Hallo zusammen!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das Hitler sich selbst getötet haben soll. Schließlich wurde er nicht unbedingt von den Russen beim Morgentee überrascht. Die Sache war also absehbar. Das der Krieg zum damaligen Zeitpunkt nicht zu gewinnen ist, war der Naziführung durchaus bewusst. Deshalb auch die sogenannte "Absetzung 1943" (Verbringung von Mensch und Material nach Südamerika und die Antarktis). Und die "Absetzung" hat nachweislich stattgefunden!!!
Saddam Hussein in einem Erdloch gefunden und Adolf Hitler tötet sich im Führerbunker. Lächerlich!
Nehmt einem Volk den Führer und es ist kopflos!
Eins nach dem Anderen,
also, die deutsche, und auch österreichische Gesetzeslage ist da weitgehend identisch, diese Aussage wäre als Revision der anerkannten und belegten Geschichte, auch wenn manche sagen werden, daß es sich um die Siegergeschichte handelt, durchaus strafbar.
Das ist gerade bei Dingen des dritten Reichs sehr empfindlich.
Allerdings muß Anklage erhoben werden und die Staatsanwaltschaften sind nicht notwendigerweise gezwungen in diesem Fall von sich aus tätig zu werden.
Daher gibt es auch eine nicht gerade niedrige Zahl von durchaus rechtswidrigen Publikationen.
Dennoch, wo kein Kläger da kein Richter.
Was lange Zeit ein Hemmschuh bei der Verfolgung solcher Aussage war, war die hohe Untergrenze des Straßmaßes, die hat zumeist bei zwei bis drei Jahren unbedingt begonnen.
Das hat zu einer gewissen Zurückhaltung der Gerichte geführt.
Zumindest in Österreich ist, nach der letzten Revision des Verbotsgesetzes ein unteres Straßmaß für die meisten Delikte von vier bis sechs Monaten bedingt vorgesehen.
(Mehr als drei Monate bedingt, damit die Strafe nach Ablauf der Bewährungsfrist nicht getilgt wird)
Dadurch kommt es in Österreich seither auch zu einer vermehrten Verfolgung solcher Aussagen.
Das könnte auch damit zusammenhängen, daß es meiner, und auch meiner Eltern, Generation leid ist, immer nur als Nazinachwuchs bzw. Nachfolger dargestellt zu werden und daher die Bereitschaft, derlei Aussage nicht mehr auf sich beruhen zu lassen, sondern bei Gericht anzuzeigen.
Wird zwar nicht zum Verschwinden solcher Ansichten und Ideologien führen, aber zumindest die lautstarken Mitläufer sollten mit der Zeit ein wenig vorsichtiger werden.
Und die sind ein Hauptgrund für das negative Image.
Die Hardcorenazis sind schon seit langer Zeit sehr leise und vorsichtig geworden.
Daher meine Warnung, es könnte sehr rasch zu einem strafrechtlichen Problem führen.
Ob Hitler, rein biologisch noch leben würde oder nicht ist hier nicht die Frage, darüber wird, siehe Mythenbildung rund um die Reichsdeutschen und ihre überlegene Technik, an vielen Stellen spekuliert.
Das Problem ist, daß hier ein Mythos, eine Legende vom Überlegen und der Überlegenheit weil unbesiegt, aufgebaut und am Leben erhalten wird, der durchaus ausreicht, einen dauerhaften Imageschaden, mit allen negativen Folgeerscheinungen, zu produzieren.
Es ist ein Leichtes, und wird ja auch in beiden Ländern von der Linken recht gerne praktiziert, daß bei jeder solchen Aussage die anderen sofort als Nazis bezeichnet werden, die es ja nie lernen würden.
Dafür ist die politische Diskussion gerade in Deutschland ein Musterbeispiel.
Solche Aussage werden bis hierher nach Singapore genüßlich kolportiert.
Erst vor drei ca. Wochen war wiedereinmal ein Artikel in der Straits Times, der die Gefahr durch deutsche Neonazis auf einer halben Seite zum Inhalt hatte.
Jene, die an das Wiedererstarken des deutschen Idee und eine Rückkehr der Ideologie und Überlegenheit glauben, für die auch ein Adolf Hitler noch lange nicht tot ist, sondern nur im Untergrund, wo er auf eine neue Chance wartet.
Und wenn schon nicht der Schickelgruber selbst, dann wenigstens ein Clone oder ein Nachfahre.
Und diese Optik hat sehr wohl auch mit allfälligen, zum Teil viel zu späten, Reparations- und Restitutionszahlungen zu tun.
