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Eigene Petition einbringen - sinnvoll?

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(@yossarian)
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Und wenn der Bundestag "unterwandert" ist? Was folgt dann?

Zum Thema Volksentscheide:
Ich als Berliner kann mich da gar nicht beschweren. Erst Flughafen Tempelhof, dann Pro Reli, alles innerhalb eines halben Jahres. Und vermutlich kommt bald noch das Nichtraucherschutz-Gesetz zur Abstimmung. Auf die Entscheide hatte unser Senat sowas von keine Lust und hat dagegen gewettert, aber es gab sie.

Also wenns in eurem Bundesland zu wenig Volksentscheide gibt, dann ist nicht die Politik Schuld, sondern ihr.


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(@erutan)
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Und wenn der Bundestag "unterwandert" ist? Was folgt dann?

Zum Thema Volksentscheide:
Ich als Berliner kann mich da gar nicht beschweren. Erst Flughafen Tempelhof, dann Pro Reli, alles innerhalb eines halben Jahres. Und vermutlich kommt bald noch das Nichtraucherschutz-Gesetz zur Abstimmung. Auf die Entscheide hatte unser Senat sowas von keine Lust und hat dagegen gewettert, aber es gab sie.

Also wenns in eurem Bundesland zu wenig Volksentscheide gibt, dann ist nicht die Politik Schuld, sondern ihr.

Das sind keine Volksentscheide sondern sog. Bürgebegehren. Auf kommunaler Ebene und Landesebene gibt es Abstimmungen. Allerdings sind in vielen Kommunen und Bundesländern viele Hürden und Stolpersteine zu überwinden bis es überhaupt zu einem Bürgerbegehren kommt.
Ich habe selber mal eines angestrengt. Das war Mitte der 90er Jahre als überall Anwohnerparkplätze ausgewiesen wurden, für die man aber teuer bezahlen mußte und auf die man dennoch kein Anrecht hatte. Ansässige Geschäftsleute bekamen gar kein Parkrecht; deren Kunden ebensowenig. Besucher von Anliegern auch nicht etc. etc.

Alles in allem gute Gründe, dieses dämliche Ansinnen, das nur Geld durch Knöllchen einbringen sollte, abzuschaffen.

Das erste Problem: Wir mußten 2500 Unterschriften einreichen. Es ist einfach, Unterschriften für etwas zu bekommen was täglich in den Medien breitgetreten wird aber wenn man von Tür zu Tür tingeln muß um den leuten etwas klar zu machen, dann ist das gar nicht so einfach.

Dann wurde das Bürgebegehren zur Zeichnung ausgeschrieben....aber nicht mal der WDR berichtete darüber. Keine Zeitung wollte es zum redaktionellen Inhalt machen, kein lokaler Radiosender verlor auch nur ein Wort darüber.

DAS ist kein Recht auf Abstimmung. Das ist eine Farce. Augenwischerei um dem Gesetz wenigstens halbwegs genüge zu tun.

Aber das Wichtigste: Bundesgesetze lassen sich mit Bürgebegehren nicht beeinflussen.
Bundesgesetze wäre z.B. Euroeinführung, Rechtschreibreform, Verstaatlichung von Banken oder anderen Unternehmen, Erlaß von Gesetzen, die die Grundrechte aufheben oder einschränken, Änderungen des Grundgesetzes etc. etc. etc.


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(@yossarian)
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Das sind keine Volksentscheide sondern sog. Bürgebegehren.

Seltsam, dass auf beiden Wahlbenachrichtigungen auch "Volksentscheid" draufstand .....

aber nicht mal der WDR berichtete darüber. Keine Zeitung wollte es zum redaktionellen Inhalt machen, kein lokaler Radiosender verlor auch nur ein Wort darüber.

Dafür kannst du keinem die Schuld in die Schuhe schieben. Zumindest nicht dem Staat/der Regierung. Ich kann hier nur wieder die Berliner Verhältnisse anführen:
Vor etwa 2 oder 3 jahren gab es in zwei Bezirken zeitversetzt Volksbegehren gegen Parkraumbewirtschaftung in ein paar Straßen (!). Teilnehmen durften auch nur die jeweils betroffenen Anwohner. Und das wurde im Radio, in der Zeitung und den Lokalnachrichten unglaublich breitgetreten. Das hat vllt. ein Promille der Einwohner tangiert und trotzdem wusste jeder halbwegs medienaffine Berliner Bescheid.
Soweit ich weiß ist sogar eines der Begehren durchgekommen.

Jedenfalls musst du nicht von Verhältnissen vor deiner Tür auf die ganze Republik schließen.


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(@arkas-2)
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Bürgerbegehren -> Bürgerentscheid = kommunale Ebene
Volksbegehren - > Volksentscheid = Landesebene


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(@erutan)
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Beigetreten: Vor 21 Jahren

@Yossarian

Bitte informiere dich erst einmal zum Thema.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid#Bundesrepublik_Deutschland
Deine Argumente gehen am Ziel vorbei. Hast du den bisherigen Thread gelesen?

Abstimmungen auf kommunal- und landesebene wurden nie in Abrede gestellt, nutzen aber nichts bei Entschidungen des Bundes.

Die Regelung der Abstimmungen auf kommunaler und Landesebene treffen nicht die Bürger sondern die kommunalen und Landtagsabgeordneten. Sie sind daher von Kommune zu Kommune und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In einigen Kommunen sind die Hürden höher als in anderen. In einigen sind Themen explizit ausgeklammert; in anderen nicht.

Das kann sich bei einem Wechsel der entsprechenden Regierenden jeweils sehr schnell ändern. Mit anderen Worten: Treten die Berliner ihren kommunalen "Vertretern" zu arg auf die Füße, können diese Abstimmungen sehr schnell eingrenzen oder medial totschweigen. Das entsprechende Gesetz für Berlin wurde übriges erst im Februar 2008 noch einmal geändert).

[b]Ist auch völlig egal. Fakt ist: Es wird behauptet, das Grundgesetz würde ein bundesweites Abstimmungsrecht nicht zulassen und das [u]stimmt nicht[/u].

Darum geht es; nicht um kommunale Abstimmungen, ob ne Ampel weg soll oder nicht.[/b]


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