hi
aus der pressemitteilung des bvg kann man mehr herauslesen:
[7] Die heutige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/pm_37-08.pdf
hier nen kurzer ausschnitt:
Der Antrag der Beschwerdeführer, § 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweis Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung von § 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung regelt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur modifiziert zu. Aufgrund eines Abrufersuches einer Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch betimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen ist von einer Über mittlung der Daten einstweilig abzusehen. Im Übrigen lehnte der Erste Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab; insbesondere lehnte er die Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKGm der allein die Speicherungspflicht für Daten regelt, ab.
sprich: die datenspeicherung findet statt, der zugriff wurde aber stark eingeschränkt.
grüße, zak
was aktuelles von [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/236/79/lang,de/ ]Stoppt die Vorratsdatenspeicherung![/url]
[b][size=16]Bürgerrechtler: Vorratsdatenspeicherung wird gestoppt werden (30.06.2008) [/size][/b]Zu der morgen, am 1. Juli in Luxemburg stattfindenden Verhandlung [1] des Europäischen Gerichtshofs über Irlands Nichtigkeitsklage [2] gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
Wir gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in den nächsten Monaten für nichtig erklären wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Folge eine "umfassende Prüfung" des deutschen Umsetzungsgesetzes "am Maßstab der deutschen Grundrechte" angekündigt. [3] Auf dieser Grundlage sind wir zuversichtlich, dass unsere Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Totalerfassung unseres Kommunikations- und Bewegungsverhaltens Erfolg haben wird. In der Zwischenzeit können sich besorgte Bürger nur durch Verwendung nicht auf den eigenen Namen registrierter, vorausbezahlter Handykarten und durch Einsatz von Internet-Anonymisierungsdiensten vor der Gefahr einer missbräuchlichen oder fahrlässigen Offenlegung ihrer Daten schützen.
"Es ist beschämend, dass unsere Politiker in der heutigen Neogesetzgebung verantwortungslose Gesetze scheinbar auf Probe beschließen. Die Gerichte müssen, als letzte Gewalt, immer häufiger die Notbremse ziehen", kritisiert Suat Kasem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Bonn. "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist für unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls maßgebend. Sollte die Richtlinie fallen, wäre auch der Weg für das Bundesverfassungsgericht frei, die Umsetzung in Deutschland zu kippen."
"Nach wie vor wäre es mir am liebsten, wenn die Politik das Urteil nicht abwartet, sondern das Gesetz aus einem Erkenntnisprozess heraus kippt", kommentiert padeluun vom Arbeitskreis. "Denn sonst haben wir einfach weiter ein Politik-Problem: Wir werden von Repräsentanten vertreten, die in der Kommunikationsgesellschaft noch nicht angekommen sind und anscheinend nicht verstehen können, welchen Mist sie da beschlossen haben."
Mit Blick auf den neuerlichen Vorschlag der EU-Kommission zur verdachtslosen Aufzeichnung sämtlicher Flugreisendendaten [4] ergänzt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis: "Zumindest muss der Bundestag Lernfähigkeit zeigen und die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung auf EU-Ebene verhindern. Die bloßen Abschwächungsforderungen von Bundesregierung und Bundesrat führen direkt in den nächsten Verfassungsverstoß. Auch auf internationaler Ebene darf es keine grundrechtsfreien Räume geben."
Während der Geltung der Vorratsdatenspeicherung rät der Arbeitskreis Bürgerinnen und Bürgern, sich wie folgt vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:
1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises. [5]
Hintergrund:
Nach einem von SPD und Union beschlossenen Gesetz ist seit Jahresbeginn nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden hat und an welchem Ort er sich dabei aufgehalten hat. Ab spätestens 2009 muss auch die Nutzung von E-Mail, Internet und Anonymisierungsdiensten protokolliert werden.
Eine Forsa-Umfrage im Mai 2008 [6] hat ergeben, dass jeder zweite Deutsche wegen der Vorratsdatenspeicherung darauf verzichten würde, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen. Jede dreizehnte Person hat wegen der Verbindungsdatenspeicherung bereits mindestens einmal darauf verzichtet, Telefon, Handy oder E-Mail zu benutzen, was hochgerechnet 6,5 Mio. Deutschen entspricht.
Mit über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern richtet sich die größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik gegen die globale und pauschale Vorratsdatenspeicherung. Im März hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet, dass Telekommunikationsunternehmen die anlasslos gespeicherten Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten an den Staat herausgeben dürfen. Im Juni hat der Telekom-Skandal gezeigt, dass sich ein Missbrauch der bei den Unternehmen lagernden hochsensiblen Daten nicht wirksam verhindern lässt.
