Salute Zusammen,
folgende Nachricht hab ich gerade im Radio gehört.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Joint darf nicht automatisch zu Fahrverbot führen
Das Bundesverfassungsgericht hat für eine Verurteilung von Autofahrern wegen Haschisch-Konsums engere Grenzen gezogen. Der alleinige Nachweis von Haschisch-Konsum reicht demnach nicht aus, ein Fahrverbot zu verhängen. Zur Begründung hieß es, dass THC-Spuren wegen des technischen Fortschritts noch Tage nach dem Haschisch-Konsum im Blut gefunden werden könnten. Die vom Gesetzgeber angenommene Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit treffe deshalb nicht mehr zu und müsse verfassungskonform ausgelegt werden. Das Gericht sprach sich für einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter im Blut aus, bisher bedeutete jede noch so kleine Menge Fahrverbot. (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004)
Ein Autofahrer hatte Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, weil er am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte. Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem freiwilligen Urintest, bei dem Spuren des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels. Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf.
Stand: 13.01.2005 12:09 Uhr
Ein Schritt in die richtige Richtung.
Grzzz
2stone
gilt das jetzt immer oder muss ich das einklagen wenn die mich erwischen ?
wenn ja soll das also heißen dass ich nur noch 24h warten muss und nimmer 4 wochen bis ich wieder autofahren dürfte oder wie ?
@ Bergamr
Nö, so ne Änderung brauch ich nicht. 😮
Ich hätte gerne eine Änderung die mir sagt wieviel Tüten [u]man[/u] rauchen kann um diesen Wert zu erreichen und wie schnell das THC abgebaut wird. ;D
Also ähnlich wie beim Allohol.
Ob ich ein anständiger Bürger bin? Zumindest bin ich ständig Bürger. ;D
@ Urbi
Da das ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist, wirst Du Dich wohl darauf berufen können. Wie das im Ernstfall aussieht weiß ich nicht.
Bei Deinem Konsum wirst Du wahrscheinlich immer noch 4 Wochen warten müssen bis Du unter dem Grenzwert bist. ;D ;D
Grzzz
2stone
Bei Deinem Konsum wirst Du wahrscheinlich immer noch 4 Wochen warten müssen bis Du unter dem Grenzwert bist.
Hihi, wenn der Urbayer ne Urinprobe abgeben muß, dann raucht's da nur ganz trocken raus aus dem Schniedel ;D
Gruß
Bergamr
P.S. ... und ich bin sooo cool, ich pinkel Eiswürfel 8)
