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Eigene Petition einbringen - sinnvoll?

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(@erutan)
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[#1242133017]

Angesichts der zunehmenden Beteiligung an öffentlichen Onlinepetitionen frage ich mich, ob es nicht ggf. sinnvoll sein kann, eine eigene Petition einzubringen, die eine buchstabengetreue Befolgung von Art. 20, Abs. 2 Grundgesetz fordert.

Dort heißt es:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen [b][color=#ff0000]und Abstimmungen [/color][/b] und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Es heißt dort mit keiner Silbe, daß das Volk die Staatsgewalt auf Bundesebene nur durch Wahlen ausüben darf doch genauso wird es gehandhabt.

Die Ausübung der Staatsgewalt durch Abstimmung bedeutet "Volksentscheid". Der wichtige Unterschied zu dem uns tatsächlich zugebilligten Mittel der Machtausübung wird deutlich wenn man sich einmal vor Augen hält, daß beispielsweise der Euro, die Rechtschreibereform etc. etc. wahrscheinlich NIE eingeführt worden wären wenn darüber in einem Volksentscheid entschieden worden wäre.

Ich habe nicht die geringste Ahnung auf welcher Rechtsgrundlage die Ignoranz dieses Rechts basiert. Es gibt hier auch keinerlei Einschränkungen oder versteckte Hebel die es einfachen Bundesgesetzen ermöglichen könnten, dieses Grundgesetz außer Kraft zu setzen. Das bedeutet, daß ein solches Gesetz - sollte es überhaupt existieren (ich habe keines gefunden) - sich dem Grundgesetz unterzuordnen hätte.

Daraus würden sich ganz ungeahnte Folgen ergeben. Beispielsweise wäre eine Petition mit Einschränkungen bindend da es sich um eine offizielle Abstimmung handelt. Tatsächlich ist es theoretisch wurscht wieviele eine Petition mitzeichnen - sie kann dennoch abgewiesen werden.

Wie viele Mitzeichner würde wohl eine petition finden, die das im Grundgesetz verankerte Recht auf Abstimmung, auch auf Bundesebene, einfordert?


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(@arkas-2)
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Wenn man die richtigen Unterstützer findet (muss halt auf allen halb-politischen Webseiten sein) kommt man sicherlich auf ähnlich hohe Werte wie die aktuelle Petition gegen die Sperrlisten fürs Netz, die hat die 50.000 recht schnell geknackt.

Ab diesem Punkt muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages damit befassen, das heißt natürlich leider gar nichts, aber wenn man bspw. 500.000 Unterschriften zusammenbekäme würden die Abgeordneten sicher ins Schwitzen kommen, ab einer Million brennt die Luft.  ;D

Schwierig ist halt auch wie man die Petition formuliert, also in welchem Fall man Abstimmungen will, wenn man das zu allgemein formuliert dann kommt es nie zu einer Abstimmung, weil die Regierung dann immer sagt der Fall sei nicht gegeben usw.. Ist also auch keine Sache die man mal schnell an nem Nachmittag am PC hinhaut, hinter den großen Petitionen stehen vermutlich schon am Anfang immer ganze Gruppen von Leuten, Vereine usw..

Das Problem ist, dass im GG nicht steht wann und worüber abgestimmt werden kann/soll/muss. Das ganze ist deshalb nach einhelliger Meinung eine "Kann-Vorschrift" das heißt, wenn ein Gesetz erlassen wird, das solche Volksabstimmungen regelt, dann verstößt dieses Gesetz nicht gegen das GG. Aber es heißt eben leider nicht, dass es solche Gesetze geben muss, dazu ist die Formulierung einfach zu ungenau. Bspw. im Gegensatz zu den Fomulierungen über die Wahl zum Bundestag, das ist im GG ziemlich genau geregelt, also "Muss-Vorschriften".


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(@erutan)
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500.000 Unterschriften zusammenbekäme würden die Abgeordneten sicher ins Schwitzen kommen, ab einer Million brennt die Luft.  

Yup  ;D ;D

Das Problem ist, dass im GG nicht steht wann und worüber abgestimmt werden kann/soll/muss. Das ganze ist deshalb nach einhelliger Meinung eine "Kann-Vorschrift"

Nene, das ist schon ein richtiges Gesetz. Mittlerweile habe ich auch herausgefunden wie die sich aus der Verantwortung ziehen.

Und zwar ist im Artikel 76 Abs. 1 GG als Gesetzgeber nur der Bundestag und Bundesrat aufgeführt. Soll heißen: Während das GG in Artikel 20 Ans. 2 sagt, daß das Volk sich direkt in die Gesetzgebung einmischen soll, sagt Artikel 76 Abs. 1 GG, daß es dazu kein recht hat.