Fußnoten:
1. http://curia.europa.eu/de/actu/calend.htm#COUR
2. http://kurzurl.net/JAhFg
3. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html
4. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/189/79/
5. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/
6. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/
quelle: [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/236/79/lang,de/ ]www.vorratsdatenspeicherung.de[/url]
grüße, zak
[size=14][b]Verfassungsgericht verlängert einstweilige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (04.09.2008)[/b][/size]Das Bundesverfassungsgericht hat seine Anordnung vom 11.03.2008, derzufolge die Herausgabe anlasslos gespeicherter Verkehrsdaten einstweilen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zulässig ist, bis zum 10.03.2009 verlängert. Über den [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/246/79/ ]Antrag[/url] der Beschwerdeführer auf eine weiter gehende Aussetzung hat das Gericht noch nicht entschieden.
Die Begründung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2008 im Wortlaut:
Die Verlängerung der einstweiligen Anordnung beruht auf denselben Gründen wie die [url= http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html ]Anordnung[/url] vom 11. März 2008. Eine Änderung oder Ergänzung der Entscheidung im Hinblick auf die von den Beschwerdeführern mit einem erneuten [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-08-13.pdf ]Antrag[/url] nach § 32 Abs. 1 BVerfGG geltend gemachten neuen Gesichtspunkte, insbesondere auf Nachteile in Folge der insoweit prüfungsbedürftigen neuen Zugriffsmöglichkeiten des Bayerischen Rechts, bleibt nach Ablauf einer [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/bverfg_schreiben_2008-08-20_1-bvr-256-08.pdf ]Frist[/url] zur Stellungnahme vorbehalten. Entsprechendes gilt für etwaige Änderungen in Folge der Ergebnisse des [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bundesregierung_Schreiben_2008-08-22_1-BvR-256-08.pdf ]Berichts[/url] der Bundesregierung zu den bisherigen praktischen Auswirkungen der in § 113a des Telekommunikationsgesetzes vorgesehenen Datenspeicherungen und der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008.
Siehe weiter:
* [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/246/79/lang,de/ ]Bundesverfassungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung aussetzen (18.08.2008)[/url]
* [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/249/79/lang,de/ ]Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit (03.09.2008)[/url]
quelle: [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/250/1/lang,de/ ]www.vorratsdatenspeicherung.de[/url]
wer aktiv werden möchte sollte sich folgenden termin merken:
[size=14][b]Aufruf zur Demo in Berlin am Samstag, den 11. Oktober ab 14.00 Uhr[/b][/size]Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11. Oktober 2008 werden besorgte Bürgerinnen und Bürger in Berlin unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" auf die Straße gehen. Treffpunkt ist der Alexanderplatz um 14.00 Uhr.
[...]
mehr infos dazu hier: [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/242/1/lang,de/ ]www.vorratsdatenspeicherung.de[/url]
dort findet man auch eine liste der warm-up-demos
* 20.09. - [url= https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Braunschweig/Vordemo_in_Braunschweig_2008-09-27 ]München[/url]
* 27.09. - [url= https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Braunschweig/Vordemo_in_Braunschweig_2008-09-27 ]Braunschweig[/url]
* 28.09. - [url= https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Leipzig/Planung/Demo_28-09-2008 ]Leipzig[/url]
für diese demos werden auch noch spenden benötigt (steuerlich absetzbar):
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/66/77/
grüße, zak
Hallo Zak,
super wie du hier einzelne aktuelle Entscheidungen über den Prozessverlauf aufführst.
Dies jedoch wird wie immer keinen nutzen haben, da bereits jetzt schon Planungen und Umsetzungen über den Einsatz des RFID Chips gemacht werden.
Alle Demonstrationen welche gegen diese Entscheidung stattfinden werden das ganze eventuell verlangsamen, jedoch nicht verhindern.
Wie du schon sagst, die VDS kommt, jedoch der Zugriff wird stark eingeschränkt.
Neben dem Reisepass werden nun zusätzliche Karten (Jobcard) entwickelt mit der man Einkommensverhältnisse und Sozialleistungen ablesen kann. Zusätzlich wird ab 2012 auch das Arbeitsbuch (Elena) eingeführt mit der dann jeder Bürger herum laufen [b]muss[/b] ansonsten gibt es kein Anspruch auf Leistungen vom Staat. Es wird damit begründet Bürokratiekosten zu sparen.
Der RFID Chip (Elenasignatur) wird [b]Pflicht[/b]!
Jeder der dann Arbeitslosengeld I, Wohn- oder Elterngeld beantragen will [b]muss[/b] diese Signatur dann auf dem neuen Personalausweis, Gesundheitskarte oder seiner Bankkarte haben ansonsten kann er keine Leistungen beziehen.
