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Die große Auswechslung

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(@erutan)
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Wie dem auch sei - ein neuer Kandidat steht bereits fest und damit auch der neue Bundespräsident. Joachim Gauck.

Er wird mit Sicherheit die Gesetze unterzeichnen, die auf Basis des Grundgesetzes erlassen werden und damit auch solche Bundesgesetze legitimieren, die eigentlich nicht verfassungskonform sind. Ich schätze mal ganz stark, daß Wulff gehen mußte, weil er genau das nicht tun wollte. Zumindest weiß man von Köhler, daß es so war - und zwar kurz vor seinem spektakulären Rücktritt.

Es ist also anzunehmen, daß die tatsächlichen Hintergründe darin zu sehen sind, daß der Bundespräsident eben in Wirklichkeit gar nicht so wenig Macht hat wie immer behauptet wird. Er kann zwar keine eigenen Gesetze erlassen, sehr wohl aber welche verhindern, und das ganz alleine mit seinem Gewissen. Möglich, daß sich selbiges bei Wulff und Köhler geregt hatte. Doch einen Bundespräsidenten, der selbständig in die Politik eingreift, ja sogar aktiv über den Schmonz nachdenkt, der ihm zur Absegnung vorgelegt wird, den will die politische Kaste nicht.


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(@iloveubabe)
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Schade man hatte nicht mal Zeit gehabt ausgiebig über Kandidaten zu diskutieren für die Nachfolge beim BuPrä.
Vorschläge außerhalb der die durch den Mainstream geisterten wären schon interessant gewesen. Man muss
schon deutlich sagen, die Kanzlerin hat ein Thema abgeräumt und schaden tut es ihr auch nicht, weil sie es "schnell"
(2Tage) anging. Den Anschein der Einsicht mit Wulffi einen Fehler begangen zu haben kommt zu min. beim Ottonormalbürger rüber, während es nur noch bis kurz nach der US Präser Wahl dauert bis einiges Explodiert, wo derzeit noch krampfhaft
versucht wird den Deckel drauf zu halten.

Für die Rache der Partei die Linke hätte ich auch schon Vorschläge.


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(@rinnsal)
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Ich schätze mal ganz stark, daß Wulff gehen mußte, weil er genau das nicht tun wollte.

Naja, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vorteilsannahme, einer Straftat.

Bitte hier auch informieren was der BP eigentlich bei der Gesetzunterzeichnung macht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)#Unterzeichnung_und_Pr.C3.BCfung_von_Gesetzen

"Ansonsten sei die Feststellung der Verfassungswidrigkeit [b]Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts[/b] und es bestehe somit kein Anlass, allgemein davon auszugehen, es gebe ein Prüfungsrecht."

Üblicherweise kann ein BP also auch Verfassungswidrige Gesetze unterzeichen, evtl. mit einer entsprechenden Stellungnahme. Was er NICHT darf ist Gesetze ablehnen, denn dann gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:
"Konsequenz - Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen oder
den Bundespräsidenten, was bisher noch nie erfolgt ist, vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss dabei von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden (Art. 61 Abs. 1 GG)."

Offensichtliche nicht Verfassungskonforme Gesetze werden üblicherweise auch schnell vom Verfassungsgericht wieder kassiert und müssen vom BP auch nicht unterzeichnet werden (die Begründung hier darf natürlich nicht fehlen).

Fazit: Der Bundespräsident ist eigentlich nur ein zahnloser Tiger was das Gesetzgebungsverfahren angeht. Weglassen käme aufs selbe raus.

PS: Gauck ist übrigens für die VDS und wurde von der FDP (die ja gegen die VDS ist) akzeptiert.


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(@erutan)
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Naja, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vorteilsannahme, einer Straftat. 

Wegen dieser Straftat dürfte man gegen jeden Politker ermitteln können, gegen so ziemlich jeden kleinen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.
Es kommt darauf an, wie sehr man die Dinge gewichtet.
Wenn ich jetzt hergehe und behaupte (und beweise) daß Merkel wesentlich mehr auf dem Kerbhoz hat, würde das ganz anders gewichtet. Die Medien würden nicht darüber berichten und die Staatsanwaltschaft würde nicht ermitteln.

Es gab ja solche Vorwürfe und Hinweise in der Vergangenheit. Jürgen Roth beispielsweise hat in seinen Büchern mehrfach darauf hingewiesen.

Bitte hier auch informieren was der BP eigentlich bei der Gesetzunterzeichnung macht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)#Unterzeichnung_u...

Hab' ich. U.a. darauf basierte meine Vermutung, daß es mit dieser Funktion des Bundespräsidenten zusammenhängen könnte.

Du hast vollkommen recht, daß aus dieser Funktion keine aktive Macht erwächst...zumindest nicht auf dem Papier. Schließlich kann ein Gesetz, das von einem Bundespräsidenten abgesegnet wurde, dennoch nachträglich vor dem BVG angefochten werden.

Ganz so einfach ist das jedoch nicht wie Wikipedia uns das weismachen möchte.
In den seltensten Fällen handelt es sich dabei nämlich um Gesetze, die per Verfassungsklage angefochten werden können weil es sich nicht um eine der 19 Grundrechte handelt.

Andere Anrufungen des Bundesverfassungsgerichts sind jedoch für Nicht-Politiker sehr schwierig. Sie erfolgen i.d.R. (wenn überhaupt) von Seiten der Opposition, also aus politischen Parteien heraus.

Somit stellt der Bundespräsident eine (in meinen Augen) sehr wichtige Kontrollinstanz für die Einhaltung der Verfassungskonformität von Bundesgesetzen dar. Ist diese umgangen weil der Bundespräsident blind handelt oder im Sinne jener, die die Gesetze machen, so ist es sehr schwierig, das Ganze wieder rückgängig zu machen....nicht zuletzt auch deshalb, weil das BVG keine Strafen ausspricht oder aussprechen kann. So wurde das Bundewahlrecht beispielsweise (meines Wissens) immer noch nicht nachgebessert wie es seinerzeit vom BVG angeordnet worden war.

Sooo einfach ist das leider nicht, etwas, das erst einmal unterzeichnet ist, hinterher wieder rückgängig zu machen. Somit darf Vieles gar nicht erst unterzeichnet werden...und hier kommt der Bundespräsident ins Spiel.


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Beiträge: 612
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(@iloveubabe)
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Du hast vollkommen recht, daß aus dieser Funktion keine aktive Macht erwächst...zumindest nicht auf dem Papier. Schließlich kann ein Gesetz, das von einem Bundespräsidenten abgesegnet wurde, dennoch nachträglich vor dem BVG angefochten werden.

Das ist relativ. Der BP hat zwar keine Aktive Möglichkeit Gesetze abzulehnen, aber neben der Klage iVm. Unterschriftsverzicht kann er gegen ein neues Gesetz vorgehen. Ganz außerhalb dessen steht sein Recht Nichts zu machen. Es hat zwar niemand davon gebrauch gemacht bisher in erheblichem Umfang, allerdings gibt es kein Recht auf Zwangsunterschrift. Somit ist dem BP ein passives Verhinderungsrecht auf Amtszeit gegeben indem er einfach nichts macht und das Gesetz bis zu seinem Amtszeitende liegen läßt. IdR. passiert das jedoch nicht, weil es meist Parteisoldaten sind, die aus irgend einem der Öffentlichkeit meist wenig bekanntem Grund auf die Stelle gelobt wurden und darüber hinaus mächtiges Mediensperrfeuer bekommen würden sollten sie auch nur zu lange zögern. Den Spießrutenlauf auszuhalten bis zum Ende der Amtszeit halte ich für unrealistisch.

Andere Anrufungen des Bundesverfassungsgerichts sind jedoch für Nicht-Politiker sehr schwierig. Sie erfolgen i.d.R. (wenn überhaupt) von Seiten der Opposition, also aus politischen Parteien heraus.

Für Privatpersonen ist die Klage vor dem BVG was eigentlich BGGG (Verfassungen haben nur die einzelnen Länder und selbst deren zustandekommen ist zumeist nicht Völkerrechtlich legitimiert) heißen müßte nicht möglich. Steht im Gesetz wer klagen darf. Soweit mir bekannt können nur GG Organe klagen und Organisationen mit eingetragener Rechtsform.


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