Okay, das ist aber eigentlich ganz einfach und so würde ich es auch in der Begründung der Petition schreiben:

Auf Artikel 20 Abs. 2 fußt maßgeblich der Demokratieanspruch der Bundesrepublik Deutschland. Ihm haben somit andere Gesetze, die diesen Artikel beeinflussen nachzustehen solange der Demokratieanspruch nicht aufgegeben werden soll.

Wählen heißt im Klartext: Alle 4 Jahre gebe ich mein Recht auf Ausübung der Staatsgewalt an eine kleine Minderheit ab der ich dann auf Gedeih und Verderb ausgeliefert bin.
Entpuppen sich Wahlversprechen beispielsweise als Lügen wird das (wohl auch wegen der Schwierigkeit der Sachlage) nicht einmal strafrechtlich als Betrug oder/und Hochverrat verfolgt.
Das Volk kann nicht eingreifen; auch dann nicht wenn die Entscheidungen dieser Minderheit überdeutlich dem Volkswillen widerspricht. So gesehen und gemessen an der tatsächlichen, nachweisbaren Unehrlichkeit der Politiker könnte man die Wahl auch ganz abschaffen weil sie ohne Recht auf Abstimmung keine Möglichkeit der Gewaltausübung darstellt.

Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

Entweder werden Abstimmungen auf Bundesebene eingeführt oder die Bundesrepublik Deutschland gibt ihren Demokratieanspruch ein für allemal auf und wird sich dann massiven Widerständen gegenüber sehen.

Schwierig ist halt auch wie man die Petition formuliert, also in welchem Fall man Abstimmungen will, wenn man das zu allgemein formuliert dann kommt es nie zu einer Abstimmung, weil die Regierung dann immer sagt der Fall sei nicht gegeben usw..

Ja, das wäre aber nicht Inhalt dieser Petition sondern ggf. einer später folgenden (falls diese Erfolg hat).

Natürlich kann man auch Abstimmungen manipulieren. Wenn beispielsweise das Recht auf die Abstimmungsthemen bei den üblichen Verdächtigen bleibt, könnte man fragen:

Was willst du nun Volk?

a) Pest
b) Cholera

Oder man schraubt die Hürden für eine Abstimmung so hoch, daß sie kaum zu nehmen ist, wie es beispielsweise oft bei Bürgerbegehren der Fall ist.


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(@erutan)
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Und wenn die Sache Erfolg hat, dann bin ich ja mal gespannt wie viele meiner Landsleute die D-Mark wieder haben wollen  ;D ;D

Und wie viele die Bestrafung von Gelderwerb und Konsum abschaffen und dafür den Mißbrauch von Geld bestrafen?  ;D ;D ;D


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(@erutan)
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Hier mal ein Rohentwurf für den Petitionstext:

Wir fordern die Einführung regelmäßiger Volksentscheide auf Bundesebene unter buchstabengetreuer Beachtung von Artikel 20 Abs. 2 GG. Wir sind der Ansicht, daß dieser Artikel maßgeblich zum Demokratieanspruch der Bundesrepublik Deutschland beiträgt und ihn behindernde Gesetzgebung, wie etwa Artikel 76 Abs. 1 GG hinter Artikel 20 Abs. 2 GG zurückzustehen hat.

Begründung:

1. ==Demokratieanspruch==
Auf Artikel 20 Abs. 2 GG Zitat: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen **und Abstimmungen** und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." fußt unserer Ansicht nach maßgeblich der Demokratieanspruch der Bundesrepublik Deutschland. Soll dieser Demokratieanspruch nicht aufgegeben werden, so kann es gar keine Debatten um eine Abänderung des Artikels 76 Abs. 1 GG mit dem damit verbundenen Zeitverlust geben. Vielmehr hat jedes Gesetz, das dem Demokratieanspruch der Bundesrepublik Deutschland entgegensteht, es beschneidet oder eingrenzt, hinter Artikel 20 Abs. 2 GG zurückzustehen.

2. ==Wahlen ohne Abstimmungen sind sinnlos==
Ohne das Mittel der Abstimmung ist es dem Wähler nicht möglich, beispielsweise den Bruch von Wahlversprechen zu verhindern. De facto bedeutet ein Wahlrecht ohne gleichzeitiges Abstimmungsrecht die Abgabe der Staatsgewalt an eine kleine Minderheit, der das Volk dann praktisch ausgeliefert ist. Ein Wahlrecht ohne gleichzeitiges Recht auf Abstimmung bedeutet, daß der Wähler auf die Integrität der von ihm direkt oder indirekt gewählten Politiker vertrauen MUSS. Diese Integrität ist, wie zahllose Beispiele der Vergangenheit zeigen, leider in ihrer Gesamtheit nicht gegeben. So gibt es Beispiele wo die Minderheit der gesetzgebenden Kräfte deutlich gegen den mehrheitlichen Willen des Volkes entschieden haben, ohne daß das Volk hier unmittelbar eingreifen konnte. Wahlversprechen werden regelmäßig der Diplomatie geopfert; ihr Bruch nicht selten der jeweiligen Opposition zugeschoben.