Die Phantasie welche einem einhergeht bei diesem Thema ist selbstverständlich die "Totale" Überwachung der Bürger.
Änderungen diesbezüglich sind jedoch nicht möglich in einem Rechtsstaat wie dem unserem.
hi
wolfgang "stasi 2.0" schäuble versucht weiterhin die überwachung der bürger auszudehnen:
[b][size=14]Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet (20.01.2009)[/size][/b]Datenschützer und Internetnutzer protestieren scharf gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. „Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus“, warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Gegen die verdachtslose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten hatten vergangenes Jahr 35.000 Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
[center][url= http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Glaesernes_Internet ]Zur Protestseite im Internet...[/url][/center]
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009[url= http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/sid_D8C9D1293A594C08782B2110BC7CEB87/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2009/01/BSIG__Novelle.html ][1][/url] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
„Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Cafe führen oder welche Fernsehsendungen wir sehen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. „Ich empfinde dieses brisante Detail des Gesetzes als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren“, bekräftigt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Herr Schäuble und die gesamte Regierung widersprechen damit offen ihrem nach den Datenskandalen des letzten Jahres öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine besondere Internetseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Glaesernes_Internet
Im Einzelnen begründet der Arbeitskreis die Forderung, das Vorhaben sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen, wie folgt:
1. Die Vorratsdatenspeicherung im Internet hat in einem Gesetzentwurf zur „Informationstechnik des Bundes“ nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium.
2. Dem Bundesinnenministerium geht es in Wahrheit nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde[url= http://www.heise.de/newsticker/Zypries-droht-Haft-oder-Ordnungsgeld-beim-Speichern-von-IP-Adressen--/meldung/103440 ][2][/url], will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Das Bundesinnenministerium zeichnet gegenwärtig gesetzeswidrig die gesamte Nutzung seines Internetportals in personenbezogener Form auf[url= http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Navigation/DE/Service/Impressum/ImpressumNode.html__nnn=true ][3][/url].
3. Die „Störungsbekämpfung“ als offizielle Begründung ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt „Wir speichern nicht!“[url= http://www.wirspeichernnicht.de/ ][4][/url] teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben.
4. Ein ähnlicher Artikel im „Telekom-Paket“ der EU, das derzeit in Brüssel verhandelt und frühestens im Sommer verabscheidet wird, ist politisch weiterhin umstritten. Wirtschaftsminister Michael Glos hatte sich noch im November nach einem offenen Brief von Datenschützern bei seinen EU-Kollegen dafür stark gemacht, eine solche verdachtsunabhängige Speichererlaubnis aus dem Paket zu streichen.[url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/280/135/lang,de/ ][5][/url] Innenminister Schäuble will ihn nun anscheinend mit einem U-Boot-Paragrafen in einem ganz anderen Gesetz ausbooten und noch vor dem EU-Beschluss Fakten schaffen. Das ist eine politische Unkultur, wie sie nicht in die Offenheit des Internet-Zeitalters passt.
5. Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes muss garantiert bleiben, dass uns auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können wir unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur uns (z.B. vertraulich Hilfe suchen bei Anwälten, Ärzten, Drogenberatung, AIDS-Beratung...), sondern allen (z.B. der Politik durch Kritik auf die Beine helfen, Missstände anonym gegenüber der Presse aufdecken). Eine Forsa-Umfrage[url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/lang,de/ ][6][/url] aus dem letzten Jahr hat nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Bereitschaft zu sensibler Kommunikation drastisch senkt.
6. 2008 kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer delikate Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte[url= http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/42/56/dokument.html?titel=Kartenspiel+mit+Ausziehen&id=61366524&top=SPIEGEL&suchbegriff=wbv&quellen=&qcrubrik=artikel ][7][/url], wer das Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte[url= http://www.welt.de/webwelt/article2395426/Beate-Uhse-verschlampt-E-Mail-Adressen-im-Web.html ][8][/url] oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten[url= http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1846285_0_2147_datenschutzpanne-beim-kika-der-platz-fuer-kleine-helden-wird-abgeriegelt.html ][9][/url]. Es ist völlig unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über unsere Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.
[center][url= http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Glaesernes_Internet ]Zur Protestseite im Internet...[/url][/center]
quelle: [url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/289/1/lang,de/ ]vorratsdatenspeicherung.de[/url]
langsam fehlen mir die worte zu diesem trauerspiel. solche leute sollte man als volksfeind einsperren dürfen und jede marionette die folgt gleich hinterher. da kommt man sich wie in einem schlechten horror film vor, wenn das opfer vor dem schlächter "weg läuft" und dieser gemühtlich hinterher schländert bis er plötzlich wie durch magie an ihm dran ist und das innerste nach außen zwingt.
grüße, zak