hi
der chaos computer club hat einen entwurf (stand: 11.07.07) des neuen bka-gesetzes im netz veröffentlicht:
http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror
Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes31. August 2007 (presse@ccc.de)
Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Online-Durchsuchung nur die Spitze des Eisbergs innerhalb der Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung. Dem Chaos Computer Club liegt ein anonym zugespielter Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vor. Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig.[...]
Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden.
[...]
quelle und ganzer text: [url= http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror ]www.ccc.de[/url]
auf seite 32 dieses entwurfes bekommt man es nochmal schwarz auf weiß was sache ist:
Artikel 5
Einschränkung von GrundrechtenDie Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Soweit ich weiß, soll der Tronjaner via Email mit Behördenabsender verschickt werden. Absolut lächerlich!!! Wer is denn so blöd und öffnet ne Email die von ner Behörde kommt???Schließlich sind ja auch genug Viren und Trojaner mit gefakten BKA mails im Umlauf.Wenn ich ne Mail von jemandem bekomme den ich nicht kenne...Papierkorb...und Tschüß. ;D
Und wer Angst vor Wanzen und anderem Spionagezeugs hat, weil er was zu verbergen hat, empfehle ich folgende Websites (soll keine Werbung für die Firma sein)
http://www.alarm.de/security/pi1096538507.htm
http://www.alarm.de/abhoersicherheit/index.html
grüße
Goblin
add:
Achja und was das ausspionieren von Emails betrifft: Das macht die NSA doch schon seit Jahren.Aber wen es stört.....Ich hab" Ghostsurf" Software die schützt auch noch etwas.
gruß
Goblin
Diese Daten durften aber vor Gericht nicht verwendet werden, weil es ja auf illegale Weise beschafft wurde. Das dürfte sich damit dann ändern.
Gruß Uranus32!
Hi!
Ich wäre mit dieser Aussage vorsichtiger, weil wir eben nicht in den USA leben, wo dieser Grundsatz vielleicht gelten mag.Diese Daten durften aber vor Gericht nicht verwendet werden, weil es ja auf illegale Weise beschafft wurde.
Hierzulande funktioniert das etwas anders. Und zwar muß, meines Wissens nach, in solchen Fällen von einem Richter im Einzelfall geprüft werden, ob das 'Öffenliche Interesse' die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten überwiegt. Ist das der Fall (z.B. hohe Schadenssummen (siehe Musik- und Filmindustrie), schwere Straftaten), können die illegal erlangten Beweise trotzdem vor Gericht verwendet werden.
Dagegen klagen, daß die Beweise illegal erlangt wurden, kann man hinterher, aber das ist ein anderes Verfahren und hat mit der eigentlichen Verhandlung nichts zu tun (außerdem will es bezahlt werden, d.h. man muß sich sein Recht leisten können).
Richterliche Einzelfallprüfung erscheint ja vielleicht noch als brauchbare Schutzfunktion, doch bei der Überarbeitung der Richter kann man sich leicht vorstellen, wie geprüft wird, wenn überhaupt, d.h. in der Regel werden diese Beweise durchgehen, genauso wie Abhöhraktionen von Richtern überwacht und geprüft werden sollen und das dazu führte, das Deutschland weltweit zum Abhöhrstaat Nr.1 wurde.
Soviel zu Theorie und Wirklichkeit.
Theoretisch dürfen solcherart erlangte Beweise nur im Einzelfall verwendet werden, in der Wirklichkeit ist der Einzelfall längst zur Regel geworden.
Tatsächlich wird doch auch mit diesen Gesetzesvorschlägen versucht nur das nachträglich zu legitimieren, was sie sowie so schon seit längerem machen.
(Ach nein, das war ja der BND und Geheimdienste dürfen bekanntermaßen alles)
bis denn!
dark knight13
p.s.
das Thema ist übrigens eng mit diesem hier:
[url= http://www.hohle-erde.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?num=1163947209 ]Überwachung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung![/url]
verwandt und darum gilt für weitergehendes Hintergrundmaterial die selbe URL:
[url= http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?lang=de ]www.vorratsdatenspeicherung.de[/url]
Im laufe des Tages hab ich auch noch ein brauchbar scheinendes PDF gefunden (hab's erst überflogen, darum kann ich da nichts genaueres zu sagen), hier einfach mal der Link dazu:
[url= http://interkomm.so36.net/ueberwachung/sicher.pdf ]Sicher durchs Netz - Tipps für den Umgang mit Computersicherheit und Internetüberwachung[/url]