[b][size=14]Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich (10.02.2009)[/size][/b]Obwohl der Europäische Gerichtshof die von schwarz-rot beschlossene EG-Richtlinie zur verdachtslosen Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) vorerst nicht für nichtig erklärt hat,[url= http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=de&num=79909789C19060301&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET ][1][/url] bleibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Initiator der Verfassungsbeschwerde optimistisch.
"Die Entscheidung betrifft nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und hat die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung nicht zum Gegenstand", sagt Werner Hülsmann FIfF-Vorstandsmitglied und aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer/innen haben bereits beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt."Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: "Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Vorratsdatenspeicherung, Computerspionage und Kfz-Massenabgleich zeigen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert: SPD, CDU und CSU müssen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufheben und sofort den neuerlichen Plan stoppen, Anbieter zur anlasslosen Surfprotokollierung im Internet zu ermächtigen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.
Allgemein ist ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossener Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen dringend erforderlich. Eine "systematische Evaluation" fordert inzwischen selbst der Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung mit der Begründung, "ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen".[url= http://www.bmj.bund.de/files/-/1485/2.%20Periodischer%20Sicherheitsbericht%20Langfassung.pdf ][2][/url] Nach den spektakulären Verfassungsbrüchen der Bundesregierung in den letzten Jahren (Lauschangriff, Luftsicherheitsgesetz, Europäischer Haftbefehl, Vorratsdatenspeicherung) brauchen wir zudem eine unabhängige Grundrechteagentur, die alle Gesetzesvorhaben schon im Planungsstadium auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten begutachtet.
Bis zur endgültigen Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung rät der Arbeitskreis, sich wirksam vor einer Aufdeckung seiner persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:
1. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
2. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste für sensible Aktivitäten im Internet.
quelle: [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/298/1/lang,de/ ]vorratsdatenspeicherung.de[/url]
hi
hier eine auflistung der top staaten in sachen elektronische überwachung 2008. deutschland befindet sich auf platz 10 von 52 staaten, welche von der sicherheitsfirma cryptohippie überprüft wurden.
Here are the 52 states and their rankings:
1. China (China)
2. North Korea (Nordkorea)
3. Belarus (Weißrussland)
4. Russia (Russland)
5. United Kingdom: England & Wales
6. United States of America (USA)
7. Singapore (Singapur)
8. Israel (Israel)
9. France (Frankreich)
10.Germany (Deutschland)
11.Malaysia (Malaysia)
12.Ireland (Irland)
13.United Kingdom: Scotland
14.Netherlands (Niederlande)
15.South Korea (Südkorea)
16.Ukraine (Ukraine)
17.Belgium (Belgien)
18.Australia (Australien)
19.Japan (Japan)
20.New Zealand (Neuseeland)
21.Austria (Österreich)
22.Norway (Norwegen)
23.India (Indien)
24.Italy (Italien)
25.Taiwan (Taiwan)
26.Denmark (Dänemark)
27.Hungary (Ungarn)
28.Greece (Griechenland)
29.Canada (Kanada)
30.Switzerland (Schweiz)
31.Slovenia (Slowenien)
32.Poland (Polen)
33.Finland (Finnland)
34.Sweden (Schweden)
35.Latvia (Lettland)
36.Lithuania (Litauen)
37.Cyprus (Zypern)
38.Malta (Malta)
39.Estonia (Estland)
40.Czech Republic (Tschechien)
41.Iceland (Island)
42.South Africa (Südafrika)
43.Spain (Spanien)
44.Portugal (Portugal)
45.Luxembourg (Luxemburg)
46.Argentina (Argentinien)
47.Romania (Rumänien)
48.Thailand (Thailand)
49.Bulgaria (Bulgarien)
50.Brazil (Brazilien)
51.Mexico (Mexiko)
52.Philippines (Philippinien)
quelle: [url] https://secure.cryptohippie.com/pubs/EPS-2008.pdf [/url]
[b][size=14]Internationales Ranking enthüllt: Deutschland ist ein Überwachungs-Polizeistaat[/size][/b]
Michael GrandtDas so demokratie- und bürgerfreundliche Deutschland gehört zur Weltspitze bei der elektronischen Überwachung und liegt weit vor Staaten wie der Ukraine, Indien oder Südkorea.
[...]
Für den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, stellt das Ranking keine allzu große Überraschung dar. Ganz im Gegenteil, diese Ergebnisse würden gut ins Bild passen und bestätigen, dass die Bundesrepublik in Sachen elektronischer Überwachung bereits einige bedenkliche Entwicklungen vorzuweisen habe. »Wir sind zwar nicht Weltmeister, was die elektronische Bürgerkontrolle betrifft, immerhin gehören wir in dieser Hinsicht aber zur Weltspitze. Vor allem mit der viel diskutierten Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland einen Schritt vollzogen, der von anderen EU-Ländern noch nicht gewagt worden ist« (1), stellt Weichert fest.