Ohne des Mittel der Abstimmung auf Bundesebene ist die Wahl kein geeignetes Mittel der Einflußnahme des Volkes auf die Politik und könnte somit genausogut abgeschafft werden, ohne daß sich an der Politik dadurch etwas ändern würde.
In diesem Falle könnte und dürfte die Bundesrepublik Deutschland jedoch ihren Anspruch, ein demokratischer Staat zu sein, nicht länger aufrecht erhalten.

3. ==Souveräintät des Volkes aufgehoben==
Durch Mißachtung von Artikel 20 Abs. 2 GG bzw. Teilen davon wird die Souveränität des Volkes praktisch aufgehoben. Diese wird aber durch eben jenen Artikel 20 Abs. 2 GG besonders hervorgehoben, denn es heißt hier nicht, daß *DIE* Staatsgewalt vom Volke auszugehen habe, sondern vielmehr, daß *ALLE* Staatsgewalt vom Volke auszugehen habe.
Die derzeitige Ignoranz von Artikel 20 Abs. 2 GG oder Teilen davon bzw. die Höherschätzung von Gesetzen, die Artikel 20 Abs. 2 GG einschränken oder aufheben setzt unmittelbar jedes wirksame Mittel der Einflußnahme seitens des Volkes auf die Bundespolitik außer Kraft und entmachtet das Volk als Souverän der Bundesrepublik Deutschland.
Sie setzt eine Minderheit, bestehend vornehmlichen aus Politikern unterschiedlicher Parteien, als Souverän ein und entzieht dem Volk gleichzeitig jede Möglichkeit der Kontrolle und des Eingreifens (siehe Punkt 2).

4. ==Möglichkeiten der Manipulierbarkeit und Vorteilsnahme==
Anders als dies bei einem Volk als Souverän möglich wäre ist die durch Ignoranz von Artikel 20 Abs. 2 GG als Souverän eingesetzte kleine Gruppe, bestehend aus Politikern weniger Parteien manipulierbar bzw. korrumpierbar und in der Lage, den Interessen von Minderheiten und Lobbyisten auf Kosten der Allgemeinheit zu entsprechen. Unserer Ansicht nach fußen darauf u.a. die zunehmende Armut und soziale Ungerechtigkeiten und die meisten anderen Probleme in unserem Staat.
Unabhängig davon ist Vorteilsnahme nicht ausgeschlossen und findet statt.

5. ==Soziales Ungleichgewicht==
Anders als bei einer Volksabstimmung bzw. einem Volksentscheid nimmt an einer Entscheidungsfindung des Bundestages bzw. Bundesrates nur eine einzige soziale Schicht teil. Die persönlichen Entscheidungsträger sind i.d.R. frei von finanziellen oder sozialen Nöten oder gar Zukunftsängsten. Aus einem Sonderstatus heraus, zu dem selbst diplomatische Immunität gehört wollen diese Menschen Entscheidungen für alle sozialen Schichten treffen von denen sie i.d.R. weiter entfernt sind als die meisten anderen Menschen des Staates.

6.
Dem demokratischen Grundgedanken folgend reicht es nicht aus, das Volk zu hören, dann aber doch eigenen Entscheidungen zu treffen sondern die Entscheidungen, die das Volk mehrheitlich trifft, umzusetzen. Jede andere Form der Politik kann nur als Fremdherrschaft bezeichnet werden.

7.
Wenn Artikel 20 Abs. 2 aufgrund anderer Artikel des Grundgesetztes, hier maßgeblich Artikel 76, beeinträchtigt und teilweise außer Kraft gesetzt wird und dazu keine Änderung des Grundgesetzes notwendig scheint, so stellt sich zwangsläufig die Frage warum dies im umgekehrten Falle eine so dringende Voraussetzung sein soll.
Hier scheint es ausschließlich nach den Regeln des Vorranges zu gehen. Artikel 20 Abs. 2 GG wird Artikel 76 "geopfert".
Bei Artikel 20 Abs. 2 handelt es sich jedoch um einen der wichtigsten Eckpfeiler unserer Demokratie während Artikel 76 jeden demokratischen Ansatz zugunsten einer Parteienherrschaft vermissen läßt.
Es stellt sich somit die Frage, warum Artikel 20 hier nicht das größere Gewicht zugesprochen bekommt und warum es nötig sein soll, eine Änderung des Grundgesetzes zu veranlassen um Volksabstimmungen zu ermöglichen.

Es ist bedenklich, daß hier eben jene Minderheitenmacht über eine Änderung des Grundgesetzes befinden kann und es ist anzunehmen, daß diese Minderheitenmacht eine Entscheidung, die zur Einschränkung ihrer Macht führt, zumindest so weit wie möglich in die Zukunft verschiebt oder ganz ablehnt.

Bitte um Korrekturen und Erweiterungen.


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