gerne hätte, sowas wäre völlig neu und genau deshalb müsste das von allen anerkannt werden.
Das deutsche Reich existierte ohne wenn und aber, die Neugründung BRD war definitiv nicht sein Nachfolger oder mit ihm identisch.
Das haben die Gründungsväter ausdrücklich ausgeschlossen.
Aha, wenn das BVerfG 73 feststellt, das Reich sei mit der BRD identisch dann ist das die Rechtsauffassung eines Staates und völkerrechtlich unerheblich.
Wenn aber die Gründerväter der BRD - nach Deiner Meinung - das Völkerrecht komplett umgestalten indem Sie eine Konstrukt BRD gründen, das zwar über einen (Groß)teil des Gebietes und Volkes des Reiches verfügt aber weder dessen Nachfolger noch mit ihm identisch sein will dann soll man diese Neuerung einfach so hinnehmen?
Wenn ich mit einer Frau zusammenlebe, Kinder habe, sie meine Frau nenne, wir zusammen wohnen, dann ist das kein konkludenter Wille, nach dem man uns verheiratet nennen darf.
Der konkludente Wille ist, dass wir genau das nicht wollen und deshalb nicht beim Standesamt waren.
[b]Deshalb hat der juristische Akt das Primat vor einer Handlungsinterpretation.[/b]
Völlig richtig. Aber was eine Heirat ist ist gesetzlich sehr genau definiert, da gibt es keinen Spielraum für Interpretationen.
Du behauptest, man hätte irgendwann anerkennen müssen, dass das Reich die BRD sei und da man es ausdrücklich nicht getan hat muss man daraus wohl schliessen, dass die Alliierten das eben nicht anerkennen wollten.
Diese Argumentation hat durchaus was für sich, ist logisch und juristisch auch denkbar.
Problem ist nur, dass auch die Alliierten nicht das Recht haben, Völkerrecht einfach so umzugestalten. JEDER muss sich entscheiden, ob er die BRD als identisch mit dem Reich ansieht oder als dessen Rechtrsnachfolger, weil das Völkerrecht keine anderen Optionen bietet.
Wie bewertest Du denn die Tatsache, dass die BRD unzählige Verträge des Reiches erfüllt hat und dass alle Vertragspartner damit einverstanden waren?
dass Deine Interpretation völkerrechtlich unmöglich ist.
Wo interpretiere ich was.
Ich habe aufgezeigt, was 1949 der Status war.
Wenn du nachweisen kannst, dass die Neugründung BRD 1949 identisch mit dem Reich war, nur zu.
Da wärst Du dann der erste. Aber ich muss nicht alles kennen. Nur, wenn Du das nicht kannst, dann behaupte es auch nicht mehr, das die Existenz DR und BRD nicht geht.
Aha, wenn das BVerfG 73 feststellt, das Reich sei mit der BRD identisch dann ist das die Rechtsauffassung eines Staates und völkerrechtlich unerheblich.
Genau so ist das.
[i]Diese staatsrechtlichen Beurteilungen durch die Bundesrepublik bzw. ihre Organe hatten allerdings nur insofern Bedeutung für die völkerrechtliche Frage nach der Rechtslage des Deutschen Reiches, als dass damit die Rechtsauffassung der Bundesrepublik dargelegt war [/i]
Anders geht es rechtsstaatlich auch gar nicht. Einen Anspruch zu erheben kann niemals die Begründung sein, ihn auch ausüben zu dürfen.
Wenn aber die Gründerväter der BRD - nach Deiner Meinung - das Völkerrecht komplett umgestalten indem Sie eine Konstrukt BRD gründen,
Sie haben nichts umgestaltet. Die Gründung der BRD sollte die Basis sein, Deutschland wieder zu organisieren. Als Basisapparat. Der kalte Krieg hat dann daraus, zusammen mit der DDR einen Status Quo gemacht.
Aber was eine Heirat ist ist gesetzlich sehr genau definiert, da gibt es keinen Spielraum für Interpretationen.
Genau. Deshalb interpretiere ich auch nicht.
Ich nehme Dokumente als das was sie sind und philosophiere nichts rein. Eine Fahrerlaubnis kann nicht für eine Heiratsurkunde herhalten und der 2plus4 zum Beispiel nicht für einen Friedensvertrag.
Einen Friedensvertrag können nur Kriegsparteien abschließen. Weil sie es waren oder legitimiert werden, für eine solche Kriegspartei zu sprechen.
Und damit beantwortet sich auch das
Problem ist nur, dass auch die Alliierten nicht das Recht haben, Völkerrecht einfach so umzugestalten.
Brauchen sie nicht. Sie entscheiden als Besetzer des DR und ausgewiesener Rechteinhaber DR, wie mit ihm verfahren wird.
Insbesondere entscheiden sie, wenn sie als Vertragspartner in einem Friedensvertrag als Kriegspartei und Vertragspartner legitimieren um mit ihm selbigen abzuschließen.
Das ist völkerrechtlich völlig ausreichend und konform.
Und dann wäre der Deckel drauf, auf dem Thema DR.
So aber ist das DR eine Krücke, die, wie eine Vorratsgründung bei Unternehmen, als Mantel im Schrank hängt, und irgendwann für irgendwas rausgeholt und instrumentalisiert wird bzw. werden kann.
Ich versuche mal das zusammen zu fassen:
Du behauptest, die Alliierten hätte mit ihrem Verhalten die Situation geschaffen, dass das DR eben noch immer neben der BRD existiert.
Falls ich Dich da falsch verstanden habe korrigiere mich.
Ich behaupte, dass sie dazu gar kein Recht hatten. Natürlich hatten sie als Siegermächte gewisse Rechte und Aufgaben.