Nicht blos die Arroganz und das Selbstverständnis der israelischen und sonstigen Politiker, solche gibt es auch hier in Asien - natürlich sind Malaysia und Indonesien als Muslimstaaten Opfer der bösen Kreuzfahrer und Kolonialisten, auch wenn das hier schon lange vorbei ist - sondern auch diese ständig offene Flanke ist eine Angriffsfläche sondergleichen.
Und wer seine Position solchermaßen schwächt, der hat in Verhandlungen schon aus Imagegründen keine guten Karten.
Es ist nach meinem Verständnis kein Zufall, daß nicht die Verursachergenerationen zahlen mussten, sondern jene, die rund 20-30 Jahre nach dem Krieg zur Welt kamen.
Klar wäre es mir auch lieber, wenn diese Probleme von der Generation meiner Großeltern erledigt worden wären, wurden sie aber nicht.
Es ist auch kein Zufall, daß gerade in Großbrittanien, danke ich habe eine Wohnung in London, immer noch die Ressentiments vorhanden sind.
Die haben eine Menge eigener Probleme und brauchen ein äußeres Feindbild und da kommen die Fernsehbilder und Aussagen über einen alten Feind gerade recht.
Nicht nur dort.
Ein Kunde von uns aus Hong Kong hat mich vor einem Jahr gefragt, ob er, angesichts der Aufnahmen der marschierenden deutschen Neonazis in den Straßen, als Asiate überhaupt nach Deutschland auf Urlaub fahren könne, schließlich würde ja dort gerade das dritte Reich wiedererrichtet und man wisse ja, wie die damals mit allem Nichtdeutschen verfahren haben.
Sowas sitzt tief und bringt nur Probleme.
Und Aussagen, wie die vorangegangene sind da ein kleines aber leider durchaus passendes Steinchen im großen Mosaik.
Das Verhalten der sowjetischen Regierung, und auch der anderen Siegermächte, ist leicht zu erklären.
Nachdem man den militärischen Sieg errungen hatte, war es notwendig, auch dafür zu sorgen, daß der Mythos Hitler nicht fortleben konnte.
Dieser Mythos ist ja damals nicht gerade klein gewesen, man denke nur an das Bild von Hitler als Ritter auf dem weißen Pferd, oder geradezu hysterischen Inszenierungen der deutschen Parteitage und NSDAP Auftritte und die Uniformentwürfe.
Darin gibt es mit dem Motiv der überlegenen Arierrasse mit einem überlegenen - nach ja, hat nicht geklappt - Führer einen Mythos der ein nicht zu unterschätzendes Leitmotiv darstellt.
Zusehr hatte man Angst vor einer sagenhaften Lichtgestalt, die den Unterlegenen wieder als Grund für eine Auferstehung der eigenen Stärke dienen könnte.
Nachdem keine Leiche vorhanden war, war es auch nicht sehr einfach, eine solche Bestätigung des Todes offen zu zeigen.
Das ist ein alter Brauch in Siegessituationen und hat sich bis in unsere Tage gehalten, man denke nur an die Photos von den Leichen von US Soldaten, die durch die Straßen gezogen werden.
Das ist ein, psychologisch, anerkanntes Erniedrigungssymbol eines Siegers.
Nur, ohne vorzeigbare Leiche - als ultimative Beweis für den Tod- weil eben, vermutlich genau deshalb, siehe letzter Befehl Hitlers, verbrannt, geht das so schwer.
Also ist der Umkehrschluß, daß genau dieses Fehlen als Beweis für das Überleben Hitlers angeführt werden könnte der Grund für die Vorsicht.
Was wäre denn gewesen, wenn es noch irgendwo eine Leiche, oder gar einen lebenden Führer, gegeben hätte, dann wäre das Siegerimage aber ganz schön beschädigt gewesen.
Oder wenn die sagenhafte Krypta mit den Reichsschätzen als Grabstätte des Führers tatsächlich existiert hätte?
Dann wäre ja die Geschichte der Sieger nicht wahr und die wären wohl ziemlich ins Lächerliche gezogen worden.
Und genau daher wurde lange Zeit darauf geachtet, daß ja keine Leiche oder Schlimmeres zutage kam.
Dann wäre ja auch das Selbstbild der Siegermächte beschädigt.
Zum PS.: Nein, kann man nicht, weil diese Aussage durch die Vorangegangene These argumentierbar ist und zwar eine Bewertung, aber keine Verleumdung oder Unterstellung dastellt.
Hallo!
Konnte zuerst nicht so recht glauben, was Discordia da so von wegen Meinungsfreiheit erzählt hat, aber er scheint, zumindest in dieser speziellen Thematik, recht zu haben.
