Die große Auswechsl...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Die große Auswechslung

61 Beiträge
9 Benutzer
0 Reactions
6,361 Ansichten
Beiträge: 612
Registered
(@iloveubabe)
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Da bin ich bei dir, führt vom Thema weg...

Ahma und Putin ist offen,.. Putin sitzt fest im Sattel - demokratisch ist er derzeit von der Macht nicht wegzubekommen. Ahma und Iran ist komplex. Bevor das neue U-Boot aber nicht Israel ist gehts nicht los. 🙂 Das 4te was 2013 gelifert werden soll muss ja auch noch runter bevor die Partie steigt, immerhin fördert der Steuerzahler kräftig diese Hightech-Projekt, wovor selbst die Amis mit ihren Trägerkampfgruppen um ihre Flugzeugträger zittern.


Antwort
Beiträge: 968
 Ilum
Registered
(@ilum)
Prominent Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren

Israel ist ziemlich hochgerüstet, da kommt es nicht drauf an ob denen ein 212A mehr oder weniger geschenkt wurde,
auch wenn diese anscheinend mit A Waffen nachgerüstet werden.
Gerade U-Boote sind in diesem Fall unwichtig.


Antwort
Beiträge: 612
Registered
(@iloveubabe)
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Israel ist ziemlich hochgerüstet, da kommt es nicht drauf an ob denen ein 212A mehr oder weniger geschenkt wurde,
auch wenn diese anscheinend mit A Waffen nachgerüstet werden.
Gerade U-Boote sind in diesem Fall unwichtig.

Mil. Strat. würde ich das anders sehen. Man braucht immer Reserve, und im Mittelmeer sollte man schon 2 U-Boote stationieren (Ägypten mag zwar innerlich Destabilisiert sein, wird aber Ideologisch sich an die Seite der vielen Muslime stellen und dies gilt auch für andere Staaten der Region. Um Iran abzuriegeln, braucht es seeseitig dann eine Präsenz im Persischen Golf und eine in der Küstenregion vor der Straße von Hormus. Summa sumarum macht das 4 U-Boote ohne Reserve und die können nicht Monate lang dort verweilen sondern müssen durchtauschen (auch U-Bootfahrer brauchen mal Landgang sonst gibts Koller). Ein bewaffnetrer Konflikt wäre evtl. mit dem großen Bruder schnell vorbei aufgrund der Lufthoheit usw., aber Piraterie im Sinne von Guerilla Taktik an der Küste um die wirtschaftliche Versorgung mit dem Industrieblut - Öl dder Verbündeten abzuriegeln würde auf lange Sicht entbrennen und jede gelungene Aktion weitere folgen lassen. Somit ist eine "verdeckte" Tötung möglicher Schurken präventiv das sicherste Mittel gar nicht erst es soweit kommen zu lassen. Steht die erste Meldung eines brennenden 100tT Tankers erst in den Medientickern, der von einem Fischerboot aus angegriffen wurde, wird das extreme Verwerfungen verursachen.
Soweit zum. mein Gedankengang. Und das die Freiheitskämpfer des Iran nicht sofern gebildet mal ein Clausewitz oder Sun Tzu in der Hand hatten ist quasi unvorstellbar.


Antwort
Beiträge: 828
Registered
(@rinnsal)
Prominent Member
Beigetreten: Vor 57 Jahren

Aber eigentlich ging's ja um die große Auswechslung.
Also: Wulff ist nun auch weg. Jetzt muß denen noch was zu Putin und Ahmadinedschad einfallen, dann kann's losgehen.

War es nicht so das Putin nichtmal die letzte Wahl die stattfand ordentlich fälschen konnte? Selbst mit Parteienverboten etc. lag das Ergebnis für Einiges Russland unter 50%.


Antwort
Beiträge: 321
 ace
Registered
(@ace)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 23 Jahren

Naja, das war doch ungefähr der Kern dessen was ich gesagt habe  ;D

Mit einer Ausnahme:

Für Privatpersonen ist die Klage vor dem BVG nicht möglich.

Doch, aber nur im Rahmen einer Verfassungsklage, was bedeutet, daß man als Privatperson vor dem BVG nur seine 19 Grundrechte einklagen kann. Voraussetzung ist, daß der Instanzenweg ausgeschöpft ist, was bei derartigen Klagen allerdings i.d.R. schnell der Fall ist.

Solche Klagen werden allerdings in den allermeisten Fällen nicht medienwirksam vom großen Senat in roter Robe verhandelt, sondern von Hinterzimmerrichtern im Eilverfahren und unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Keine Frage, daß es dabei selten so "bürgernah" zugeht wie bei den spektakulären Fällen, die in den medien übertragen werden.

Nicht umsonst wurde die BRD bereits in etlichen Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (der, auf das BVG folgenden Instanz) verurteilt....natürlich ohne weitere Folgen.

Alle anderen Artikel des Grundgesetzes dürfen vom Bürger allerdings nicht so ohne weiteres vor dem BVG (noch vor irgendeinem anderen Gericht) eingeklagt werden. Und darum geht es nun mal bei den meisten Bundesgesetzen.

Und was das Einklagen der 19 Grundrechte anbelangt: Diese Grundrechte sind eh Makulatur. Jedes einzelne enthält ein trojanisches Pferd in Form eines Zusatzes, das normalen Bundesgesetzen erlaubt, sie einzuschränken, zu verändern oder ganz aufzuheben. Das würdee zumindest keinen Unterschied machen...außer in den Köpfen der Menschen.

Was mich wirklich wundert ist die Tatsache, daß sich noch niemand die Frage gestellt hat, wieso solche Grundrechte dann in eine Verfassung sollen, denn wenn sie durch einfache Bundesgesetze ausgehebelt werden können, dann könnten die Grundrechte ebensogut auch selber einfach Bundesgesetze sein, die jederzeit mit einfachen Mitteln gekippt oder verändert werden können.

Tatsächlich sollte sich jeder einmal klar darüber werden, daß er sich auf keines seiner Grundrechte verlassen kann. Jedes einzelne davon kann binnen kürzester Zeit eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, ohne das Grundgesetz selber verändern zu müssen, was wesentlich aufwändiger wäre.

Bestes Beispiel dafür ist das Infektionsschutzgesetz (einfaches Bundesgesetz), das das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundrecht, Art. 2, Abs. 2) außer Kraft setzt.

Hier der gesamte Wortlaut:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. [b][u]In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.[/u][/b]

An dich und einige andere hier die das Thema zu interessieren scheint,
ist es wirklich so schwer zu unterscheiden zwischen Privatrecht und originärem Recht?

Keiner hier scheint zu verstehen wie das abläuft.
Auch bringt es nichts immer wieder auf Hausordnungen herum zu reiten. Natürlich können die hier machen was sie wollen?

Was denkt ihr warum ich vor kurzem erst schrieb das die Leute hier unmündig sind?

Wer so was weiter mach und nicht einmal innehält und überlegt, der ist auch wirklich unmündig!?


Antwort
Seite 8 / 13
Teilen: