Naja, das war doch ungefähr der Kern dessen was ich gesagt habe ;D
Mit einer Ausnahme:
Für Privatpersonen ist die Klage vor dem BVG nicht möglich.
Doch, aber nur im Rahmen einer Verfassungsklage, was bedeutet, daß man als Privatperson vor dem BVG nur seine 19 Grundrechte einklagen kann. Voraussetzung ist, daß der Instanzenweg ausgeschöpft ist, was bei derartigen Klagen allerdings i.d.R. schnell der Fall ist.
Solche Klagen werden allerdings in den allermeisten Fällen nicht medienwirksam vom großen Senat in roter Robe verhandelt, sondern von Hinterzimmerrichtern im Eilverfahren und unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Keine Frage, daß es dabei selten so "bürgernah" zugeht wie bei den spektakulären Fällen, die in den medien übertragen werden.
Nicht umsonst wurde die BRD bereits in etlichen Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (der, auf das BVG folgenden Instanz) verurteilt....natürlich ohne weitere Folgen.
Alle anderen Artikel des Grundgesetzes dürfen vom Bürger allerdings nicht so ohne weiteres vor dem BVG (noch vor irgendeinem anderen Gericht) eingeklagt werden. Und darum geht es nun mal bei den meisten Bundesgesetzen.
Und was das Einklagen der 19 Grundrechte anbelangt: Diese Grundrechte sind eh Makulatur. Jedes einzelne enthält ein trojanisches Pferd in Form eines Zusatzes, das normalen Bundesgesetzen erlaubt, sie einzuschränken, zu verändern oder ganz aufzuheben. Das würdee zumindest keinen Unterschied machen...außer in den Köpfen der Menschen.
Was mich wirklich wundert ist die Tatsache, daß sich noch niemand die Frage gestellt hat, wieso solche Grundrechte dann in eine Verfassung sollen, denn wenn sie durch einfache Bundesgesetze ausgehebelt werden können, dann könnten die Grundrechte ebensogut auch selber einfach Bundesgesetze sein, die jederzeit mit einfachen Mitteln gekippt oder verändert werden können.
Tatsächlich sollte sich jeder einmal klar darüber werden, daß er sich auf keines seiner Grundrechte verlassen kann. Jedes einzelne davon kann binnen kürzester Zeit eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, ohne das Grundgesetz selber verändern zu müssen, was wesentlich aufwändiger wäre.
Bestes Beispiel dafür ist das Infektionsschutzgesetz (einfaches Bundesgesetz), das das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundrecht, Art. 2, Abs. 2) außer Kraft setzt.
Hier der gesamte Wortlaut:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. [b][u]In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.[/u][/b]
Bemerkenswert am Infektionsschutzgesetz ist, dass zum Zwecke der Gefahrenabwehr Grundrechte nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. S. 2 (Zitiergebot) eingeschränkt werden können. Angeordnete Schutzmaßnahmen können folgende Grundrechte einschränken: Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, die Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG, des Brief- und Postgeheimnisses gemäß Art. 10 Abs. 1 GG, die Freizügigkeit gemäß Art. 11 Abs. 1 GG sowie das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG. Außerdem kann die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise nach Maßgabe des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG untersagt werden.
Hier gibts das ganze Infektionsschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
Das auf das Recht der Freiheit durch ein Gesetz eingewirkt wird ist übrigens nichts neues. Man denke mal an Gefängnisstrafen.
"Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung [b]Blutproben zu entnehmen[/b] (§ 81a StPO) oder im Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang (§ 20 Abs. 6 IfSG) durchzusetzen."
(Jetzt bitte nicht mit der Impfdebatte anfangen, das würde so garnicht hier rein passen 😉 )
PS: Ich glaube man könnte sogar direkt beim BVG klagen: "Der Beschwerdeführer muss plausibel darlegen, in einem ihm zustehenden Grundrecht verletzt zu sein;"
Richtig. Eines hast Du aber übersehen. Und das wird auch gerne immer falsch dargestellt:
Mit der Aufhebung des Art.2 Abs.2 GG ist nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, sondern auch das Recht auf Leben, das im gleichen Artikel aufgeführt ist.
Jetzt bitte nicht mit der Impfdebatte anfangen, das würde so garnicht hier rein passen
Nein auf keinen Fall. Da hast Du recht. Es geht hier ausschließlich darum, daß unsere Grundrechte nur schöner Schein sind.
Was mich allerdings wundert ist, daß das offenbar niemandem auffällt oder gar stört.
Nur der Vollständigkeit halber: Natürlich muß es Einschränkungen bei Grundrechten geben können. Man bedenke den genannten Fall, daß jemand sein Recht auf Freiheit z.B. dadurch verliert, daß er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt (z.B. ein Mörder oder Vergewaltiger).
Allerdings müssen solche Einschränkungen fest mit in das Grundgesetz aufgenommen werden und den gleichen Beschränkungen unterliegen wie die Grundrechte selbst.
Wenn man nämlich solche Einschränkungen und Aufhebungen durch normale Gesetze ermöglicht, dann bräuchte man die Grundrechte gar nicht erst ins Grundgesetz aufnehmen.
Die Ausweisung der so genannten Grundrechte im GG sind eh beschränkt durch die geltenden Gesetze der Allierten und des Völkerrechts iVm. dem nicht vorhanden Friedensvertrag. Insofern ist das alles Markulatur. Darüber hinaus bekommt man mehr Rechte über den EuGh als von allen Instanzen der GG [u]für[/u] Dtl. und man kann dort auch als Privatperson klagen, nur leider ist niemand in Dtl Privatperson sondern halt nur Personal, der nach 1945 geboren wurde. Wie auch immer spätestens wenn der jetzige EU-Vertrag volle Entfaltung erreicht wirds sowieso anders.
Was mich interessieren würde in dem Zusammenhang, ob wegen des Bruchs der "No Bailout" Klausel nicht dem AGB Gesetz nach der ganze Vertrag ungültig ist.
Mal davon ab könnte Poetenziel eh jeder laut Schäuble Gefährder und daher schon Staatsfeind. Diejenigen die unbequem würden oder irgendjemand interessenstechnisch im Weg stehen, dürfen selbst mit Lappalien so hart in die Enge getrieben werden, dass sie keinen Leumund mehr haben und dann Öffentlich durchs Dorf Deutschland getrieben werden. Bestes Beispiel ist die Hetze gegen alle Menschen die sich regional/national öffentlich engagieren gegen Personengruppen die offensichtlich nichts Gutes getrieben haben oder treiben, bzw. treiben werden, wenn diese erst die entsprechende Stärke erreicht haben. Das "wehret" den Anfängen aus privatem Interesse für den Erhalt der örtlichen Gemeinschaft wird kriminalisiert.
Die Ausweisung der so genannten Grundrechte im GG sind eh beschränkt durch die geltenden Gesetze der Allierten und des Völkerrechts iVm. dem nicht vorhanden Friedensvertrag.
Das ist wie mit der Impfdiskussion. Führt zu weit weg. Dann sind wir wieder bei der Frage: Ist die BRD ein legaler Staat u.s.w.
Wir sollten beim Grundgesetz bleiben. Ist schon beachtlich, daß sich niemand darüber aufregt, daß die dort enthaltenen Grundrechte für die Katz sind.
Aber eigentlich ging's ja um die große Auswechslung.
Also: Wulff ist nun auch weg. Jetzt muß denen noch was zu Putin und Ahmadinedschad einfallen, dann kann's losgehen.
Ich schätze, daß die "Anti-Putin-Bewegung", die unsere tollen Qualitätsmedien voran treiben ebenso Teil der Strategie ist, wie die kleinen Grüppchen in Rußland, die für diese Demonstrationen sorgen und sich bemühen, möglichst viele Russen gegen Putin aufzustacheln.
Ahmadinedschad....hmmm...ich glaube, der wird Opfer eines Attentats. Möglicherweise wird das im Rahmen eines beginnenden Krieges stattfinden. Ich glaube allerdings nicht, daß Ahmadinedschad sich in einen echten krieg hineinziehen läßt.