Hier mal die wichtigsten Punkte:
Unter diesem Gesichtspunkt ist unrichtige Information kein schützenswertes Gut. Das Bundesverfassungsgericht geht deswegen in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfaßt wird (vgl. BVerfGE 54, 208 [219]; 61, 1 [8]). Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, daß darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet und auch zulässige Äußerungen aus Furcht vor Sanktionen unterlassen werden (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]; 85, 1 [22]). 28
Die Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen kann freilich schwierig sein, weil beide häufig miteinander verbunden werden und erst gemeinsam den Sinn einer Äußerung ausmachen. In diesem Fall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo das nicht möglich ist, muß die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen und in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit einbezogen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 [9]; 85, 1 [15 f.]) 29
c) Die Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt sie den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen sowie den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre ergeben.
Danach beansprucht die Meinungsfreiheit keineswegs stets den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz,...
Dazu Artikel 5 Abs. 2 GG:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
[url= http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=181906& ]Quelle[/url]
Meines Wissens nach fallen die betreffenden Dinge (Nazikram) in den Bereich 'gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend'.
Demnach wäre die Aussage 'A.H. lebt noch, weil... und daraus folgt daß...' nicht vom GG als Meinungsäußerung gedeckt, denn es wäre eine, nach historischen Tatsachen, bewußte oder unbewußte Falschaussage.
Wie dies in unserem Fall jedoch aussieht, ist mir reichlich unklar. Ich persönlich sehe das Problem eher in der angeführten 'Fachliteratur' und ihren Wirkungen.
Ansonsten nur noch als allgemeiner Hinweis: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch dieses Forum nicht. IP's müssen, auf behöhrdliche Anfrage hin, rausgerückt werden.
siehe auch: [url= http://www.hohle-erde.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?board=web_boa;action=display;num=1063649405 ]Nutzungsbedingungen des Forums[/url]
Nun noch ein wenig Off-Topic:
Die GB-Deutschland Problematik sehe ich recht entspannt, daß sind die natürlichen Bestrebungen des kleinen Bruders, sich durch Distanzierung eine eingene Identität zu schaffen, ähnlich den Niederländern. Dazu kommt noch, daß man dieses Land zweimal am Boden hatte und trotzdem ist es immer wieder, wie ein Stehaufmännchen, an ihnen vorbeigezogen.
Ein weiterer Vorteil, die Naziproblematik auf ein Land zu begrenzen ist, daß man sich mit den Eigenen nicht auseinanderzusetzen braucht, Stichwort: Prinz Harry (nicht daß er ein Nazi wäre, aber seine Aktion zeigt, wie wenig Gedanken sich dort teilweise gemacht werden).
Andere Länder haben lediglich Nationalkonservative, wenigstens werden sie hier beim Namen genannt.
bis denn!
dark knight13
OK,
ich wills mal zu erklären versuchen:
Meine Aussage ist keinesfalls als Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit gedacht, sondern als Warnung auf der Basis des bestehenden Rechtssystems.
Aus der Sicht des Rechts ist die Sache relativ einfach, da gibt es eine Reihe von Themen, die rechtlich weitgehend durchgehend geregelt sind.
Dazu zählen, zumindest in Deutschland und Österreich auch einige Themen aus dem Bereich des dritten Reichs.
Dann gibt es den Bereich des Jugendschutzes, auch hier sind einige Dinge mehr oder minder klar geregelt.
Dazu gibt es aus der Vergangenheit einerseits Durchführungsbestimmungen, in denen auch de Handhabung der Themen als aus die Themen selbst beschrieben werden, und wie das jeweilige Gesetz darauf anzuwenden ist.
Andererseits gibt es dann auch noch die Gerichtsurteile, die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergeben haben, die oftmals bis in die letzte Instanz und bis zu einem zuständigen höchstrichterlichen Spruch geführt haben.
Auch wenn es im mitteleuropäischen Rechtssystem keine echten Präzedenzurteile wie im angloamerikanischen Recht gibt, wir haben hier geschriebenes Recht, bestimmt durch eine gewählte Volksvertretung und keine Gerichtsbeschlüsse, die dann zu Recht werden, es zählen zuerst geschriebenes Recht und Höchsturteile.
Auf andere Gerichtsurteile kann man zwar hinweisen, bindend sind die aber nicht.
In der Sache mit den Nazis und deren Nachlass ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Gerichtsverfahren gekommen, die den Bereich der Themen ziemlich genau abgegrenzt haben.
Zumeist waren das Prozesse, in denen es um Aussagen ging die sich um die KZ Maschinerie und die ideologischen Inhalte drehten, aber auch um Fragen, die sich auf rein Spekulatives bezogen haben.
Ich kann mich noch ganz gut erinnern, daß ich während meines Studiums einmal eine Prozessakte gelesen habe, in der es um die Frage ging, ob der NS Lebensborn überhaupt in der Lage gewesen wäre, per Auswahl eine Herrenrasse zu züchten, oder ob das nur kommunistische Propaganda gewesen wäre.
Da gibt es eine Unmenge an Prozessen, auch zum Thema, ob Hitler den April 1945 überlebt hat oder nicht, und die sind alle zu Ungunsten des Beklagten ausgegangen.
Dem mag zwar das persönliche Empfinden der Redefreiheit bisweilen zuwiderlaufen aber im Falle von bereits belegten Inhalten ist diese hier nicht anzuwenden.
(Das ist auch sehr oft der Grund für die rein spekulativen Formulierungen von Neonazis, so nach der Methode "... nach geltendem wissenschaftlichen Stand scheint es wohl so zu sein, daß ..., nicht aber scheint erwiesen zu sein, daß ...". Damit kann man sprachlich schon ganz schön viel drehen, begibt sich aber auf sandigen Boden.)
Auch kann, aus Gründen des vorbeugenden Jugendschutzes, ja ja ist ein sperriges Wort mit viel Spielraum für Verschwörungen, die eine oder andere Aussage gerichtlich untersagt werden, wenn das Gericht dafür wissenschaftlich bzw. allgemein belegte oder protokollarisch besicherte Begründungen anführen kann.
So ein Urteil ist immer ein Problem, da ja immer eine Partei dabei unterliegt, und die ist zumeist vom Gegenteil überzeugt.
Dennoch, im Bereich der NS Geschichte ist schon aus Gründen der vielfachen Dokumentation, zumeist eine mehrdeutige Auslegung nicht sinnvoll oder sogar unmöglich.
Klar sollte das niemanden davon abhalten, wenn er/sie dennoch weiterspekulieren möchte.
Aber eine Veröffentlichung oder auch nur eine öffentliche Aussage macht dann erst Sinn, wenn die darin enthaltene Aussage auch belegt werden kann.
Dann hat man eine überprüfbare Quelle und Dokumentation, die seitens des Gerichtes zu einer neuen Spruchpraxis führen kann bzw. muß.
Womit leicht zu erklären ist, daß die Aussage, wonach Hitler eben wahrscheinlich, voraussichtlich oder ziemlich sicher nicht ums Leben gekommen ist, eben leicht zu strafrechtlichen Probleme führen kann.
Diesen Grundregeln unterliegt nach dem TKG auch die Verbreitung solcher Aussagen im Internet.
Wenngleich diese regeln vom Standort des Servers abhängig sind.
So kann jegliche Naziideologie völlig gefahrlos und zumindest rechtlich unantastbar von Boden der USA aus verbreitet werden, während dies von Österreich und Deutschland aus zu schweren strafrechtlichen Problemem führen kann.
Macht aber nichts, man kann ja dennoch auf die Idee eines antarktischen Stützpunktes reflektieren und versuchen herauszufinden, ob da was dran ist.
Wäre geschichtlich gesehen sicherlich interessant, ob und was daran dran ist.
Zumindest würde es ein Ende der Spekulationen bedeuten.
Aber dann wären ja auch die vielen Romanautoren gezwungen sich ein neues Thema zu suchen.
Und was die Identitätsstiftung durch auswärtige Feindbilder anbelangt, das sehe ich auch so.
Es war immer leichter von eigenen Probleme abzulenken, indem man einen Schuldigen oder zumindest einen Bösen woanders findet, als vor der eigenen Türe zu kehren.
Moin!
??? Anders war es von mir auch nicht gedacht.Meine Aussage ist keinesfalls als Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit gedacht, sondern als Warnung auf der Basis des bestehenden Rechtssystems.
Ist, wenn man etwas darüber nachdenkt eigentlich auch nicht sonderlich überraschend, allgemein jedoch in dem extremeren Fall Volksverhetzung bekannt.
Darum geht es in den Fällen mit rechtlichen Problemen wohl hauptsächlich, ist aber, wie angemerkt, hier nicht zu erkennen. (Der Urteilsauszug war wohl z.B. irgendeine Auschwitzleugnungsgeschichte)
Darum auch nochmal von mir zum genaueren Verständnis:
Das war als Hinweis gemeint, nicht als Warnung.
Paßt auf, was ihr tut, ihr könntet euch unwissentlich in Teufel's Küche begeben.
bis denn!
dark knight13