Das Deutschlandlied ist nicht strafbar!
Die Vorfälle, über die wir berichten, werden seit Jahren immer skurriler. Im folgenden geht es um das Deutschlandlied.
Am 29.11.2003 wurde am Ende einer NPD-Demonstration in Lüneburg eine Tonbandkassette abgespielt, auf dem das Deutschlandlied in allen drei Strophen zu hören war. Die Versammelten sangen das Lied mit. Der Einsatzleiter der Polizeikräfte vor Ort war daraufhin der Meinung, das Absingen des Deutschlandliedes in allen drei Strophen den Straftatbestand des § 86a StGB (Verfassungswidrige Kennzeichen, - gemeint sind hier insbesondere nationalsozialistische Kennzeichen, wie das Hakenkreuz, die Sieg-Rune, das Kopfbild Hitlers und das Horst-Wessel-Lied usw.) erfüllen würde und stellte die Tonbandkassette sicher.
Auf den Widerspruch des Beschuldigten hin hob das Amtsgericht Lüneburg durch Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS 15 Gs 419/03 diese Beschlagnahme auf und ließ die Tonbandkassette dem ehemals Beschuldigten wieder zurückgeben. Das Gericht stellte in wünschenswerter Deutlichkeit u.a. folgendes fest:
"Die als Beschlagnahme anzusehende Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86a StGB. Das "Lied der Deutschen" stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfung gestellt wird. Auch der Text der 1. Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB….Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das "Lied der Deutschen" mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn….Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die 3. Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen…. Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird….“
Da uns in den letzten Jahren immer wieder davon berichtete wurde, dass die Polizei bei Versammlungen das öffentliche Absingen des Deutschlandliedes mit allen drei Strophen verhindert und entsprechende Schriftstücke oder Unterlagen mit diesem Text beschlagnahmt hat, fragt das Deutsche Rechtsbüro: Was geht in den Köpfen von Polizisten – und vielleicht sogar noch anderen Beamten - vor sich, wenn sie, die den Staat vertreten, verkörpern und schützen sollen, die eigene Nationalhymne für ein nationalsozialistisches, strafbares Kennzeichen halten und eines der eigenen Staatssymbole beschlagnahmen, - obwohl dieses Symbol nicht nur erlaubt und nichtstrafbar, sondern sogar durch eine andere Strafrechtsnorm vor Verunglimpfung geschützt ist ? Kennen diese Polizisten die Vorschriften des Strafgesetzes, das sie anwenden sollen, so wenig, daß sie § 86a mit § 90a StGB verwechseln ? Ist es angesichts dieser – gelinde gesagt – groben Unkennntis möglich, daß diese Polizisten vielleicht auch andere Gesetze nicht kennen oder auch in anderen Fällen vor lauter „politischer Korrektheit“ gegenüber "unanständigen" Deutsche die Gesetze falsch anwenden?
QUELLE:[url] http://www.deutsches-rechtsbuero.de/body_rechtskampf.htm [/url]
Stimmt das? Ich dacht immer, dass nur die 3. Strophe erlaubt ist.
Grzzz
2stone
Das hab ich auch gedacht, ich werd mal nachhaken im Bekanntenkreis.
Gruß
Bergamr
Wir hatten früher mal im Musikunterricht Nationalhymnen als Thema, der Lehrer meinte zwar das die ersten beiden Strophen verboten sind hat sie uns aber trotzdem als Text kopiert....... ???
Hab mir aber damals noch nix dabei gedacht, so im nachhinein wundert mich das aber....... :-/
Es sind alle 3. Strophen, öffentlich(!) erlaubt. Keine ist Verboten! Ein Mitglied unserer Partei hat mal alle 3 Strophen gesungen und dann Selbstanzeige erstattet. Wurde abgelehnt.
Nur zu öffentlichen Anlässen wird die 3. Abgespielt.
Grüße,
Andreas
Das "Lied der der Deutschen" ist kein Nazi-Lied, es ist bestimmt 100 Jahre älter als die Nazis.
Es entstand zu einer Zeit, als es noch keine einig Deutsches Vaterland gab, sondern zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt ein Durcheinander von fast 40 selbständigen deuschen Königreichen, Großherzogtümer, Herzogtümer und Fürstentümer.
Das Lied ist kein Aufruf zu Weltherrschaft, sondern zur Einigung.
Die erste Strophe wurde von den Nazis zwar missbraucht und nach Einmarsch in Österreich und dem Sudetenland anderst ausgelegt, was jedoch nichts an ihrem Ursprung ändert.
Die zweite Strophe ist eher ein Sauflied und spiegelt wohl dem Verfasser sein Verständnis von deutscher Kultur wieder.
Die dritte Strophe, also die jetzige Nationalhymne, ergab auch zwischen 1945 und 1990 Sinn. In meinen Augen benötigen wir jedoch jetzt einen neuen Text, es sei den wir haben immer noch nicht Einigkeit, Recht und Freiheit.
Hier für jeden nachzulesen die drei Strophen. Wie gesagt die Strophen eins und drei sind nur der Wunsch und Aufruf zur Einigung im 19. Jahrhundert. Nettes Lied, jedoch ohne Bedeutung mehr.
1.
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt,
wenn es stets zu Schutz und Trutze
brüderlich zusammenhält,
von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt -
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt.
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt.
2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang
sollen in der Welt behalten
ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern
unser ganzes Leben lang.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang.
3.
Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand.
Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland.