So, Jungs und Mädels, jetzt ist's ja nicht mehr weit bis zur tatsächlichen Einführung von der EU-Verfassung.
Die Franzosen stimmen hoffentlich dagegen, dann braucht sich Karlsruhe und die 'Verfassungsrichter' (ist ja eigentlich falsch, sind ja nur 'Grundgesetzrichter' ;D ) nicht um die beim ersten Anlauf abgewiesene Klage von Gauweiler und 12 anderen zu kümmern.
Wen's interessiert, hier ein Link, wie die Klage gerechtfertigt wird, und vorallem was sehr interessantes in punkto Verteidigung, militärische Souveränität und Angriffskrieg.
[url= http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Europa/verf-schachtschneider.html ]*KLICK*[/url]
"Jede militärische Mission, die nicht der Verteidigung dient, ist völkerrechtswidriger, verfassungswidriger und strafbarer Angriffskrieg" Aus einem Gutachten von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider zur EU-Verfassung
Gruß
Bergamr
hi
ich kram dieses thema wieder aus, weil ich einen interessanten bericht dazu gefunden habe:
[b]Ex-Bundespräsident sieht EU als Bedrohung[/b]
13. Jan 17:00[...]
Der frühere Bundespräsident Roman Herzog sieht die parlamentarische Demokratie in Deutschland ernsthaft bedroht. Als Ursachen nennt er «erhebliche Fehlentwicklungen in der Europäische Union». «Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen kann», heißt es in einem Beitrag, den Herzog als Kuratoriumsmitglied des Centrums für Europäische Politik (CEP) gemeinsam mit dem CEP-Direktor Lüder Gerken für die «Welt am Sonntag» geschrieben hat.
Die Politik der Europäischen Union «leidet in besorgniserregender Weise unter einem Demokratiedefizit und einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung», schreiben Herzog und Gerken. Der Bundestag sei in die für Deutschland relevante EU-Gesetzgebung nicht so eingebunden, wie es das Grundgesetz für das deutsche Parlament verlange
[...]
Herzog und Lüders kommen zu dem Schluss, dass diese Probleme durch die EU-Verfassung nicht gelöst werden können. Vielmehr sehen die beiden sogar die Gefahr, dass der Verfassungsvertrag die ihrer Ansicht nach bestehenden Mängel sogar noch verfestigt. Aus diesem Grund verlangen sie eine konstruktive öffentliche Debatte über Stärken und Schwächen der Verfassung. Der derzeitige Verfassungsentwurf sei abzulehnen.
Institutionelle Veränderungen
Konkret fordern die beiden Autoren eine Umwandlung des Ministerrates in eine zweite Kammer, die sachwidrige EU-Regelungen verhindern, aber nicht selbst betreiben kann. Außerdem fordern die beiden eine exakte Festlegung der Zuständigkeiten der EU, um die schleichende Zentralisierungstendenz in der EU-Politik aufzuhalten. Auch solle, wie in Deutschland selbstverständlich, das sogenannte Diskontinuitätsprinzip eingeführt werden. Danach verfallen Gesetzesvorhaben am Ende einer Legislaturperiode automatisch, sodass sich die EU nicht, wie momentan üblich, stets aufs Neue mit über zehn Jahre alten Gesetzesinitiativen befassen muss.
Weiterhin solle den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt werden, der EU die Zuständigkeit über einen bestimmten Politikbereich wieder zu entziehen. Dadurch werde einer exzessiven Machtausübung durch EU-Organe vorgebeugt, schreiben Herzog und Gerken. Sie verlangen den Aufbau eines Gerichtshofes für Kompetenzfragen, dessen Unabhängigkeit durch die Zusammensetzung aus Mitgliedern der mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichte garantiert werden soll.
[...]
quelle und ganzer text: [url= http://www.netzeitung.de/spezial/europa/494307.html ]netzeitung.de[/url]
im selben zuge sollte dann noch das mitspracherecht der bürger erweitert werden. dann können wir unsere eigene meinung zur eu-verfassung sagen und abstimmen. (falls nicht massiv die meinung mittels der presse manipuliert wird).
grüße, zak
Hallo!
Mich persönlich überrascht zwar derartige Kritik von ihm zu hören, aber ich teile seine Besorgnis. Unsere Bundesregierung baut Mauern, sprich gibt (scheinbar willkürlich) Macht an europäische Organe ab. Hier sollte vor allem der Name Gerd Verheugen fallen. Er und Joachim Fischer haben da erheblichen Schaden angerichtet. Langsam scheint es auch Spitzenpolitikern zu dämmern, das die Euphorie um die EU-Entwickelung teilweise schamlos ausgenutzt wurde um fanatischen Globalisierern in die Karten zu spielen.
Vor allem den letzte Absatz des Zitates sollte man beachten:
Weiterhin solle den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt werden, der EU die Zuständigkeit über einen bestimmten Politikbereich wieder zu entziehen. Dadurch werde einer exzessiven Machtausübung durch EU-Organe vorgebeugt, schreiben Herzog und Gerken. Sie verlangen den Aufbau eines Gerichtshofes für Kompetenzfragen, dessen Unabhängigkeit durch die Zusammensetzung aus Mitgliedern der mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichte garantiert werden soll.
Hier bin ich der selben Meinung. Den Mitgliedsstaaten muß das Recht eingeräumt werden, bestimmte Bereiche der Politik wieder in die eigene Zuständigkeit zurück holen zu können.
@ Zak
im selben zuge sollte dann noch das mitspracherecht der bürger erweitert werden. dann können wir unsere eigene meinung zur eu-verfassung sagen und abstimmen.
Dies würde ich mir schon sehr wünschen. Das käme auch mal einer echten Demokratie näher.
Gruß Uranus32!
Das Zurückholen von Zuständigkeiten ist jetzt auch möglich, die Verträge wie EUV und EGV sind ja änderbar, das hängt einzig und allein davon ab, ob man die nötigen Mehrheiten bzw. Einstimmigkeit zusammenbekommt.
Das hab ich woanders dazu geschrieben:
Dieses Phänomen von plötzlicher Altersweisheit ist manchmal schon grotesk.
"Die heutigen politischen Strukturen, die „dieser schleichenden Zentralisierung“ Einhalt gebieten sollen, hätten versagt."
Was ist das für ein Unsinn! Nicht Strukturen gebieten irgendwelchen Entwicklungen Einhalt sondern Menschen.
Davon dass sich irgendwelche alten Herren wieder ins Gespräch bringen wollen, in dem sie die Dinge aussprechen, die sie schon seit Jahren/Jahrzehnten wissen wenn sie nicht total dämlich sind, die sie in ihrer aktiven Zeit aber auszusprechen zu feige waren hat in diesem Lande niemand etwas.
PS: Mein Zitat ist aus dem Artikel der Welt zu dem Thema, der in Teilen wörtlich mit dem oben zitierten übereinstimmt: http://www.welt.de/data/2007/01/13/1176142.html
Ich gebe zu, daß ich dem ganzen Kram rund um die EU zu wenig Bedeutung beigemessen habe.
Das war ein schwerer Fehler.
Ein User eines anderen Forums machte mich auf eine Tatsache aufmerksam, die einfach unfaßbar ist und die Ziele des Parasiten ziemlich genau offenbart.
Doch der Reihe nach
Wie sicherlich allen bekannt ist, wurde der sogenannte Vertrag von Lissabon, der eigentlich längst in Kraft getreten sein sollte, durch eine Volksabstimmung in Irland einstweilen gestoppt. Seine Ratifizierung ist aber nur eine Frage der Zeit und soll laut Wikipedia noch bis Ende 2009 durch sein.
Wenn man sich diesen Vertrag durchliest fragt man sich zunächst was daran so schlimm sein soll. Eigentlich enthält er nur Änderungen eines [i]Vertrages von Nizza[/i], der aber seinerseits auch wieder nur Ergänzungen und Änderungen enthält.
Dann stößt man beim Vertrag von Lissabon auf folgende Formulierung:
Artikel 6
(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die [i]Charta der Grundrechte [/i]und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
Daran erscheint nichts Ungewöhnliches. Wenn man sich diese, erst mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft tretende Charta der Menschrechte durchliest, kann einem fast warm ums Herz werden. Die ist fast besser als die Grundrechte unseres Grundgesetzes.
Dort heißt es u.a. in Artikel 2:
Artikel 2
Recht auf Leben
(1) Jede Person hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2000:364:0001:0022:DE:PDF
Solange man nichts von einem kleinen, feinen und niemals propagierten Dokument namens [i]Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[/i] weiß, könnte man annehmen, die EU habe nur gutes mit den Menschen vor.
Wenn man diese Erläuterungen allerdings gelesen hat (dazu muß man sie aber zuerst einmal finden) wird einem unversehens schlecht.
Denn dort steht:
Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und
des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta [b]die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden[/b]
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF
Die "liebe, nette" Charta der Grundrechte hat also die gleiche Bedeutung und Tragweite wie die EMRK (Europäische Menschenrechtskommission). Und was steht dann bitte dort unter den "Negativdefinitionen" auf die in den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte hingewiesen wird?
Bitte festhalten!!!
Artikel 2 – Recht auf Leben*Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
- jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
- [b][color=#ff0000]jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;[/color][/b]
-[size=16][color=#ff0000][b][u]einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen[/u][/b][/color][/size].
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm
Jetzt seit Ihr dran.
Frage: Warum gibt es eine Erläuterung zu einer Regelung, die die regelung wieder aufhebt und warum befindet sich diese Erläuterung nicht im gleichen Dokument wie die Regelung?
Ab dem Tag an dem die sogenannte EU Verfassung von allen Mitgliedsstaaten Ratifiziert wurde gilt: EU Recht vor Staatsrecht wenn beide Rechte kollidieren. Dann kann [b]jeder[/b] "rechtmäßig" erschossen werden, der einen Aufstand wagt oder der wegen irgendwelcher Anklagen inhaftiert wurde und versucht, auszubrechen.
Noch einmal: Dieser Tag soll noch in diesem Jahr folgen.