[...]
Verschiedene Faktoren trugen zum Ranking bei, u.a.:
• Welche Angaben muss man bei der Einreise in das jeweilige Land machen?
• Kann der Staat Finanztransaktionen seiner Bürger kontrollieren?
• Gibt es Gesetze gegen Verschlüsselungstechniken?
• Speichert der Staat die Daten seiner Bürger?
• Wie lange speichert der Staat die Daten?
• Wie kontrolliert der Staat die Daten?
• Gibt es eine »Vorratsspeicherung« von Daten?
• Müssen Internetprovider staatlichen Stellen Auskunft geben?
• Speichert der Staat auch Telefondaten?
• Werden Handy-Daten gespeichert?
• Erhalten staatliche Stellen Einblick in medizinische Unterlagen?
• Kann der Staat Daten beschlagnahmen?
• Gibt es Rechte, mit denen sich der Bürger gegen die Willkür des Staates schützen kann?
• Gibt es eine Grenze zwischen Polizei und Geheimdienst?
• Überwacht der Staat private Computer? (3)[...]
quelle: [url= http://info.kopp-verlag.de/news/internationales-ranking-enthuellt-deutschland-ist-ein-ueberwachungs-polizeistaat.html ]info.kopp-verlag.de[/url]
grüße, zak
[b]Bedenkliche Übermittlung von persönlichen und biometrischen Daten an die USA[/b]
Telepolis vom 28.05.09 (Auszüge):
"Teilweise automatisiert und ohne ausreichende Kontrolle, geschweige denn Datenschutz, will die Bundesregierung Daten zur Prävention "schwerwiegender Kriminalität" mit den USA austauschen – wenn dies der Bundestag nicht verhindert..."
"...Mit der Übermittlung der Daten wird aber auch der Datenschutz unterlaufen, weil dieser bekanntlich in den USA auch nach dem Antritt der Obama-Regierung nicht verbessert wurde. Die Kontaktstelle für die automatisierten Abfragen ist in Deutschland das BKA, für den Datenschutz ist die US-Behörde zuständig, die den Abruf verlangt, was heißt, die deutsche Regierung stellt es den US-Behörden letztlich anheim, was sie mit den Daten macht..."
"...Peter Schaar, der Bundesbeaufragte für Datenschutz, [extern] warnte schon letztes Jahr – und bislang vergeblich - in einem Interview davor, den US-Behörden automatisiert Zugriff auf DNA- oder Fingerabdruckdateien einzuräumen..."
(Quelle: [url= http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30413/1.html ]heise.de[/url])
[b]Fragwürdige Überwachung - Automatisierte Kennzeichenerfassung - Bundesländer ignorieren Urteil[/b]
auto motor und sport vom 05.06.09 (Auszug):
"Die Schelte der Verfassungshüter war unmissverständlich: Ein flächendeckender Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdatenbanken darf nicht ohne konkreten Anlass oder Verdacht erfolgen. Dies wäre eine neuartige Eingriffsmöglichkeit in das Persönlichkeitsrecht.
Erstellung von Bewegungsprofilen wäre möglich
Zudem warnten die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil vom 11. März vorigen Jahres eindringlich vor Einschüchterungseffekten, dem Eindruck ständiger Kontrolle und einer Gefährdung der Unbefangenheit im Verhalten der Bürger - etwa wenn die Teilnahme an Versammlungen oder Bürgerinitiativen über die Kennzeichenerfassung dokumentiert und sogar die Herstellung von Bewegungsprofilen denkbar wäre. Das hatte gesessen und sollte jene in die Schranken weisen, die Millionen Autofahrer unter Generalverdacht stellen.
Das so genannte Kennzeichen-Lesesystem diente in acht Bundesländern seit 2006 dazu, automatisierte Fahndungen ohne konkreten Anlass durchzuführen. Autofahrer merken von alldem nichts: Videokameras - entweder am Straßenrand postiert oder in Zivilstreifen versteckt - scannen das Nummernschild, und die Buchstaben-Zahlen-Kombination wird im Polizeicomputer gerastert. Hessen hatte die neue Fahndungs-Technik besonders massiv vorangetrieben und neun der rund 300.000 Euro teuren Geräte auf Lauer-Einsatz geschickt..."
(Quelle: [url= http://www.auto-motor-und-sport.de/service/autokennzeichen-ueberwachung-fragwuerdige-ueberwachung-1324438.html ]auto-motor-und-sport.de[/url])
Morgen mündliche Verhandlung vor dem BVerfG, hier ein Blogeintrag dazu:
Und seit heute wissen wir, dass die Vorratsdatenspeicherung, wie sie die Bundesregierung praktiziert, gegen das Grundgesetzt verstößt. Alle Daten sind auf Anweisung des Bundesverfassungsgericht sofort zu löschen! 🙂
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html
(Welcher Verschwörungstheoretiker hätte das gedacht.)