Aber die Schaffung eines Phantomstaates steht Ihnen nicht zu, weil so etwas völkerrechtlich nicht vorgesehen ist. Selbst wenn sie wollten und selbst wenn sie es hoch offiziell erklärt hätten, dann wäre das schlichtweg hinfällig. Sie würden also nichtmal gegen Völkerrecht verstoßen, es wäre einfach nur im wahrsten Sinne des Wortes "nichts".
Rein theoretisch kann man so etwas zwar schon einführen, aber das müsste wesentlich klarer fomuliert sein und zudem müsste es sich in der Welt erstmal durchsetzen, dass sowas überhaupt möglich ist. Da Du das aber in keinem Kommentar und in keinem Aufsatz oder Lehrbuch finden wirst existiert diese Rechtsauffassung gar nicht und ist weit entfernt davon allgemein anerkannt zu sein.
Anders formuliert: Wenn irgendwann in Zukunft tatsächlich ein Staat behaupten würde das DR existiere noch und dieser Staat damit irgendwas begründen will oder was auch immer tun will, dann würde dieser Staat mit seiner Rechtsauffassung total alleine da stehen. Alle Völkerrechtler, nicht nur in Deutschland, würden sagen das geht nicht, solche Völkerrechtssubjekte gibt es nicht.
Manche würden die Meinung vertreten die BRD sei das Reich, andere würden vielleicht sagen das Reich sei untergangen und die BRD Rechtsnachfolger aber keiner würde auch nur eine Sekunde darüber nachdenken, ob das Reich nicht doch noch daneben existieren könnte.
Selbst wenn Du also der Meinung bist, man müsse die Verträge so lesen, dann kämst Du (oder der jeweilige Staat) damit nicht durch weil alle anderen anderer Meinung sind.
Völkerrecht ist eben sehr wenig kodifziert, selbst die 3-Elemente-Lehre was ein Staat ist ist nur Gewohnheitsrecht. Wenn also alle Völkerrechtler die Situation anders interpretieren als Du, dann schaffen sie damit Völkerrgewohnheitsrecht, und dazu gehört es eben, dass solche Phantomstaaten nicht existieren.
Diese letzten beiden Absätze sollen nur erklären, was passieren würde, wenn tatsächlich mal ein Staat sowas behaupten würden.
Und wer denn sonst als die BRD hat das Recht sich mit dem DR als identisch zu erklären oder nicht?
Die Aussage von Schmid ist klar. Wir wollen keinen neuen Staat gründen sondern nur einen Teil des Staates neu organisieren. Damit hat er doch auch schon klar gesagt, dass sich die BRD mit dem DR als identisch ansieht und einen Teil davon durch die Neuorganisation wieder Handlungsfähig macht. Allerdings auch nicht als Subjekt weil ja die Besatzer noch ein Wörtchen mitzureden hatten. Bis 1990 war die Staatsgewalt aufgeteilt auf die bundesregierung und sagen wir mal das Wohlwollen der Besatzer. Aber es war ja immer das Ziel Deutschland als Ganzes wieder vollkommen Handlungsfähig zu machen. Da kam halt der Kalte Krieg dazwischen.
Aber mit 2+4 hat das gesamte Deutschland seine Souveränität zurückerlangt in allen Beziehungen also Außen und Innenpolitisch. Außerdem wurde durch die Behandlung "anstatt eines Friedensvertrags" der Anspruch auf die restlichen Gebiete für Nichtig erklärt. Außerdem wurden noch andere Themen vertraglich geregelt. Der 2+4 Vertrag zählt im übrigen zu den völkerrechtlichen Verträgen. Und da steht klar drinne, dass Deutschland seine volle Souveränität wiedererlangt und damit auch die Staatsgewalt. Auch das Staatsgebiet wird im 2+4 Vertrag vertraglich festgelegt. Das Staatsvolk wird über das GG und das Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Damit ist die BRD völkerrechtlich ein Staat.
Die Frage der Identität ist nun: Wer hat das Recht die Identität BRD DR völkerrechtlich wirksam zu machen. Und ich behaupte mal das darf nur die BRD. Bzw als die BRD noch nicht die volle Souveränität hatte die BRD Staatsgewalt die aus Regierung und dem Einfluss der Besatzer bestand. Die haben aber net rumgemoppert als das Bundesverfassungsgericht diese erklärt hatte. Ergo ist es völkerrechtlich nicht zu beanstanden. Anders wäre es wenn du mir jetzt einen Völkerrechtlichen Vertrag oder irgendwas anderes aus dem Völkerrecht zeigst, dass das Gegenteil behauptet.
Ich konnte dazu jedenfalls nix finden.
@ arkas
da bist du aber jetzt sehr allgemein um den großen teich gerudert.
wie wollen wir zwei da konkret schlauer werden?
abgesehen davon, dass ich dir auch in den allgemeinen behauptungen nicht folgen kann, denn die probleme die du aufzeigst, gibt es nicht, schaffen wir ja so keine informationslage.
also, dein zentrales argument ist, dass irgendwie nicht sein kann, das DR und BRD getrennt betrachtet werden können.
ok, dann weise es nach. wie gesagt, ich kenne nicht alles.
dann gilt das auch für 1949.
nach deiner vorstellung muss ja die brd bereits 1949 mit dem DR identisch sein.
woraus ergibt sich das?
ich will dich ja nicht ignorieren, aber deine flapsige art zeigt mir, dass du vom thema wenig ahnung hast aber unbedingt auch mal mit dem löffel im kochtopf rumrühren willst. so aus prinzip, im internet zusammengeborgt, schlau sein.
was soll mir das bringen?